Frage:
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen?
Timo
2012-03-23 05:37:42 UTC
Hallo,

ich bin gerade aus der Schule gekommen, und mein Vater hat schon ziemlich sauer auf mich gewartet. Heute ist ein Brief der Polizei gekommen (an meinen Vater adressiert) in dem ich zum "Verhör" zur Polizei Anfang April "eingeladen" werde.
Es heißt in dem Brief:
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vom 01.02.2012 bis zum 01.03.2012
...

Ich kann mir garnicht denken was das soll. Das einzigste was sein kann ist folgendes: Vor gut 2 Monaten hat mir jemand aus meiner Klasse ein Bild eines Schulkameraden (welches irgendwann mal in der Schule aufgenommen wurde) auf mein Handy geschickt. Und wir hatten ihm dann bei Facebook eine Art "Fanseite" erstellt, wo wir auch das Bild hochgeladen haben. Die Seite habe ich von zuhause aus erstellt, und auch das Bild hochgeladen.
Diese Seite haben dann ca.17 Leute geliked, und ich hatte einige aus meiner Klasse als Administratoren ernannt. Einige davon hatten dann auch noch das ein oder andere weitere Bild dort hochgeladen.

Unser Schulkamerad wusste auch von der Seite, hatte dort aber nichts gegen solange wir da nicht irgendwelchen Beleidigenden Müll reinschreiben. Nach einiger Zeit, als welche aus meiner Klasse versucht hatten ihn im Unterricht für die Seite zu filmen, meinte er dann er geht zur Polizei (oder sowas in die Richtung). Wir hatten dann lieber alle Bilder etc. rausgenommen und diese Facebookseite gelöscht. Das ist bestimmt schon 4 Wochen her. Jetzt vor 1 1/2 Wochen hat er im Unterricht dann erzählt dass er die Seite ausgedruckt hat und eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht hat, weil dort wohl jemand andere Leute über diese Seite ( in seinem Namen ) beleidigt hat.
Und heute kommt die Anzeige bei mir rein. Scheint also dass er diese Anzeige nicht gegen Unbekannt gemacht hat, sondern direkt gegen mich, wegen den Bildern. Oder liege ich da falsch ?
Denn Facebook gibt ja soweit ich weiß keine Daten raus, und wenn ist es schwer an die IP etc etc. zu kommen, da das ja aller über den Hauptsitz in Irland oder so läuft.
In dem Brief von der Polizei stand glaub ich auch nichts von meiner IP oder sowas in der Art drin.

Muss ich da jetzt schlimmes befürchten ? Kann mir das, falls sie meine IP Adresse garnicht haben, sondern ich nur von meinem Klassenkameraden auf "Verdacht" angezeigt wurde, überhaupt nachgewiesen werden dass ich da das Foto hochgeladen hatte ?
Und wird bei sowas die Anzeige fallengelassen bzw. das Verfahren eingestellt oder endet sowas meistens dann vor Gericht ?
Fünf antworten:
.**.
2012-03-23 06:23:31 UTC
Nein, da liegst du wohl richtig. Du hast eine Straftat begangen. Was würdest du wohl sagen, wenn irgendjemand eine Seite über dich ins Netz stellen würde, auf der Fotos und Filmchen von dir veröffentlicht werden, die womöglich noch gegen deinen Willen und ohne dein Wissen geknipst wurden? 17 Leute haben die Seite geliked, und damit automatisch die Fotos allen zugänglich gemacht, die sie in ihrer Freundesliste haben. Mobbing nennt man sowas, auch ohne Beleidigung. Ist dir überhaupt bewusst, was man Leuten mit sowas antun kann? Bist du ernsthaft der Meinung, du könntest es geheimhalten, dass du die Seite erstellt hast? Um dir dabei auf die Schliche zu kommen, braucht FB keine Daten herauszugeben, dafür werden deine Kumpels schon gesorgt haben, die dich vorher für deinen `witzigen´ Einfall bewundert haben. Alleine schon, um selber aus der Schusslinie zu kommen. Du hast dich asozial verhalten, jetzt steh wenigstens dazu. Anstatt dir Gedanken darum zu machen, wie du selber aus dem Schlamassel kommst, solltest du mal darüber nachdenken, was du mit so einem beschissenen Verhalten anderen Leuten antust.

Nein, die Anzeige wird nicht fallengelassen, weil sie dir nichts nachweisen können. Es besteht ein begründeter Verdacht. Wenn du den nicht entkräften kannst, wird das Gericht die Herausgabe der Daten per Beschluss von FB einfordern, und dann sieht es für dich richtig schlecht aus.

Du bist dir wohl ziemlich tough vorgekommen, oder? Jetzt benimmst du dich wie ein Feigling und niemand wird dich mehr bewundern, wenn du erst verurteilt bist.

Geschieht dir recht.



@Fritzi: denk mal nach. Beweise lassen sich in dem Fall leicht besorgen und Zeugen ebenfalls. Wenn es darum geht, den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, werden sich die anderen Beteiligten sehr schnell einig werden, wer die Seite erstellt und die Fotos hochgeladen hat. Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist strafrechtlich keineswegs kindergartenmässig.
Sprendlinger
2012-03-24 13:40:02 UTC
Sobald Du Aufnahmen auf eine Seite hochläds brauchst Du die schriftliche Genehmigung der Leute. Im Privatbereich sind sie nicht erforderlich
anonymous
2012-03-24 11:50:35 UTC
Schlimmstenfalls musst du eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr befürchten :-)



Mach dir mal um die Nachweisbarkeit deiner Straftat keine Sorgen. Nicht zuletzt hast du deine Beteiligung ja jetzt hier dokumentiert, was auch nicht unbedingt für geistige Helle spricht.



Zu einer polizeilichen Vernehmung muss man grundsätzlich nicht erscheinen. Wenn man es tut, muss man dort nichts aussagen. Es ist dann allerdings damit zu rechnen, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dort ist das Erscheinen dann nicht mehr optional.
Sledge Hammer
2012-03-23 14:26:14 UTC
Wieder mal ein typisches Fehlverhalten unserer so genannten Bildungselite. Ordentlich über die Stränge schlagen und nicht dazu stehen. Geh hin, erzähl was du gemacht hast und dir wird keiner den Kopf abreißen.

Du musst auch nicht zur Vernehmung, aber wenn du nicht hingehst, wird es eine Gerichtsverhandlung geben. Ein Verfahren kann nur eingestellt werden, wenn dir rechtliches Gehör verschafft wurde. Und wenn du nur aussagst, das du dich zum Vorwurf nicht äußern willst.



Ehrlichkeit ist ein teures Geschenk, das man von billigen Menschen nicht erwarten kann.
?
2012-03-23 12:45:03 UTC
IP-Daten gibt es nur auf richterlichen Beschluss, wegen irgendwelchen Copyrightgedöns passiert da gar nichts. Wenn du vor geladen wirst, klären ob du Zeuge oder Beschuldigter bist, als Zeuge ist eich schlechtes Gedächtnis von Vorteil, als Beschuldigter die Aussage verweigern, und je mehr Leute beteiligt sind, um so mehr Varianten der Wahrheit existieren



wenn du nicht zur Vernehmung gehst, passiert wahrscheinlich gar nicht, theoretisch könnten sie dich auch abholen, wenn du dich äußerst, kannst du das auch über einen Anwalt tun, der sagt dir dann schon, was sinnvoll ist, aber das ganze ist so Kindergartenmässig, da wird wohl eingestellt werden


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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