Frage:
Paket an falsche Person zugestellt?
isma
2010-07-18 01:25:51 UTC
Hallo, ich sollte gestern ein Paket mit einem Elektrogerät bekommen. Anhand der Sendenachverfolgung konnte ich feststellen, dass das Paket erfolgreich zugestellt wurde - leider nur nicht bei mir. In der Sendeverfolgung steht Zugestellt an Empfänger (orig.): -mein Name - in einer anderen Ortschaft. Mein Frage ist nun, ob jemand mit meinem Namen unterschrieben hat und was ich machen muss. Ist jemand schon mal ähnliches passiert oder kann mir jemand einen Tip geben. Bei dem Versandhaus habe ich gestern schon mitgeteilt, dass ich nichts bekommen habe - dort sagte man mir, dass erstmal geprüft werden muss und das dauert. Ich habe halt nur Angst, dass jemand meine Unterschrift missbräuchlich benutzt hat und ich dafür zahlen soll. Muss der Postbote nicht die Adresse und den Namen überprüfen? Gruß
Sieben antworten:
riverhine
2010-07-18 09:38:35 UTC
Es gibt viele Menschen, die ähnliche oder gleichlautende Namen haben, deren einzige Unterscheidungsmerkmal oft nur der Geburtstag und die Adresse sind.

Fatal wird es dann, wie in deinem Fall, daß ein Paket falsch zugestellt wird und der Fehler beim Versender liegt, wenn vieleicht Namensdoppellungen zu diesem Mißverständnis führten und die Adreßdaten versehentlich vertauscht wurden.



Bei falsch zugestellten Paketen kann nur der Versender aktiv werden, um einen Nachforschungsantrag stellen zu können, der vermeintliche Empfänger, also du, kannst diesbezüglich nichts beim Versandunternehmen veranlassen.



Du hast schon den einzig richtigen Schritt vorgenommen und das Versandhaus informiert.

Vieleicht solltest du dir noch, zur eigenen Sicherheit, den Status der Sendungsverfolgung ausdrucken, um beweisen zu können, daß das Paket nicht bei dir ankam.



Wenn beim Versandunternehmen der Sendungsstatus nicht ausdruckbar ist, nimm mit der Drucktaste deiner Tastatur einen Screenshot und füge diesen Screenshot in einem Bildbearbeitungsprogramm (z.B. ACDSee oder IrfanView oder Paint) ein und drucke dir dann diesen Screenshot aus.



Schreibe dem Versandunternehmen eine eMail oder einen Brief als Einschreiben mit Rückschein und warte die Antwort des Versandhauses ab, ein fernmündlicher Anruf (Telefonat) reicht nicht aus. Füge den Sendungsstatus den Schreiben mit bei (Screenshot als eMail Anhang oder Screenshotausdruck dem Brief als Anlage.



Rückt der falsche Empfänger die fehlgelaufene Ware nicht raus und stellt sich das Versandhaus stur, mit der Behauptung, du hättest die Ware bekommen, ist alles was du schriftlich vorweisen kannst, bei einem Rechtsstreit, auf den es hinauslaufen könnte, sehr hilfreich.



Die Rechnung und Versandbestätigung des Versandhauses mit der Sendungsnummer, kann dann als Beweis dienen, daß der Fehler nicht in bei dir falsch gemachten Adreßangaben gemacht wurde, sondern daß der Fehler beim Versandhaus liegt und sie deiner Kundennummer eine falsche Adreßdatei zugeordnet haben.



Mehr kannst du erst einmal nicht tun.



Einen ähnlich gelagerten Fall hat es in den 1990er Jahren mit einer Nummernschilddoppelung gegeben, daß in Leipzig/Sachsen mit dem KFZ Zeichen L ein Golffahrer wegen Geschwindigkeitsübertretung ein Knöllchen bekam und es einem Golffahrer im Lahn Dill Kreis (früher L heute LDK)/Hessen zugestellt wurde, weil die Verkehrsbehörde in Flensburg nicht auf das Bundesland achtete, beim Versenden des Strafmandats.
anonymous
2010-07-18 08:30:45 UTC
Also wenn das der Fall ist, dann gehört der Zusteller rundgemacht. (Beschwerde an die Bundesnetzagentur) - Namen des Zustellers geben lassen, es zählen Daten, Fakten.



Ich würde klipp und klar Aufklärung und Beweise verlangen. Sollte tatsächlich jemand Deine Unterschrift gefälscht haben, würde ich Anzeige erstatten.



