Frage:
Meinungen zu Oettingers N azi Verschleierung - was kann und soll man davon halten??
soenmischt
2007-04-13 12:02:27 UTC
Meinungen zu Oettingers N azi Verschleierung - was kann und soll man davon halten??
25 antworten:
2007-04-13 12:07:14 UTC
Alters-Senilität...
Frenchy
2007-04-13 19:12:06 UTC
Die Regierungen von Bayern und Baden-Württemberg sind allenfalls intellektuelle Provinz!



Deswegen bekommen sie ja in der Provinz so viel Beifall!
pikas
2007-04-14 07:31:26 UTC
Herr Oettinger will sich offenbar am rechten Rand profilieren!



Filbingers Rücktritt war seinerzeit unumgänglich, auch wenn er natürlich kein Nazi wie Himmler oder Göhring war!

Die Todesurteile sind Fakt und nicht wegzuwischen - und nicht oder wirklich nur schwer zu entschuldigen!

Könnte mir vorstellen, daß nach fast 30 Jahren wieder ein MP in Baden-Würtemberg zurücktreten wird!
2007-04-13 19:47:27 UTC
Als Schwabe schäme ich mich für diese PFUI-Rede dieses

Nazi-Akzeptanten !

Dieser Fil ....hat nachweislich nach Kriegsende Todesurteile gefällt !!

Und das wird heute von diesem Ött. schön geredet !!

Eine SCHANDE ist das !!!!
2007-04-13 19:22:11 UTC
Offenbar fängt schon der Wahlkampf an und dieser Nuschel-Depp versucht auf diese Weise jetzt schon die rechten Wähler für die CDU wieder einzufangen.

Den Rüffel von dieser Merkel nehme ich nicht allzu ernst, weil gegen den, von Merkel umworbenen, Kriegsverbrecher Dabbeljuh ist Filbinger tatsächlich kein N.azi gewesen.

Ich denke deshalb, daß solche Kritiken nur Scheingefechte sind um die Form zu wahren.
Tifi
2007-04-13 19:11:44 UTC
Es könnte sein, das ein gewisses Stammwähler-Potential damit an die CDU gebunden werden soll. Einfach peinlich, diese Geschichte.
Berni
2007-04-14 00:12:08 UTC
Von CDU-Politikern erwarte ich absolut nichts anderes, als

dass sie Nazis hofieren. Sie sind doch abgesichert und führen

im Parteinamen das Wort "christlich".

Ich hoffe, das es der "Riege" in Berlin gelingt, Oettinger ganz

schnell abzusägen. Was anderes hat dieser Mann wegen seiner

Geschichtsklitterung nicht verdient.
seattle19646464
2007-04-13 20:05:03 UTC
Erstaunlich wie dumm er ist, hätte ich von ihm nicht gedacht.

Wenn er geglaubt hat, damit durchzukommen hat er sich getäuscht und das sage ich als jemand der der CDU eher näher steht.

Fies finde ich, dass er nicht gesagt hat:

1. F. hat Todesurteile gegen Deserteure verhängt, diese konnten sich glücklicherweise retten

2. F. war nicht Richter sondern Ankläger und hat als solcher Todesurteile gefordert und erhalten, die auch vollstreckt wurden.



super-fies ist, dass er aus diesen beiden Tatsachen die beiden unschädlichen Hälften genommen hat und diese kombiniert in den Satz: F. hat nie Urteile gefällt, durch die jemand getötet wurde.
triadenerbe
2007-04-14 13:51:49 UTC
Der Kerl sollte abtreten-nein nicht sollte-er muß!
Cassandra
2007-04-14 12:18:05 UTC
Der Fall Öttinger paßt genau in die Geisteshaltung von BRD- Politikern, die es ermöglichte, dass Leute wie

Globke, Oberländer, Seebohm trotz ihrer Rolle im Terrorregime des ausländischen, vorbestraften

lohengrinhaft-verrückten, so genannten "Messias

des Germanentums" begangenen Verbrechen in höchste

Positionen innerhalb der Regierung gelangen konnten und

zahlreiche ehemalige Nazis ihre alten Verwaltungs-

posten dank Adenauers 131er Gesetz wieder einneh-

men durften und somit scheinbar das im Ausland weit verbreitete Vorurteil bestätigt wurde, die Deutschen seien

alle unverbesserliche Nazis.



Und es paßt zu jener Geisteshaltung, welche einen deutschen Kanzler veranlaßte, einen US-Präsidenten

(Reagan) zu einen Waffen-SS-Friedhof zu führen - jener

von Heidentum geprägten Privatarmee Hitlers, welche durch die von ihr ausgeübte pathologische Brutalität 12 Jahre

Diktatur überhaupt erst ermöglichten.





Das paßt auch zu der Tatsache, dass viele Terror-Urteile

des Verbrechers Roland Freisler - ehemaliger bolsche-

wistischer Kommissar und Vorsitzender von Hitlers

"Volks"-Gerichtshof - ihre "Rechtsgültigkeit" lange in der BRD behielten.



Man konnte in der Bundesrepublik tatsächlich auf Verwal-

tungsbeamte stoßen, die frisch-fröhlich und frei bekannten,

sie seien "stolz darauf, Nazis gewesen zu sein."



Und dann soll man sich darüber wundern, dass noch heute wir im Ausland oft mit "Nazis" betitelt werden"



Man hat 50 Jahre gebraucht, um die überlebenden Solda-

ten zu rehabilitieren, die sich weigerten an den Verbrechen des NS-Regimes teilzunehmen und deshalb als "Deser-

teure" verurteilt wurden. Aber "Helden", die von Hitler für

ihre Taten im Rahmen der Überfälle auf andere Länder

mit dem Ritterkreuz belobigt wurden, deren Namen wurden

(ausgerechnet von einem SPD-Minister) glorifiziert, der

Kasernen der Bundeswehr nach ihnen benennen ließ.

(Wegen der "Tradidionspflege" - eine feine "Tradition.")



Wenn man natürlich der Überzeugung ist, dass damals

"Recht" gesprochen wurde und die Verbrechen des

Terror-Regimes deshalb zu rechtfertigen seien, muß man

allerdings zu dem Schluß kommen, dass von Filbinger

nach der Kapitulation gefällte Urteile nicht zu beanstanden

seien.



