Ich habe früher auch mal weit weit mehr als 10000 Pakete im Jahr versendet.
Man kann sich bei nichts sicher sein. Es kommt überall alles vor.
Am zuverlässigsten aber auch normalerweise am teuersten war meiner Erfahrung nach UPS.
Es bemisst sich also alles selbstverständlich auch am Preis, weil Service Zeit kostet und jeder möchte pro Zeiteinheit möglichst viel verdienen und daher keine Zeit aufwenden, denn die kostet Geld.
Das meiste kann erstmal das Versandhaus machen, da es Vertragspartner des Versandunternehmens ist und auch eigene Fehler zB. in einer Anschriftenverwechselung, die selbstverständlich auch im eigenen Unternehmen liegen kann, beheben und erkennen kann.
Man könnte sich selbst aber nun evtl. selbst an den anderen Namen in der anderen Ortschaft wenden und fragen ob er es das Paket bekommen hat etc.
Es kann natürlich auch sein, dass jemand mit falscher Unterschrift unterschrieben hat, dass wird aber normalerweise in der selben Stadt vor dem eigenen Haus gewesen sein.
Ich hatte schon mal, es kam in 10 Jahren etwa 5 mal vor, dass der Anschriftenaufkleber auf den Paketen verwechselt wurde. Einmal haben beide Kunden, die ja die Rechnung des jeweils anderen im Paket hatten selbsttätig miteinander korrespondiert und sich ihr Paket zugesendet. Ich brauchte beiden nur ihre Portokosten erstatten. Ist das nicht herrlich?! Kunden, die selbst mitdenken wie man ein Problem am besten und schnellsten beheben kann und nicht nur allein danach, wer aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Gewalt nun was vorgeschrieben zu machen hat!?
Das habe ich nur einmal erlebt obwohl wir im preissagressiven Computermarkt auf unterstem preislichem Niveau agierten.
Dabei muß man aber auch wieder berücksichtigen, dass je größer ein Unternehmen wird bzw. je mehr Mitarbeiter beschäftigt sind solche Eigenanktionen wiederum um so schwerer werden, weil die Mitarbeiter eben auch nur das machen sollen, was der Chef sagt und wir agierten nur mit max. 3 Personen und so konnte ich es eben immer einfach als Chef entscheiden und entsprechend müssen eben solche Aktionen auch in der EDV für jeden anderen Mitarbeiter einsehbar sein und dokumentiert werden können.
Was sich eben sonst Kunden (aber es sind auf keinen Fall alle, sondern nur wenige) einfallen lassen, wenn diese merken, dass irgendwo eine Lücke ist, dass kann man sich gar nicht vorstellen! Und das interessante ist, dass sich eine solche Lücke, wenn es kostenlos dabei was zu holen gibt, wie ein Lauffeuer rumspricht und wenn das auch noch vollkommen legal ist, dann ist doch ungefähr jeder dabei einschließlich ich. Diesen grandiosen Schwachsinn, dass es keiner macht und der gerade noch von den kommen, die es vollkommen selbstvertändlich ohne jede Gewissen machen ist völliger Quatsch. ...
Im vorliegendem Fall kann außer einiges an Ärgereien die man hat grundsätzlich gesetzlich nicht viel passieren.
Der Verkäufer ist in einem Verbrauchsgüterkauf §474 BGB ff. (Unternehmer §14 BGB an Verbraucher §13 BGB) beweispflichtig dass die Ware zugegangen ist §433 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Das die Justiz willkürlich und unberechenbar im Ansehen der Person agiert ist eine andere Sache:
http://justiz.xp3.biz
an der man ebenso kaum etwas alleine ändern kann wenn man davon betroffen ist.
Wichtig ist also, dass man dem Unternehmer die nicht zugegangene Sendung anzeigt.
Alles andere ist dann auch abhängig davon wie schnell man den Apparat braucht etc.
Insoweit könnte man den Unternehmer auch auffordern den Apparat innerhalb einer bestimmten Frist zu liefern, gerade mit dem Hinweis darauf, dass man selbst schon feststellen konnte, dass dieser falsch ausgeliefert wurde, in einem anderen Ort usw. ...
Soweit einem ein Widerrufsrecht zusteht §355 BGB könnte man von diesem Gebrauch machen und die Sache neu bestellen. Bei einem Rückgaberecht §356 BGB wäre das nun richtig schwierig.
Ein anderes Problem wäre und ist dabei natürlich wieder das finanzielle, wenn man zB. in Vorkasse gegangen ist. ...
@schildmaid
>Falscher Empfänger nimmt nicht für ihn bestimmtes Paket auch noch an und freut sich über das "Geschenk"?
Evtl. hat sich ja der Versender vertan und es steht seine Anschrift drauf. Ich habe früher jeden Tag 5-10 Pakete erhalten. Da wußte ich gar nicht ob die wirklich alle für mich sind, wenn ich ca. 10 Sekunden dafür Zeit habe zu unterschreiben, dass ich diese erhalten habe. Wobei ich dann auch noch nur dafür unterschrieben habe, dass ich eine bestimmte Anzahl von Paketen erhalte habe ohne im Display zu sehen welche es sind und für wen diese bestimmt sind.
Der muß aber zudem dumm sein, wenn er das sogar erkennt und nicht macht.
§ 241a BGB Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Wenn man in Absatz 2 schaut gilt das nur nicht entsprechend wie es dort dokumentiert ist.
Ist aber die Rechnung auch noch vom Unternehmer versehentlich auf seinen Namen ausgestellt worden, dann kann er es subjektiv nicht erkennen und der ganze Kram gehört zwar nicht ihm aber der Unternehmer hat keinerlei Herausgabeanspruch etc. und er darf es dann auch vernichten oder sonst was damit machen.
Der Empfänger würde zwar nicht Eigentümer aber der Unternehmer hat keine Rechte diesbezüglich gegen ihn.