Frage:
15 Jahre = Lebenslänglich?
dodo70
2008-08-19 11:34:10 UTC
Ich stelle diese Frage, weil ich einfach nicht klar komme und nicht verstehe wer sich so etwas ausgedacht hat. Welche Schwach köpfe sind dafür verantwortlich das Lebenslänglich normalerweise mit 15 Jahren abgegolten sei. Warum ? Wie oft liest und hört man das wieder Verbrechen verübt wurden nach diesen LANGEN 15 Jahren. Warum wird zu wenig die anschließende angewendet.Ich will aber festhalten, das ich ein Gegner der Todesstrafe bin, aber wer schwere Verbrechen verübt und Lebenslänglich bekommt sollte auch bis zum Ende seiner Tage ein sitzen. Oder sehe ich das Alles falsch?
Fünfzehn antworten:
Kwazulu
2008-08-19 14:49:52 UTC
Es ist ein Gerücht, dass "lebenslänglich" nur 15 Jahre sind.

Das Mißverständnis lässt sich aufklären:



Freiheitsstrafen werden in § 38 StGB definiert.

Demnach ist zu unterscheiden zwischen der zeitigen Freiheitsstrafe und der lebenslangen Freiheitsstrafe (Abs. 1).

Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe (!) ist 15 Jahre (Abs. 2). Daher kommt jenes Mißverständnis.



Für eine lebenslange Freiheitsstrafe ist im Gesetz kein zeitliches Maß zu finden, sonst wäre das ja im Wortsinn widersinnig. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit.

Die frühste Entlassungsmöglichkeit zur Bewährung besteht nach 15 Jahren, das heißt aber auf keinen Fall, dass man im Regelfall nach 15 Jahren frei kommt.

Diese Entlassungsmöglichkeit beruht auf § 57a StGB und geht auf ein Urteil des BVerfG zurück, dass einem VErurteilten nicht jegliche Möglichkeit auf Freiheit genommen werden dürfe. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist eingeräumt, eine entsprechende Klausel in das Gesetz einzubauen (BVerfGE 45, 187, ist veröffentlicht, wenn Du Dich über den Stammtischhorizont hinaus weiterbilden möchtes, sei das Urteil zur Lektüre empfohlen).



Deine Frage war nun, wer das alles "bestimmt" hat.

Deutschland ist ein Staat mit Gewaltenteilung. Weder ein Richter, noch ein Politiker (Grüner?) darf Gesetze erlassen. Souverrän ist das Volk. Daher ist in Deutschland für die Gesetzgebung die vom Volk legitimierte legislative Gewalt zuständig:

Das Parlament.



Konkret wurde das StGB durch den Reichstag 1871 erlassen und hat seitdem zahlreiche Änderungen erfahren.

Ich kann Dir nicht sagen, seit wann § 38 in seiner heutigen Form dort steht, aber auch eine solche Gesetzesänderung wird durch das vom Volk legitimierte Parlament erlassen. Ich würde mal auf die große Strafrechtsreform von 1969 tippen. Aber sicher bin ich mir nicht.

§ 57a muss folgerichtig in den späten 70er Jahren Einzug ins StGB gefunden haben.



JEDES Gesetz in Deutschland wird vom Parlament beschlossen.



Dass unmittelbare Volksentscheidungen über Gesetzesvorhaben weitgehend unzulässig sind, sichert, dass Gesetze nach aktueller Tagespolitik und Emotionsschwankungen gestaltet werden.

Daher wird ein Gremium in regelmäßigen Abständen durch das Volk auf 4 Jahre legitimiert.



mfG

Kwazulu
Sebastian B
2008-08-19 19:53:06 UTC
Meines Wissens beruht diese Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1977. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass es für einen Rechtsstaat notwendig ist, dass ein Verurteilter die Möglichkeit hat, im Laufe seines Lebens seine Freiheit wieder zu erlangen, ohne dafür extra begnadigt werden zu müssen. Da ein höheres Mindeststrafmaß dies unwahrscheinlich werden lässt, wurden 15 Jahre festgesetzt. Ein weiterer Grund ist die steigende Entfremdung von der Gesellschaft. Je länger eine Haftstrafe ist, desto schwieriger ist es für den Verurteilten, sich anschließend wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Eine zu lange Haftstrafe ist also kontraproduktiv.