Wenn dann noch ein BRD-Innenminister den totalen Über-

wachungsstaat restaurieren möchte, dann kann man nur

fragen:



Quo vadis, armes Deutschland?
muessjoeh
2007-04-13 21:45:09 UTC
Naja, ich unterstelle dem Herrn Öttinger mal so: Passieren kann ihm eh nix, wenn der Gegenwind zu stark wird nimmt er seinen Hut und läßt sich von der dummen Bevölkerung eine saftige Pension bezahlen. Das ist doch die einfachste Art, saftig Geld zu kassieren. Und kann sich noch als Märtyrer verkaufen. Zum Kotzen sag'ich!!
Georg R
2007-04-13 20:26:48 UTC
Nach meiner Meinung sollte er die Konsequenzen ziehen,

seinen Hut nehmen und als Ministerpräsident zurücktreten.

Solche Politiker in führenden Positionen schaden nachhaltig dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie

unwahre Äußerungen bezüglich der Nazi-Zeit machen. Es ist amtlich nachgewiesen, daß Filbinger Todesurteile kurz vor dem Ende des II. Weltkriegs unterschrieben hat und daß mindestens in einem Fall die Todesstrafe vollstreckt wurde.

Es ist mir schleierhaft, daß man es nicht früher entdeckt hat.

Irgend jemand mußte die Gerichtsakten unter Verschluß gehalten haben, bis es auf einmal aufkam. Viele Juristen und auch Richter, die während des NS-Regimes treu tätig waren,

haben unter Adenauer unbehelligt weiter gemacht. Dieses wußte Herr Öttinger ganz genau, bevor er seine Trauerrede vom Blatt abgelesen hat. Schande !!!
Schubidu
2007-04-13 19:37:53 UTC
Ich weiß ehrlicher weise nicht was ihn geritten hat, so einen Blödsinn abzusondern.

Als gestandener Politiker muß er gewußt haben, dass jede Beschönigung irgendwelcher Nazis (auch wenn es Exnazis sind) ihn in Teufelsküche bringen würden.

Mit Blick auf Philip Jenninger hätte er sehen müssen, dass ihn das gefährlich nahe an einen Rücktritt bringt - und wenn er sich nicht entschuldigt, wird es auch dazu kommen.



Und das völlig zurecht.
2007-04-13 19:23:33 UTC
Bei mir im Supermarkt, ist Oettinger das billigste Bier. Ob das ableitbar ist?
2007-04-17 11:24:19 UTC
Mit seiner Äußerung hat er sich selbst geoutet und für jedes Amt in einem demokratischen Rechtsstaat disqualifiziert!
Mirko dos
2007-04-17 00:28:15 UTC
Wäre es nicht besser zu fragen,wie viele ehemaligen Nazis oder ihre Witwen noch heute hohe Renten kassieren?
heimkind1945
2007-04-16 10:44:47 UTC
Oettinger, hat keine Verschleierung begangen. Mit seiner Rede hat er nochmals Deutlich gemacht, das immer noch solche Schweine unter uns Leben und in graden solchen Ämtern tätig sind. Sie bestimmen über andere.Bitte einfach nur Lesen und Nachdenken.

Hier noch ein Hinweis, den ich als sehr Wichtig finde, für allle die es Intressiert.

"Der Fall Paul Brune!" : Der LWL, in Münster entschuldigte sich bei Naziopfern die knapp, der Eutanasie entgangen sind. Sie wurden in Heime, Psychatrien, noch bis weit in die 70 Jahre als Lebensunwerte geführt, ja sogar noch in den 90 Jahren aus Psychatrien befreit.



Bericht detailliert Verbrechen gegen die Ureinwohner Australiens

Von Brett Stone

21. Oktober 1999

aus dem Englischen (7. September 1999)

Die an den Ureinwohnern Australiens verübten Völkermordpraktiken waren das Ergebnis einer Politik, die von allen australischen Regierungen seit der britischen Besiedlung 1788 bis zum heutigen Tage vertreten und implementiert wurde. Ein Volk, das praktisch ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt war, wurde plötzlich mit einer feindlichen und fremden Macht konfrontiert. Die Ureinwohner waren gezwungen, ihre traditionellen Behausungen zu verlassen, sie wurden wie wilde Tiere gejagt, vergiftet und erschossen und den härtesten und schlimmsten Bedingungen ausgesetzt. Die britische Besiedelung führte innerhalb von 120 Jahren fast zum Aussterben der Bevölkerung der Ureinwohner.

Das Australian Institute of Aboriginal and Torres Strait Islander Studies hat einen Bericht veröffentlicht, der im Detail auf diese Geschichte eingeht. Der Bericht trägt den Titel Genocide in Australia (Völkermord in Australien) und wurde von Professor Colin Tatz verfasst, dem Direktor des Centre for Comparative Genocide Studies in der Macquarie University in Sydney.

Bezeichnend ist der Zeitpunkt, zu dem dieser Bericht erschienen ist. Seine Veröffentlichung fiel zusammen mit den ersten "Gestohlene-Generationen"-Prozessen. Ureinwohner, die man zwangsweise von ihren Familien getrennt hatte, haben diese Prozesse gegen die Regierung Australiens und einzelner Bundesstaaten angestrengt. Lorna Cubillo und Peter Gunner fordern von der australischen Regierung Entschädigung für die Kränkungen, die sie hinnehmen mussten, nachdem man sie in den 40er und 50er Jahren von ihren Familien getrennt hatte. Tatz wird als Zeuge für die Kläger auftreten. Es könnte in Zukunft noch zu Tausenden solcher Verfahren kommen.

Die Rechtsgrundlage für die Studie von Tatz ist Artikel II (a) bis (e) der UN-Konvention zur Vermeidung und Bestrafung von Völkermordverbrechen (Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide) von 1948:

In der vorliegenden Konvention bedeutet Völkermord jedes der folgenden Vergehen, das in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe insgesamt oder teilweise zu zerstören:

a) Angehörige der Gruppe zu töten;

b) Angehörigen der Gruppe ernsthafte körperliche und psychische Verletzungen zuzufügen;

c) die Gruppe absichtlich Lebensbedingungen zu unterwerfen, die auf die physische Vernichtung der Gruppe insgesamt oder teilweise abzielen;

d) das Durchsetzen von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;

e) Kinder der Gruppe zwangsweise wegzunehmen und sie einer anderen Gruppe zuzuführen.

Tatz gelangt in seinem Bericht zum Schluss, dass die von der Kolonialverwaltung, den Regierungen der australischen Bundesstaaten und Australiens seit der Zeit britischer Kolonialisierung bis in die 70er Jahre verfolgte Politik wie auch das Vorgehen der Siedler einen Akt des Völkermordes gegen die Ureinwohner darstellte.

Er schreibt: "Völkermord ist der systematische Versuch, die wesentlichen Grundlagen einer definierten Gruppe durch Maßnahmen verschiedener Art zu zerstören. Im diesem engeren rechtlichen Sinne ist Australien schuldig für mindestens drei, möglicherweise auch vier Völkermordvergehen:

1) Tötungsakte durch Privatsiedler und gewalttätige Polizeibeamte, während die Regierungsbehörden meist schweigend zusahen.

