Frage:
Wie ist hier die Rechtslage (s.D.)?
?
2014-05-26 08:08:01 UTC
Hallo in die Runde,

bisschen arg seltsam, meine heutige Frage, aber ich versuche es trotzdem mal... .

Gestern kam mein Nachbar (und zugleich ein Kumpel) zu mir, sturzbesoffen und wollte reden.
Kein Ding, ich ließ ihn herein und im Gespräch brach er dann unter Tränen zusammen, wie sehr ihn das Leben doch abfuckt und dass er auf den ganzen Blödsinn einfach keinen Bock mehr hat.

Dann holte er aus seinem Rucksack eine Pistole und spielte damit vor meinen Augen herum.
Ich entriss sie ihm natürlich sofort und versteckte sie im Schlafzimmer-Nachtschrank, damit er nicht noch auf arg dämliche Ideen kommt.

Hinterher als er weg war, habe ich festgestellt, dass die Knarre zwar echt, aber ungeladen war.
Dennoch habe ich nun Angst, sie ihm zurück zu geben..., aber auch Angst davor, falls irgendwer mitkriegt, dass ich hier ohne Besitz eines Waffenscheins eine Pistole aufbewahre...(er hat natürlich auch keinen).

Wie hättet ihr da reagiert? Habe ich richtig gehandelt, als ich ihm das Ding weggenommen habe?
Was könnte mir jetzt passieren, wenn irgendwer das mitkriegt oder er mich vielleicht selber bei der Polizei ansch**ßt?

Es sind ja nun eindeutig meine Fingerabdrücke auf der Waffe... und Ärger mit dem Gesetz hatte ich noch nie und will ich auch zukünftig nicht.

Was mache ich nun richtig und was wäre falsch?
Danke im voraus für eure Hilfe, DR sind wie immer nicht von mir!
Elf antworten:
Jürgen NRW
2014-05-26 08:12:42 UTC
Ruf bei der Polizei an. Schildere den Fall, so wie du es hier getan hast. Die werden sich dann an deinen Nachbarn wenden und die Pistole einziehen, wenn wirklich kein Waffenschein / keine Waffenbesitzkarte vorhanden ist.



Mach es, sonst reitest du dich immer weiter rein. Und Ausreden ziehen dann nicht mehr!
anonymous
2014-05-26 09:20:44 UTC
Er hat keinen Waffenschein, aber die Möglichkeit an Schußwaffen zu gelangen, aha.

Wendest Du Dich an die Polizei, bekommt er wg. illegalen Waffenbesitz eine Anzeige und eine (weitere ?) Vorstrafe. Er wird Dich innig lieben dafür. Aus mit Kumpelei. Eine neue Schußwaffe ist schnell besorgt wenn man - wie Dein "Kumpel" - weiß wie und wo. Wenn er Dir dann die Neue vor Dein Gesicht hält, wird sie dann wieder ungeladen sein, hm ?

Auch wenn Du angibst die Waffe gefunden zu haben und ihn nicht namentlich nennst ist er seine Waffe los, wird ihn das freuen ? Die Fingerabdrücke sind pillepalle. Du baust die Waffe auseinander, putzt die Einzelteile und versteckst sie EINZELN, besonders den Schlagbolzen.

Ich würde mir fürderhin meine "Kumpels" besser aussuchen, auf Leute die stockbesoffen mit Schußwaffen hantieren und herumlaufen könnte ich verzichten.
HPD
2014-05-26 08:10:21 UTC
Ohne wenn und aber : Die Pistole zur Polizei bringen
Makatinus
2014-05-26 08:18:07 UTC
Polizei.
?
2014-05-27 00:59:07 UTC
Bring ihm das Ding zurück und schick ihn zu einer psychologischen Beratung. Sollte er keinen Waffenschein haben, besprich mit ihm, wie man das Problem des illegalen Waffenbesitzes lösen kann.
anonymous
2014-05-26 21:57:42 UTC
Um eine scharfe Waffe zu besitzen, bedarf es einer Waffenbesitzkarte, will man diese führen (am Mann tragen) bedarf es eines Waffenscheins. Einen Waffenschein bekommt aber nur, wenn man auch im Besitz einer Waffenbesitzkarte ist. Das mal als Grundsätzliches.

Das Besitzen einer scharfen Schusswaffe ohne die behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) ist ein Verstoss gegen das Waffengesetz und somit eine Straftat.



Waffg 2002 §51

1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine dort genannte Schusswaffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.



Das o h n e den Besitz von entsprechender Munition, denn auch das ist ohne die behördliche Erlaubnis verboten.



Du hast folgende Optionen, a) Du gibst die Waffe bei der Polizei ab, was unweigerlich zu sehr unangenehmen Fragen führen wird, möglicherweise auch gleich noch die Hausdurchsuchung zur folge haben könnte und möglicherweise ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet wird.

Sollten mit der Waffe Straftaten verübt worden sein, was sich ja deiner Kenntnis entzieht, dann bekommst Du das volle Programm.



b) Du behältst die Waffe und besorgst Dir die entsprechende Munition dafür. Für schlechte Zeiten halt. Denke dein Nachbar kann da hilfreich sein.
savage
2014-05-26 10:17:46 UTC
blöde situation würde ich erstmal sagen. sei froh, dass das dingens nicht geladen war. hätte ja sonstwas passieren können. ich würde mal abwarten, bis er nüchtern ist. und dann soll er dir mal erklären, warum er mit knarre durch die gegend marschiert und dich dabei fast auch noch in schwierigkeiten gebracht hat. vielleicht glotze ich zu viele krimis, aber mir kann keiner erzählen, dass ein ganz normaler typ sich bewaffnet (auch wenn nicht geladen), sich in einer kneipe betrinkt wegen kleineren problemchen. da muss schon was heftiges im busch sein. vielleicht solltest du echt zur polizei gehen. aber wenn es ein kumpel von mir wäre, dann würde ich ihm wenigstens die chance geben, die sache selber aufzuklären.
?
2014-05-26 10:09:56 UTC
Du hast Angst wegen deinen Fingerspuren auf der Waffe, aber kommst nicht auf die Idee, sie abzuwischen ... ?!
?
2014-05-26 08:15:36 UTC
Du hast richtig gehandelt. Du kannst sie doch abgeben, ohne Namen zu nennen. Sage, Du hast sie irgendwo gefunden und bitte deinen "Freund" zu einem Gespräch!
Marita
2014-05-26 09:45:30 UTC
Bringe die Waffe zur Polizei und schildere den

Vorfall, Der sich bei Dir in der Wohnung

abgespielt hat.

Eine Strafe deswegen, hast Du nicht zu

erwarten.

LG Marita
anonymous
2014-05-26 08:13:34 UTC
Ich weiß nicht wie man da richtig reagiert, aber ich hätte sie ihm auch entrißen.

NUR hinterher könnte man überlegen, was wäre wenn sie geladen gewesen und ein Schuß hätte sich gelöst?

Und er oder Du wären dabei ums Leben gekommen?



Hat er denn überhaupt einen Waffenschein? Und sichert er seine Waffe zuhause vorschriftsmäßig?

ich finde solch ein durchgeknallter sollte keine waffe besitzen, daß ist ja gemeingefährlich.

Bring sie zur Polizei und erkläre die lage.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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