Diese 15 Jahre sind jedoch wirklich nur ein Mindeststrafmaß. Nach diesem Zeitraum kann ein Antrag auf Bewährung gestellt werden, dem jedoch nur stattgegeben wird, wenn der Verurteilte keine Gefahr für andere Menschen darstellt.. Die durchschnittliche Haftdauer für Lebenslänglich liegt meist höher, laut Wikipedia beträgt sie 19,9 Jahre. Längere Freiheitsstrafen sind ebenfalls möglich.
2008-08-19 18:48:17 UTC
Lebenslang heißt lebenslängliche Haftstrafe - mindestens aber 15 Jahre (also auch länger). Sofern nicht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde (dann gibt's wirklich Lebenslänglich), kann der Häftling nach 15 Jahren zum ersten Mal einen Antrag auf Bewährung stellen. Vor einer Bewährungskommission wird dann festgestellt, ob er die auch bekommt. Erkennt diese Kommission, daß der Häftling nicht auf die Bevölkerung losgelassen werden darf, bleibt er weiter in Haft. Und zwar bis zur nächsten Möglichkeiten, einen solchen Antrag zu stellen.
:-)))
2008-08-20 10:24:31 UTC
das bundesverfassungsgericht stellte in einem grundsatzurteil fest, dass jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat. Das recht auf begnadigung reicht da nach deren meinung nicht aus.



Lebenslänglich heißt übrigens SICHER NICHT das man nur 15 Jahre verknackt wird, das ist ein IRRTUM !!!!!!!

Nach fünfzehn Jahren wird dem gefangenen lediglich zum ersten mal das recht zum stellen eines Antrags zur Haftprüfung gewährt, was nicht heißt das diesem zugestimmt wird!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Danach kann er alle 2 Jahre erneut einen Antrag stellen.



Wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde (Sicherungsverwahrung) kann er zu ersten mal nach 17 Jahren und dann wieder alle 2 Jahre einen olchen antrag stellen.



zum thema "ich bin für 25 Jahre":

Die durchschnittliche verbüßungsdauer bei "lebenslang" beträgt 21,4 Jahre - das kommt 25 Jahren schon recht nahe, vorallem wenn man bedenkt, dass es ja auch Fälle gibt, die moralisch leichter zu rechtfertigen sind als andere, die aber aufgrund des Strafgesetzbuches als Mord gewertet werden müssen; die kommen halt dann nach 15 Jahren raus die schwereren Fälle eben erst nach 23-25 Jahren oder tatsächlich niemehr.
Komet
2008-08-20 10:02:40 UTC
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass eine tatsächlich lebenslängliche Strafe nicht Schuldangemessen ist. Im deutschen Strafrecht gibt es keinen Platz für Rache, sondern nur für Sühne.

Also hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass nach 15 Jahren geprüft werden muss, ob der Täter aus seiner Strafe gelernt hat, ob weiterhin Gefahr von ihm ausgeht, und wie er zur Tat nun steht.



Wenn er bereut (oder das glaubhaft macht), muss er auf freien Fuß gesetzt werden, da der Sinn der Strafe nur ist, dem Täter begreiflich zu machen, dass es falsch war, was er getan hat.



Als Antwort:

Dass es keine Rache gibt, sondern nur Sühne ist ein Grundsatz, den der Gesetzgeber zu verantworten hat.

Wie das umgesetzt wird (also die Überprüfung nach 15 Jahren, bei Ablehnung danach alle 2 Jahre), liegt in der Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts.



Übrigens: Längst nicht alle Täter kommen heute automatisch nach 15 Jahren frei. Der Durchschnitt eines Lebenslänglichen liegt, wenn ich mich richtig an die Vorlesung erinnere, bei 23 Jahren.
Rala
2008-08-19 18:40:56 UTC
Lebenslänglich bis zum Ende seiner Tage, klar de Steuerzahler zahlt es ja. Die Menschen haben ein Dach über dem Kopf, Essen, Trinken, Zigaretten, Arbeit, Fernseher usw. also ich finde es geht denen zu gut und jemand der wissentlich mist baut geplanter mist und nicht im affekt gehandelt hat und lebenslänglich bekommt.