2) Zwangsweise Trennung der Ureinwohner von ihrer Bevölkerungsgruppe und ihre Zuführung zu einer anderen Gruppe in der ausdrücklichen Absicht, dass ,sie aufhören, Ureinwohner zu sein‘, wie es im 20. Jahrhundert offizielle Regierungspolitik war.

3) Bemühungen im 20. Jahrhundert, Ureinwohner, die als ‚Halbblut‘ oder Mischlinge gelten, biologisch verschwinden zu lassen.

4) Klare Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen, die Australien angeblich zum Schutz der Ureinwohner durchführte, ihnen in Wirklichkeit schweren physischen und psychischen Schaden zufügten. (Wissenschaftler der Zukunft werden sich vielleicht die Mühe machen, das ganze Ausmaß der von Australien getroffenen Maßnahmen zu analysieren, die darauf abzielten, Lebensbedingungen zu schaffen, um eine spezifische Gruppe zu zerstören, und die Frauen der Ureinwohner ohne ihr Einverständnis zu sterilisieren.)"

Der Bericht liefert aussagekräftiges Material, das diese Behauptungen rechtfertigt. Obwohl keine offiziellen Zahlen existieren, betrug die Bevölkerung der Ureinwohner laut Schätzungen im Jahre 1788 zwischen 250.000 und 750.000. 1911 waren es nur noch 31.000. Die Ureinwohner wurden erst seit 1971 in die Gesamtbevölkerungsstatistik mit aufgenommen. Die australische Bevölkerungsstatistik von 1996 nennt 352.970 oder 1,97 Prozent der Bevölkerung, die von Ureinwohnern bzw. den Bewohnern der Torresstraße-Inseln abstammen.

Obwohl die Zahl der Ureinwohner seit 1911 beträchtlich angestiegen ist, leben die Ureinwohner weiterhin unter Bedingungen, die von Armut und größter Unterdrückung geprägt sind. Laut Tatz sind die Ureinwohner, abhängig davon, welcher soziale Indikator verwendet wird, bei Statistiken entweder ganz an der Spitze oder ganz unten anzutreffen. Krankheiten wie Gefäßerkrankungen, Krebs, Diabetes und Infektionen der Atemwege sind heute viel häufiger als noch vor 30 Jahren. Die Lebenserwartung für Männer liegt bei 50 bis 55 Jahren und für Frauen bei ungefähr 55 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu sein, ist für Ureinwohner viel höher - 22,7 Prozent gegenüber 8,1 Prozent.

Im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen ist die Zahl der Wohnungseigentümer unter den Ureinwohner viel niedriger. Ureinwohner, die das Glück haben, einen Arbeitsplatz zu haben, erhalten ein Einkommen, das durchschnittlich 25 Prozent niedriger ist. Viele Ureinwohner schmachten in Gefängnissen (1997 stellten Ureinwohner 14 Prozent der Gefängnisinsaßen) und Polizeizellen. Das schließt diejenigen nicht mit ein, die aus finanziellen Gründen in Ureinwohnersiedlungen wie Cherbourg oder Yarrabah in Queensland festsitzen.

Der Zustand von Unterdrückung, dem die Ureinwohner ausgesetzt sind, macht sich auch auf andere Weise bemerkbar: weit verbreitete individuelle Gewalt, ungenügende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, wachsende Zahl von Todesfällen mit unnatürlicher Todesursache sowie hoher Alkohol- und Drogenmissbrauch. Man darf sich nicht wundern, dass der Alkohol- und Drogenmissbrauch als ein Faktor, in dem sich diese Unterdrückung manifestiert, häufig als Erklärung für alle anderen Anzeichen der Unterdrückung herhalten muss.

"Angehörige der Gruppe zu töten"

Im Bericht heißt es: "1803 wurde Tasmanien besiedelt. 1806 begann das Töten in großem Maße. Als Vergeltung für das Erlegen von Vieh mit Speeren wurden die Kinder der Ureinwohner entführt, um Sklavendienste zu leisten, die Frauen wurden vergewaltigt, gefoltert und man gab ihnen vergiftetes Mehl, die Männer wurden erschossen. Man entledigte sich ihrer entweder einzeln, oder man erledigte zwei, drei oder ein Dutzend auf einmal. Ein systematisches Massaker, in dem man in einem Zug gegen alle vorging, fand nicht statt. 1824 erhielten die Siedler die Erlaubnis, Ureinwohner zu erschießen. 1828 rief der Gouverneur das Kriegsrecht aus. Die Soldaten oder Siedler nahmen sämtliche Ureinwohner fest, die sie in den besiedelten Gebieten vorfanden, oder erschossen sie. Wachtrupps rächten die Vergeltungsakte der Ureinwohner durch ein breites Abschlachten von Männern, Frauen und Kindern. Zwischen 1829 und 1834 sammelte George Robinson, der zum Vermittler ernannt worden war, die Überlebenden auf: 123 Menschen, die dann auf Flinders Island angesiedelt wurden. Bis 1835 starben zwischen 3.000 und 4.000 Ureinwohner." Und weiter heißt es: "Man tötete sie mit Absicht, nicht nur weil sie mit ihren Speeren Vieh töteten oder weil sie ‚Ärger‘ machten, sonder vielmehr weil sie Ureinwohner waren."

Zwischen 1824 und 1908 wurden ca. 10.000 Ureinwohner in der Kolonie Queensland ermordet. "Man betrachtete sie als ‚wilde Tiere‘, ‚Ungeziefer‘, ‚kaum menschlich‘, ‚ein Greuel für die Menschheit‘, ‚widerlich‘ und ein ‚Ärgernis‘, und als solches waren sie Freiwild für die weißen ‚Jagdschützen‘."

Als Folge dieses Gemetzels wurde 1896 Archibald Meston zum Königlichen Untersuchungskommissar berufen. In seinem Bericht über die Ureinwohner von North Queensland schreibt er: "Die Art und Weise, wie die Menschen von Cape York behandelt wurden, war eine Schande für die Menschheit schlechthin." Und weiter: "Die Freude, die sie zeigten, sobald ihnen Sicherheit geboten wurde, war ergreifend und nicht in Worten auszudrücken. Weiß Gott, sie hatten diese Sicherheit wirklich nötig." Ureinwohner suchten ihn auf "wie gejagte wilde Tiere, sie hatten jahrelang in einem Zustand absoluten Schreckens gelebt". Sein Rezept für ihre Rettung lautete: "Strikte und absolute Isolierung von allen Weißen, die wie Raubtiere über sie herfallen und sie in beliebiger Reihenfolge töten, ihre Frauen vergewaltigen oder ihnen Grog und Opium verkaufen wollen." Es muss wohl nicht erwähnt werden, dass keiner der Täter sich für seine Vergehen verantworten musste.

