Es ist ein Gerücht, dass "lebenslänglich" nur 15 Jahre sind.
Das Mißverständnis lässt sich aufklären:
Freiheitsstrafen werden in § 38 StGB definiert.
Demnach ist zu unterscheiden zwischen der zeitigen Freiheitsstrafe und der lebenslangen Freiheitsstrafe (Abs. 1).
Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe (!) ist 15 Jahre (Abs. 2). Daher kommt jenes Mißverständnis.
Für eine lebenslange Freiheitsstrafe ist im Gesetz kein zeitliches Maß zu finden, sonst wäre das ja im Wortsinn widersinnig. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit.
Die frühste Entlassungsmöglichkeit zur Bewährung besteht nach 15 Jahren, das heißt aber auf keinen Fall, dass man im Regelfall nach 15 Jahren frei kommt.
Diese Entlassungsmöglichkeit beruht auf § 57a StGB und geht auf ein Urteil des BVerfG zurück, dass einem VErurteilten nicht jegliche Möglichkeit auf Freiheit genommen werden dürfe. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist eingeräumt, eine entsprechende Klausel in das Gesetz einzubauen (BVerfGE 45, 187, ist veröffentlicht, wenn Du Dich über den Stammtischhorizont hinaus weiterbilden möchtes, sei das Urteil zur Lektüre empfohlen).
Deine Frage war nun, wer das alles "bestimmt" hat.
Deutschland ist ein Staat mit Gewaltenteilung. Weder ein Richter, noch ein Politiker (Grüner?) darf Gesetze erlassen. Souverrän ist das Volk. Daher ist in Deutschland für die Gesetzgebung die vom Volk legitimierte legislative Gewalt zuständig:
Das Parlament.
Konkret wurde das StGB durch den Reichstag 1871 erlassen und hat seitdem zahlreiche Änderungen erfahren.
Ich kann Dir nicht sagen, seit wann § 38 in seiner heutigen Form dort steht, aber auch eine solche Gesetzesänderung wird durch das vom Volk legitimierte Parlament erlassen. Ich würde mal auf die große Strafrechtsreform von 1969 tippen. Aber sicher bin ich mir nicht.
§ 57a muss folgerichtig in den späten 70er Jahren Einzug ins StGB gefunden haben.
JEDES Gesetz in Deutschland wird vom Parlament beschlossen.
Dass unmittelbare Volksentscheidungen über Gesetzesvorhaben weitgehend unzulässig sind, sichert, dass Gesetze nach aktueller Tagespolitik und Emotionsschwankungen gestaltet werden.
Daher wird ein Gremium in regelmäßigen Abständen durch das Volk auf 4 Jahre legitimiert.
mfG
Kwazulu