Naja der muss auch gar nicht leben ......
Sprendlinger
2008-08-23 07:41:40 UTC
Bei Lebenslänglich wird man in der Regel nach 15 Jahren begnadigt, wenn man sich in dieser Zeit korrekt verhalten hat. Ist aber die Schwere der Schuld im Urteil festgestellt, gibt es in der Regel nach 15 JAhren keine Begnadigung.
Aaliyah Girl
2008-08-19 18:40:54 UTC
sehe ich auch so! wenn 100% sicher ist das er oder sie der täter ist!
Ringo
2008-08-19 18:40:13 UTC
Ich empfinde 15 Jahre auch als etwas wenig, ich wäre aber nur für 25 Jahre, das ist 1/4 Jahrhundert das sollte als Strafe genügen. Ich finde jeder hat eine 2. Chance verdient und nach 25 Jahren im Bau, ist man sicher ein komplett anderer Mensch.

Und ich finde sie sollten diesen Quatsch -wegen guter Führung früher entlassen- streichen. Die Opfer haben sich bestimmt auch gut geführt und trotzdem keine Chance bekommen.
adessaa65
2008-08-19 18:39:09 UTC
stimmt lebenslänglich sollte auch so sein wie es heisst bis zum lebens ende und nicht nach 15 jahren enden
2008-08-20 07:50:32 UTC
Sitz mal 15 Jahre ab, mal sehn ob du das dann noch für einen Kurzurlaub hälst. Was soll das denn für ein "Grüner" sein? Meinst du damit einen Polizisten? Die tragen demnächst alle wie in Hamburg blaue Uniformen. Noch nix mitgekriegt?
2008-08-19 18:48:04 UTC
Ich bin genau deiner meinung man sollte die bis an Ende der Tage darinne lassen!So wie sie es verdienen und der meinung bin ich auch das es denen da viel zu gut drinne geht im Knast!Und wenn sie wieder raus kommen wollen sie sich bestimmt rächen an dem der sie ins knast gebracht hat und die menschen verändern sich doch sicher nicht immer nachem Knast!Das sollte echt anders laufen.Manche Penner auf der straße wollen auch im Knast um nicht draußen zu leben!Echt denen geht es echt da zu gut!
Thomas Mogut
2008-08-19 18:46:10 UTC
Ich finde eine Strafe sollte nur dann im wörtlichen Sinn lebenslang andauern, wenn bei einer Freilassung eine Gefahr für die anderen Menschen besteht.

Ansonsten macht die Bestrafung irgendwie keinen Sinn. Wer hat denn etwas davon, wenn jemand nie mehr heraus darf?



Dem Täter bringt es nichts, er kann ja nichts daraus lernen, da er ja eh drinnen bleiben müsste bis er tot ist.

Jemanden lebenslang einzusperren, wenn bei einer Freilassung kein Risiko besteht ist m.E. entweder ein irrationaler Gerechtigkeitswahn falsch ausgelebte Rache oder Sadismus.



Im übrigen sind 15 Jahre in der Tat LANGE



EDIT:



Im Übrigen möchte ich noch anmerken, dass es einem richtig schlecht werden kann, wenn man liest, was hier manche Anworter für masslose Pauschalisierungen machen
Sorae
2008-08-19 18:42:00 UTC
also .. ich sehs genauso wie du Oo

hallo Oo lebenslänglich heißt lebenslänglich und nich 15 jahre ehi Oo



mhh ... aber mal so gesagt ... ich bin auch bei schlimmen verbrechen ( zum beispiel vergewaltigung mit mord) für todesstrafe oder sehr harte folter.... mhh



ich finde auch das ziemlich viel vom gesetz ziemlich scheiße is.... weil zB ************ bekommen weniger strafe als raubkopierer... da kann doch was nicht stimmen...
2008-08-20 00:51:44 UTC
Diese Liberalen Idioten hier in Amerika, die humanistischen blutende Herzen, die religiösen Fanatiker die nicht in der Lage sind die Bibel richtig auszulegen, die Menschen mit Familien wo niemand belästigt oder ermordet wurde. Meiner Meinung nach sollten Pedophiles entweder kastriert oder hingerichtet werden. Es gibt für diese Verbrecher keine Resozialisierung.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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