"Schutzmaßnahme": Rassentrennung

Die Ereignisse in Queensland und Tasmanien waren typisch für alle Kolonien. Als Folge von Mestons Königlicher Untersuchungskommission wurde 1897 das Gesetz zum Schutz der Ureinwohner und zur Beschränkung des Opiumverkaufs ( Aboriginals Protection and Restriction of the Sale of Opium Act) erlassen. Ähnliche Maßnahmen wurden in ganz Australien gesetzlich verfügt. In einigen Kolonien traten "Schutz"gesetze, für deren Durchführung Protektoren sorgten, schon früher, seit den 40er Jahren des 18. Jahrhunderts in Kraft.

So wie man Zäune zog, um die Dingos (australischen Wildhunde) von den Weiden abzuhalten, errichtete man ähnliche Zäune um die Missionen und Siedlungen der Ureinwohner. Die Rassentrennung hatte somit einen gesetzlichen und einen geographischen Aspekt. Das Gesetz hatte zum Ziel, die Weißen draußen und die Ureinwohner drinnen zu halten. Die geographische Trennung sollte garantieren, dass weder jemand hinein noch jemand hinaus konnte.

Die Haltung der Protektoren gegenüber den Ureinwohnern war geprägt von höchster Verachtung, die sie jedoch unter dem Deckmantel von Geistlichkeit und Wissenschaftlichkeit verbargen. Pfarrer Eugene Perez, der Hauptideologe der katholischen Missionen, schrieb 1879, dass die Ureinwohner in ihrem Entwicklungsstand auf der Stufe der Altsteinzeit stünden. Er beschrieb sie als "primitive Menschen, die in ihrer Entwicklung soweit zurück sind, dass sie nur die elementarsten Grundzüge menschlicher Existenz aufweisen"; Menschen mit einer "angeborenen Hinterlistigkeit", "fehlendem Interesse und Ehrgeiz", mit "unleugbarer Unreife", die immer und ewig darauf hofften, dass ihnen das "unerreichbare el Dorado auf dem Silbertablett serviert wird"; Menschen "ohne jeglichen Sinne für Gleichgewicht oder Proportion", die "bereits ‚heute‘ wollen, was sie erst morgen bekommen können"; Menschen, für die materielle Güter wie "Spielzeug sind, das man einem Kind gibt, das dann bald darauf in Stücke zerrissen im Abfalleimer endet".

W. Baldwin Spencer, Professor für Biologie und Oberster Protektor der Ureinwohner im Nordterritorium zwischen 1911 und 1912, schlussfolgerte: "Der Ureinwohner ist tatsächlich eine sehr eigenartige Mischung: geistig ungefähr auf der Ebene eines Kindes, das seine Gefühle kaum unter Kontrolle hat und dazu neigt, seinen gewaltsamen Wutausbrüchen freien Lauf zu lassen... Er hat kein Verantwortlichkeitsgefühl und, außer in seltenen Ausnahmen, keine Eigeninitiative." Spencer fügte hinzu: "Ihre Gebräuche empfinden wir als abstoßend", sie seien "auf einer weit niedrigeren Entwicklungsstufe als die Ureinwohner von Papua, Neuseeland oder die Ureinwohner Afrikas im allgemeinen". Während seiner Amtsausübung gründete er das Lager Kahlin in Darwin, weil er der Ansicht war, dass "in einem Ureinwohnerlager keine Mischlingskinder erlaubt sein dürften". Im Lager Kahlin waren speziell die von Ureinwohnern abstammenden Mischlingskinder untergebracht, die man von ihren Müttern getrennt hatte.

Im Rahmen dieser "Schutzpolitik" brachte man die Ureinwohner in abseits gelegenen Orten oder Inseln wie Yarrabah, Palm Island, Mornington Island, Doomadgee, Bamaga, Edward River, Weipa, Bloomfield River und Woorabinda unter. Angeblich um das Moralverhalten der Ureinwohner zu schützen, wurden sämtliche Aktivitäten und Lebensbereiche der Ureinwohner kontrolliert: örtliche Veränderungen, Arbeitsverhältnisse, Heiraten, Privatleben, Lesematerial, Freizeit- und Sportaktivitäten und sogar kulturelle und religiöse Rituale wurden überwacht. Die Protektion des Einkommens oblag der Verantwortung von Polizeibeamten. Sie kontrollierten die Löhne, Geldabhebungen von obligatorischen Sparbüchern und das Recht Arbeits- bzw. Kauf- und Verkaufsverträge einzugehen.

In Queensland gehörten zu dieser Protektionspolitik die interne Gebietsverbannung für Zeiträume von 12 Monaten bis zu lebenslänglich, die der Leiter nach Lust und Laune für Vergehen wie "ordnungswidriges Verhalten", "unkontrollierbares Verhalten" und wegen möglicher "Bedrohung für junge Mädchen" verhängen konnte. Es gab noch andere Vergehen, die nur bei Ureinwohnern strafbar waren. Dazu gehörten freches Verhalten, Arbeitsverweigerung, Beschimpfen des Gesundheitsbeamten als "großäugiger Bastard" und das Belassen von Pferd und Wagen im Hof, zumal eine Person dabei hätte verletzt werden können. Das Begehen von Ehebruch, Kartenspiel, nächtliche Verabredung mit einer männlichen Person, unordentliches Verhalten im Erholungsraum standen ebenfalls auf der Liste, wie auch die Weigerung, der Aufforderung des Gesundheitsbeamten zum Abliefern einer Stuhlprobe nachzukommen. Derartige Vergehen wurden mit drei Wochen Haft geahndet, die in Gefängnisstrafen von sechs, neun oder zwölf Wochen umgewandelt werden konnten, da ein gleichzeitiges Absitzen mehrerer Freiheitsstrafen nicht möglich war.

"Schutzmaßnahme": Assimilierung

1928 wurde J.W. Bleakley, Protektor der Ureinwohner in Queensland von der australischen Regierung gebeten, über die Protektionspolitik, insbesondere die "Mischlingspolitik" im Nordterritorium zu berichten. In seinem Bericht schlug er vor, sogenannte "Blutquoten" zur Richtlinie zu machen. Diejenigen mit einem "Ureinwohnerblutanteil" von 50 Prozent und mehr würden automatisch zu den Ureinwohnern "zurücktreiben", auch wenn sie "mit großer Sorgfalt erzogen und ausgebildet worden waren". Diejenigen mit einem "Ureinwohnerblutanteil" von weniger als 50 Prozent konnten "der Gefahr des Blutschicksals" entgehen, wenn man sie in einem ersten Schritt isolierte, damit sie später "von der weißen Rasse absorbiert würden".

1937, 1951 und 1961 fanden offizielle Konferenzen statt, in denen eine Politik verabschiedet wurde, die die Assimilierung der Ureinwohnerbevölkerung in die Mitte der Gesellschaft anstrebte. Tatz weist darauf hin, dass diese Politik das endgültige Ziel hatte, das Aussterben der Ureinwohner zu garantieren. Redewendungen wie "breeding them white" (im Deutschen etwa : "sie weiß zu züchten") indizierten eine biologische Lösung.

Die Politik der Assimilierung war nicht völlig neu. Unter dem viktorianischen Gesetz von 1886 zum Schutz von Ureinwohnern war die "Hilfe" auf "Vollblütige" und "Halbblütige" über 34 Jahre beschränkt. Alle anderen wurden ungeachtet ihres Familienstands oder vorhandener Geschwister zwangsweise aus den Missionen und Reservaten ausgewiesen. Kinder waren davon nicht ausgenommen. Man siedelte sie um zu weißen Pflegeeltern, weißen Adoptiveltern und "Mischlings-" oder "Assimilierungseinrichtungen".

Tatz zitiert drei hohe Beamte, um das Denken hinter der Assimlierung zu veranschaulichen. Einer der Beamten war O.A. Neville, Oberster Protektor in Westaustralien zwischen 1915 und 1940. Er konnte nichts für die Ureinwohner tun, "die am Aussterben waren". Allerdings konnte er die "Mischlinge absorbieren". Neville hatte einen Dreipunkteplan. Erstens, die "Vollblutureinwohner" würden aussterben. Zweitens, die "Halbblutureinwohner" würden von ihren Müttern getrennt. Dritten, "Mischehen" würden das Einheiraten in die weiße Bevölkerungsgruppe fördern. Der Oberste Protektor machte diese Lösungen sehr schmackhaft. "Das junge Halbblutmädchen hat eigentlich immer ein freundliches, gefälliges, zufriedenes Wesen, während das ‚Viertelblutmädchen‘ oft ganz besonders attraktiv mit meist kastanienbraunem Haar, rosig sommersprossigem Teint und einer guten Figur ausgestattet ist". Er hielt es für ratsam, diese Menschen "auf unsere Ebene" zu heben. Mit diesem Ziel gründete Neville 1933 das Sister Kate's Waisenhaus. Grundlegender Gedanke war, sich um diejenigen zu kümmern, die "vom Teint her hell genug" waren und für eine Assimilierung und Einheirat mit Weißen in Frage kamen.

Die Demütigungen für die so Betreuten waren offensichtlich und zahlreich, aber man hielt ihnen ein Zuckerstückchen vor die Nase: Das Ureinwohner-Einbürgerungsgesetz von 1944 ( Natives (Citizenship Rights) Act 1944 (WA)). Auf der Grundlage dieses Gesetzes konnten Ureinwohner vor einem Magistrat die Staatsbürgerschaft beantragen. Um erfolgreich zu sein, musste der Antragsteller nachweisen, wie "weiß" er geworden war. Die Loslösung von Stammes- und Ureinwohnerzugehörigkeit war nur der Anfangspunkt. Er oder sie musste auch eine ehrenhafte Entlassung von den Streitkräften nachweisen oder als "geeignete und taugliche Person" anerkannt sein.

"Geeignete und taugliche Personen" mussten seit zwei Jahren "das Verhalten und die Gewohnheiten des zivilisierten Lebens angenommen haben" und in der Lage sein, Englisch zu sprechen und zu verstehen. Sie mussten fleißig sein, einen guten Ruf haben und korrektes Verhalten zeigen. Denjenigen, die an aktiver Lepra, Syphilis, Granuloma und Frambösie litten, wurde die Staatsbürgerschaft verweigert.

Diese Herangehensweise bildete die Grundlage für die Politik in ganz Australien in den 30er Jahren. Im Bericht des Administrators für das Nordterritorium von 1933 heißt es: "Im (Nord)territorium ist es einem Ureinwohner verboten, eine intime Verbindung mit Nicht-Ureinwohnern einzugehen. Die intime Verbindung zwischen farbigen Ausländern und Mädchen, die teilweise Ureinwohnerblut in sich haben, ist ebenfalls verboten. Es wird alles getan, um die Farbe wegzuzüchten, indem weibliche Mischlinge auf den weißen Standard gehoben werden in der Aussicht, sie durch Einheiraten in die weiße Bevölkerung zu absorbieren."

Die "Gestohlenen Generationen"

Dieses Ziel galt während der ganzen Periode der "Gestohlenen Generationen", als man die Ureinwohnerkinder von ihren Familien fort nahm. In einer Monographie von 1983 zitiert der Historiker Peter Read Jahresberichte der Behörde von Neusüdwales: "Diese Politik, die Kinder aus dem Ureinwohnerlagerleben herauszunehmen, muss schließlich das Problem der Ureinwohner lösen". Indem die Kinder in "erstklassigen Privatfamilien" untergebracht werden, wird der hohe Lebensstandard "den Weg ebnen, um diese Menschen in die allgemeine Bevölkerung zu absorbieren". Und weiter: "Diese Kinder in den Reservaten zu belassen, wo sie in einem mehr oder weniger schlechten Umfeld aufwachsen und weitgehend ein Dasein des Nichtstuns führen, wäre, um es milde zu sagen, eine Ungerechtigkeit gegenüber den Kindern und eine wirkliche Bedrohung für den Staat."

Tatz schreibt: "Die Erinnerungen der ‚Geretteten‘ standen in krassem Gegensatz zu diesen Aussagen: Schöne Erfahrungen gab es für die Betroffenen kaum. Es gab viele Erinnerungen an physische Brutalität und sexuellen Missbrauch. Die meisten empfanden die Familienunterbringungen gar nicht als ein richtiges Zuhause, zumal zu jener Zeit die Verwandtschaft, gegenseitige familiäre Unterstützung und das Aufwachsen der Kinder in Großfamilien eine wichtige Rolle spielte. Was die Heime betrifft, so gibt es hier sehr viel mehr Beweismaterial für Fälle von Missbrauch... In den 37 Jahren, in denen ich mich mit den Angelegenheiten der Ureinwohner beschäftige, habe ich vielleicht ein halbes Dutzend Männer getroffen, die das Heim von Sister Kate oder das Kinchela Jungenheim mochten. Aber ich habe bisher noch keine Frau getroffen, die das Cootamundra Girls' Home oder Colebrook mochten. Keine einzige hat vergessen, den dauernden sexuellen Missbrauch oder das Zerstören des Familienlebens zu erwähnen."

1990 forderte das Secretariat of the National Aboriginal and Islander Child Care eine Untersuchung über die Wegnahme der Kinder und wies dabei auf einen weißen Fleck in der Geschichte Australiens: "Die Ureinwohner fühlen den Schaden und das Trauma dieser Politik noch heute täglich. Sie verinnerlichen diesen Kummer, dieses Schuldgefühl und diese Verwirrung und fügen sich und ihrer Umwelt dadurch noch weiteren Schmerz hinzu. Wir wollen eine Untersuchung durchführen, um festzustellen, wie viele unserer Kinder weggenommen wurden, und wie es dazu gekommen ist. Wir wollen auch überprüfen, ob diese Politik unter die Definition von Völkermord in Artikel II (e) der UN-Konvention fällt".

Im Mai 1995 initiierte die Labor-Regierung unter Paul Keating die "Nationale Untersuchung über die Trennung von Ureinwohnerkindern von ihren Familien". Tatz weist auf den Doppelcharakter dieser Untersuchung hin. Die Verwendung des Begriffs "Trennung" setzt voraus, dass die betroffenen Familien in gewisser Weise mit der Wegnahme der Kinder einverstanden waren. Außerdem legt der Begriff "Trennung" nahe, dass die Wegnahme vorübergehenden Charakter hatte und immer eine Tür offenstand für eine Wiedervereinigung. Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt.

1997 veröffentliche die Kommission für Menschenrechte und Chancengleichheit die Ergebnisse dieser Untersuchung. Die Schlussfolgerung lautete, dass in den Jahren 1910 bis 1970 jedes dritte bis jedes zehnte Ureinwohnerkind zwangsweise von seiner Familie und Gemeinschaft getrennt worden war.

Völkermord und Versöhnung

Was die historischen Fakten betrifft, bietet Tatzs Studie Genocide in Australia einen beeindruckend detaillierten und gut dokumentierten geschichtlichen Überblick über die Beziehung zwischen den Ureinwohnern und der offiziellen Gesellschaft. Dem Leser bleibt kein Zweifel, dass - selbst nach den Kriterien der UNO-Konvention - ein schreckliches Verbrechen gegen die australischen Ureinwohner stattgefunden hat.

Die große Schwäche des Berichts liegt in der politischen Ausrichtung. Tatz schließt sich Teilen der Führung der Ureinwohner, verschiedenen Reformern der Mittelklasse, dem Generalgouverneur Sir William Deane, den Kirchenvertretern und führenden Vertretern der Bergbauindustrie und des Big Business an, die allesamt die Perspektive der Versöhnung propagieren.

Der Begriff "Versöhnung" impliziert, dass die Interessen der australischen Ureinwohner mit der bestehenden Gesellschaftsordnung in Einklang gebracht werden können; dass die Verbrechen der Vergangenheit wie auch die der Gegenwart auf irgendeine Weise überwunden werden können, wenn nur der politische Wille hierfür existiert. Was laut den Befürwortern dieser Politik noch fehlt, ist eine formale Entschuldigung der australischen Regierung unter der Führung des Premiers John Howard.

In einer aufschlussreichen Passage schreibt Tatz: "Einem ‚weicheren‘ erneuertem Howard mag es möglich sein, eine durchsetzbare Strategie der ‚Versöhnung‘ zu entwickeln, die bessere Beziehungen mit den Führern und der Gemeinschaft der Ureinwohner ermöglicht." Aber, fährt er fort, "die neue Strategie kann nicht funktionieren, solange eine formale nationale Entschuldigung ausbleibt."

Der Versuch, die australischen Ureinwohner auszulöschen, war nicht das Ergebnis der rassistischen Anschauung einiger rückständiger Individuen in Machtpositionen. Auslöser war die Notwendigkeit, zunächst für Land und Boden private Besitzverhältnisse zu schaffen. Der Völkermord war Folge der Bedürfnisse der aufsteigenden australischen Siedlerkratie und ihrer Politik "den Boden für sich zu erobern". Und die schlimmen Bedingungen, mit denen die Mehrheit der Ureinwohner heute konfrontiert sind, sind in ähnlicher Weise das Ergebnis der Anforderungen des "Marktes".

Die Perspektive der "Versöhnung" akzeptiert das private Profitsystem, das mit dem Anrecht der australischen Ureinwohner auf Gerechtigkeit, Gleichheit und fundamentale Menschenwürde auch weiterhin völlig unvereinbar ist. Die "Versöhnungskampagne" verfolgt unter anderem den Zweck, die Beziehungen zwischen den Bergbaugesellschaften, den Landwirtschaftskonzernen und einer dünnen Unternehmerschicht der Ureinwohner zu zementieren, um die geplanten Großprojekte im Bergbau und die landwirtschaftliche Nutzung von Ureinwohnerland zu erleichtern. Milliarden von Dollar stehen auf dem Spiel, ein kleiner Prozentsatz davon ist für einige privilegierte führende Vertreter der Ureinwohner designiert, während sich die Lebensbedingungen für die Mehrheit der Ureinwohner auch weiterhin verschlimmern.







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Ein "Filbinger" aus Braunschweig



Wilhelm Spies verurteilte nach der Kapitulation 1945 vier Soldaten zum Tod





Von Eckhard Schimpf

BRAUNSCHWEIG. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger ist wegen seiner Ehrenbezeugung für Hans Filbinger unter Druck geraten. Obwohl Filbinger als Marinerichter in den letzten Kriegstagen Todesurteile verhängte, nahm Oettinger (CDU) ihn in Schutz.

Einen solchen Unrechts-Juristen, der sogar nach der Kapitulation im Mai 1945 noch Todesurteile gegen deutsche Soldaten vollstrecken ließ, gab es auch in Braunschweig: Wilhelm Spies, der hier bis 1972 Landgerichtsdirektor gewesen ist.

Spies hat in Norwegen am 9. Mai 1945 vier Soldaten der Wehrmacht zum Tod verurteilt, weil sie nach Bekanntwerden der Kapitulation ihre Truppe verlassen hatten und nach Hause wollten. An einen Pfahl gefesselt – Spies verlas nochmals Urteilsformel und Bestätigung – wurden sie am 11. Mai erschossen. "Das Kommando ,Feuer‘ erfolgte um 10.16 Uhr. Die Verurteilten starben sofort," vermerkte Spies. Der Ex-Oberfeldrichter, der nach Kriegsende unverdrossen im Namen der Bundesrepublik die Robe trug, hielt das Urteil – wie er 1972 erklärte – für "rechtsstaatlich unbedenklich".

Zehn Tage nach der Kapitulation hatte Spies weitere neun Todesurteile gegen – allerdings mit Erfolg – Geflüchtete verhängt. Von "schwerster Erschütterung der Manneszucht" sprach seine Urteilsbegründung.

Die Karrieren von Braunschweiger Nazi-Juristen könnten Bücher füllen. Noch vier Beispiele: Günther Nebelung war Senatspräsident im Berliner Volksgerichtshof unter Roland Freisler, Oberstaatsanwalt Dr. Wilhelm Hirte stimmte in der Berliner Geheimkonferenz von 1941 für die Tötung von 150 000 psychisch Kranken und der Sondergerichtsdirektor Dr. Walter Lerche ließ 1944 als "Volksschädling" das junge Mädchen Erna Wazinski enthaupten.

Friedrich Knost, Kommentator der Nürnberger Rassegesetze, wurde in Braunschweig sogar Regierungspräsident.THEMA DES TAGES



Montag, 16.04.2007
2007-04-14 13:30:55 UTC
Öttinger ist wohl einer der sich bei den ewig Gestrigen in seiner Partei beliebt machen wollte.

Was soll man denn von so jemanden erwarten?

Der wird nie freiwillig zurückteten,Politiker (solche wie Öttinger im Besonderen)haben doch in den seltensten Fällen ein Rückgrat.
2007-04-14 11:35:08 UTC
Oettinger hätte besser daran getan,wenn er die Patzredensätze besser den Filbingers im Wohnzimmer gesagt hätte statt im Dom vor der Öffentlichkeit
wolf
2007-04-15 17:15:23 UTC
Filbinger war bis zu seinem Tode Ehrenvorsitzender der CDU Baden-Württemberg! Deshalb darf man von der CDU BW nichts anderes erwarten.



Filbinger musste damals zurücktreten, weil er sein Verhalten für richtig hielt und nichts bedauert hat. Wenn Öttinger jetzt der gleichen Meinung ist, sollte er auch zurücktreten.
2007-04-13 19:31:33 UTC
Das war reiner Populismus gegüber einer gewissen Klientel der Partei und dumm obendrein.

Hoffentlich hat der nix mit der Oettinger-Brauerei zu tun.

Bisher schmeckt mir noch das Bier. Sonst steig ich um auf Krombacher, so heisst doch hoffentlich kein dummer Hinterwaldpolitiker.
koenig_ludwig73
2007-04-14 08:50:22 UTC
Hallo So ein Mist,



an diesem Beispiel sieht man, wie falsch doch oft die Mehrheitsmeinung ist. Hier wird über eine Trauerede eines Ministerpräsidenten über einen Verstorbenen seiner Vorgänger berichtet und alles Halbwissen über den eigentlichen Vorgang, nämlich die Richtertätigkeit von Filbinger, wird als Fakt dargestellt obwohl dieses Halbwissen total falsche Interpretationen nach sich zieht. Deshalb erst mal zu diesen Urteilen, die hier bereits angesprochen wurden.



In einem Fall ging es um Befehlsverweigerung, und um Beleidigung eines Vorgesetzten. Filbinger hat nach damals allgemein gültigem Recht, also, nicht nur auf Nazideutschland bezogen sondern das Millitärrecht, nach welchem Filbinger urteilte war in fast allen Ländern auf der Welt, und ist es bei anderen Strafsätzen auch heute noch, gleich! Man kann also nicht von einem durch die Naziideologie beeinflussten Urteil sprechen. Dieser Soldat ist als Insasse eines brittischen Gefangenenlagers zu 6 Monaten Arrest verurteilt worden. Dieser Arrest war nichts anderes als die Unterbringung in einer anderen Barracke, bei eingeschränktem Freigang.



Der zweite Fall, dieses Mal ein Todesurteil in Abwesenheit betraf einen Marinesoldaten, der zusammen mit anderen Kameraden ein Schnellboot entführte, den damaligen Kapitän ermordete und damit ins Ausland floh, alles in einer Situation, wo man alle Boote Schiffe usw benötigte um die Flüchtlinge aus Pommern und Schlesien zu transportieren. Umgesetzt wurde dieses Todesurteil jedoch nicht.



Ein dritter mir bekannter Fall betraf einen Soldaten, der bereits mehrfach wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe verurteilt wurde. Dieser Soldat war in Skandinavien stationiert und nutzte dort die Hilfe einer Einheimischen um dort Unterschlupf zu finden. Filbinger mußte nach Aktenlage urteilen, weil dieser Fall von anderen Personen und Instanzen vorbereitet, an ihn übergeben wurde. Hierbei nutzte Filbinger aktiv vorhandene Verfahrensfehler und einwandfreie Leumundszeugnisse von anderen Vorgsetzten um eine Todestrafe abzuwenden und die beteiligte Einheimische wurde von Filbinger auf Bewährung verurteilt. Später wurde in zweiter Instanz dann das Todesurteil ausgesprochen, aber nicht von Filbinger sondern von einem anderen Richter, auf Betreiben von Admiral Dönitz, wir kennen ihn alle als den Oberbefehlshaber, der letztendlich kapitulierte.



Das sind die Fakten, die ich aus der Erinnerung noch zusammenbekomme.



Es gibt in unserer Gesellschaft die Tendenz sich einzelne Mitläufer eines Systems wie das der Nazis herauszupicken und diese öffentlich anzuprangern und zu verurteilen um damit die Kollektivschuld, die sich unser Volk aufgeladen hat auf einige wenige Stellvertreter zu projezieren! Macht man das um sich selbst reinzuwaschen?? Sieht so aus. Wäre man aber konsequent, müßte man jedem Finanzbeamten, der durch seine Tätigkeit dieses System am Laufen hielt ebenso wie Filbinger anprangern, jeden Lehrer, jede Verkäuferin, jeden Busfahrer usw usw. ich denke nur Minderheiten waren überzeugte Nationalsozialisten. Hätte Filbinger ein anderes Hintergrundwissen haben müssen??? keine Ahnung, ich wage mich nicht das zu beurteilen. ich beurteile aber vorliegende Fakten und nach denen trat Filbinger seine Arbeit als Millitärrichter nur bedingt freiwillig an, weil er um zu verhindern, dass er Urteile im Sinne der Naziideologie fällen müßte sich freiwillig zur U-Bootflotte meldete, was nicht akzeptiert wurde.



Ich weiß, dass ich hier gegen seit Jahrzehnten bestehende Mehrheitsmeinungen argumentiere, ich weiß auch, dass mich durch die Verteidigung eines in den Augen der Mehrheit tätigen Nazis für die Mehrheit selbst zu einem mache, aber, das dritte Reich lebte von Mehrheitsmeinungen, die so wie hier auch einfach falsch sind, haben wir also dieses Trauma überwunden?? Sind wir seit Kriegsende zu selbstdenkenden Individuen geworden, die ethisch und moralisch einwandfrei urteilen können?? Es sieht nicht so aus.



Ich weiß auch, als ehemaliger Soldat, dass an Pflichterfüllung und Gehorsam, so schlimm wie sich diese Begriffe auch heute anhören mögen, Menschenleben hängen können. Keiner wünscht sich Krieg ich schon gar nicht, ich wäre aber froh, sollte es mal wieder zu einem Krieg kommen, wenn man sich auf die Soldaten verlassen kann. Und dazu gehört eben Disziplin und nicht das man über einen Befehl erst mal ausgiebig mit dem Vorgesetzten diskutiert. Und wir reden hier nicht, wenn wir mal beim ersten von mir beschrieben Fall bleiben, von Erschießungstrupps oder KZ-Beaufsichtigungen sondern einfach von Anzugsordnung, persönlicher Hygiene und Verhalten gegenüber Vorgesetzten. Sicher könnte man heute ethisch moralisch anders urteilen, man könnte drüber streiten, ob die Vorgesetzten dieses Soldaten sein Verhalten unbedingt hätten anzeigen müssen aber man kann nicht drüber urteilen, ob die Arbeit, die Filbinger als Millitärrichter nun eine Unterstützung des Naziregimes war oder nicht, denn das war sie nach den vorligenden Fakten defininitiv nicht mehr und nicht weniger als sie jeder zur damaligen Zeit lebender Deutsche leistete, der nicht im Widerstand aktiv war.



Und nun zu Oettinger,



betrachtet man also seine Rede und bezieht die allgemein ignorierten und von mir hier aufgeführten Fakten in diese Beurteilung mit ein, ist die jetzte entstandene Aufregung völlig unbegründet. Aber die Mehrheit hat seit 1945 wohl noch nichts dazugelernt!



P.S.



es ist mir schon klar, dass man hier keine Aufarbeitung des dritten Reiches betreiben kann, es geht auch nicht darum hier die Täter zu rehabilitieren. Es gibt aber Unterschiede und letztendlich hilft es nichts die Aufarbeitung an ein paar "Prominenten" durchzuführen und von daher finde ich z.B. die Bezeichung für Hitler als Ausländer um somit zu suggerieren, es war ja eigentlich keine Deutscher, der seine krankhaften Ideologien zur Volksdoktrin erhob viel gefährlicher als die sachliche Betrachtung des Falles Filbinger. Hitler mag zwar Östereicher gewesen sein aber in Österreich war Hitler gar nichts, nur das deutsche Volk war dumm und willfährig genug ihm zu folgen! Filbinger darf auch nicht mit den tatsächlichen Tätern gleichgesetzt werden, ohne die Rahmen seiner Tätigkeit dabei zu berücksichtigen. Filbinger war ein 30jähriger Marinerichter, der lediglich Teil eines Systems war. Würde heute ein Richter nicht nach geltendem Recht sondern nur nach persönlicher Überzeugung urteilen entstehen Geschichten wie die um Schill! Ein Richter hat rein objektiv, nach geltendem Recht zu urteilen und das Recht, welches Filbinger heranzog war ein damals allgemein gültiges, es unterschied sich nur unwesentlich z.B. von dem der Alleierten und niemanden würde es heute einfallen einen damals tätigen brittischen Millitärrichter, der einen brittischen Befehlsverweigerer verurteilte als Nazi zu titulieren. Der erhobene Zeigefinger, wie ihn einige hier zur Schau stellen macht noch keinen Antifaschisten, auch die inflationäre Benutzung des Wortes Nazi für konservative oder wegen meiner auch reaktionäre politische Einstellungen machen weder moralisch und ethisch einwandfrei oder über jeden Zweifel erhaben. Wir müssen einsehen, dass alle Taten des dritten Reiches Konsequenz aus der Arroganz des deutschen Volkes sich über andere Menschen zu stellen resultieren und dadurch erst möglich wurden. Nutzen wir diese Arroganz der Masse heute noch um im ideologisch umgekehrten Sinne Aufarbeitung zu betreiben stellen wir nur unter Beweis, dass die regelmäßige Kritik des Auslandes und der damals verfolgten Gruppen, die uns auch heute noch erreicht nicht unbegründet ist!



Von daher müssen wir lernen Schuldzuweisungen nicht an Stellvertreter/ Mitläufer zu richten sondern die gesellschaftlichen Zusammenhänge, die zu den Taten oder dem Mitläufertum führten zu erkennen und nur so können wir sie für die Zukunft vermeiden. Filbinger war kein Täter, der einzige Vorwurf, der vielleicht haltbar wäre, wäre der, dass er sich nicht aktiv am Widerstand beteiligte. Aber diesen Vorwurf muß sich wohl fast das ganze deutsche Volk der damaligen Zeit gefallen lassen und wie leicht es sich aus einer falschen Mehrheitsmeinung heraus auf wenige anders denkende herumhacken läßt sieht man eben beispielhaft am Fall Filbinger und den hier gebebenen Antworten. Wer also heute noch lieber den Chor der falsch singenden Masse unterstützt ist nicht besser oder schlechter als ein damals agierender Filbinger!
2007-04-13 23:28:32 UTC
Wenn ich in der Schule richtig aufgepaßt habe, ist das mehr als 60 Jahre her. Wer sich für die Greueltaten Napoleons interessiert, muß noch 140 Jahre dazugeben und sich natürlich an die Franzosen wenden. Die Amerikaner haben es da etwas aktueller. Der Vietnamkrieg ist noch recht jung und in den Erinnerungen. Und von dem Irak-Krieg und den Verantwortlichen möchte am liebsten niemand wirklich sprechen. Aber der Herr Filbinger, der vor 60 Jahren ein Erznazi gewesen sein soll und der Herr Oettinger, der nie ein Nazi war, sind für manche in diesem Land das Erzübel. Als ob es nichts wichtigeres gäbe. Der Wahlkampf läßt grüßen. Und natürlich bekommen wir eine kostenlose Trainingseinheit: Wie man von den eigenen Unzulänglichkeiten strategisch richtig ablenkt. Und natürlich freue ich mich in diesem Fall über viele abwärtsgerichtete Daumen. Das zeigt mir doch, daß ich noch selbst nachdenken kann.
Bora
2007-04-13 20:16:34 UTC
Warum konnte der Kanzler werden?
andras_8
2007-04-13 19:16:50 UTC
Das ist natürlich nicht in Ordnung, aber viel schlimmer war doch das gehetzte gegenüber Fillinger NACH dessen Tod vom gelb-grünen Lager.

Das gehöhrt sich nicht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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