Du hast schon richtig gehandelt. Jetzt warte erst einmal ab. Sollte der Empfänger das Gerät allerdings schon benutzt haben bzw. die Verpackung bereits beschädigt haben, würde ich die Ware aus versicherungstechnischen Gründen zurücksenden und um Zustellung eines neuen Gerätes bitten. Überprüfung direkt an der Haustür.
U M
2010-07-18 18:50:18 UTC
Da kannst du bei DHL nie ganz sicher sein. Meine Schwester hat mir vor 2 Jahren ein Paket zum Geburtstag geschickt. Da es dann nach 5 Tagen nicht da war habe ich mir von meiner Schwester den Code für die Sendungsnachvervolgung geben lassen, der auf diesem Einzahlungsbon drauf ist. Erst habe ich dann mal bei dieser Hotline angerufen. Dieser Herr war pampig und frech, sagte mir das es auf dem Weg zu mir ist. Es kam das Wochenende. Also wieder Hotline, da hieß es, ich war nicht da, der Mitarbeiter war 2 mal bei mir. Absoluter Quatsch, er war nie da. Am Dienstag habe ich mit dem Code in der Sendungsvervolgung bei DHL nachgeschaut. Da stand der Empfänger hat die Annahme verweigert. Paket zurück zum Absender. Das war der Hammer. Das Paket kam dann nach weiteren 8 Tagen wieder bei meiner Schwester an. Sie konnte es dann gleich in die Mülltonne donnern weil alles verdorben war. Bei mir war nie ein Postbeamter. Denn ich bin zu dem Zeitpunkt 2 Jahre krankgeschrieben gewesen. Einkäufe haben Nachbarn für mich gemacht. Und es kann also auch niemand unterschrieben haben. Nach einem weiteren Telefonat mit der Hotline wurde einfach aufgelegt. Normalerweise wäre es eine Nummer für´s Fernsehen gewesen.
sagabona
2010-07-18 22:25:08 UTC
Ich habe früher auch mal weit weit mehr als 10000 Pakete im Jahr versendet.

Man kann sich bei nichts sicher sein. Es kommt überall alles vor.

Am zuverlässigsten aber auch normalerweise am teuersten war meiner Erfahrung nach UPS.



Es bemisst sich also alles selbstverständlich auch am Preis, weil Service Zeit kostet und jeder möchte pro Zeiteinheit möglichst viel verdienen und daher keine Zeit aufwenden, denn die kostet Geld.



Das meiste kann erstmal das Versandhaus machen, da es Vertragspartner des Versandunternehmens ist und auch eigene Fehler zB. in einer Anschriftenverwechselung, die selbstverständlich auch im eigenen Unternehmen liegen kann, beheben und erkennen kann.



Man könnte sich selbst aber nun evtl. selbst an den anderen Namen in der anderen Ortschaft wenden und fragen ob er es das Paket bekommen hat etc.



Es kann natürlich auch sein, dass jemand mit falscher Unterschrift unterschrieben hat, dass wird aber normalerweise in der selben Stadt vor dem eigenen Haus gewesen sein.



Ich hatte schon mal, es kam in 10 Jahren etwa 5 mal vor, dass der Anschriftenaufkleber auf den Paketen verwechselt wurde. Einmal haben beide Kunden, die ja die Rechnung des jeweils anderen im Paket hatten selbsttätig miteinander korrespondiert und sich ihr Paket zugesendet. Ich brauchte beiden nur ihre Portokosten erstatten. Ist das nicht herrlich?! Kunden, die selbst mitdenken wie man ein Problem am besten und schnellsten beheben kann und nicht nur allein danach, wer aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Gewalt nun was vorgeschrieben zu machen hat!?



Das habe ich nur einmal erlebt obwohl wir im preissagressiven Computermarkt auf unterstem preislichem Niveau agierten.



Dabei muß man aber auch wieder berücksichtigen, dass je größer ein Unternehmen wird bzw. je mehr Mitarbeiter beschäftigt sind solche Eigenanktionen wiederum um so schwerer werden, weil die Mitarbeiter eben auch nur das machen sollen, was der Chef sagt und wir agierten nur mit max. 3 Personen und so konnte ich es eben immer einfach als Chef entscheiden und entsprechend müssen eben solche Aktionen auch in der EDV für jeden anderen Mitarbeiter einsehbar sein und dokumentiert werden können.

Was sich eben sonst Kunden (aber es sind auf keinen Fall alle, sondern nur wenige) einfallen lassen, wenn diese merken, dass irgendwo eine Lücke ist, dass kann man sich gar nicht vorstellen! Und das interessante ist, dass sich eine solche Lücke, wenn es kostenlos dabei was zu holen gibt, wie ein Lauffeuer rumspricht und wenn das auch noch vollkommen legal ist, dann ist doch ungefähr jeder dabei einschließlich ich. Diesen grandiosen Schwachsinn, dass es keiner macht und der gerade noch von den kommen, die es vollkommen selbstvertändlich ohne jede Gewissen machen ist völliger Quatsch. ...



Im vorliegendem Fall kann außer einiges an Ärgereien die man hat grundsätzlich gesetzlich nicht viel passieren.

Der Verkäufer ist in einem Verbrauchsgüterkauf §474 BGB ff. (Unternehmer §14 BGB an Verbraucher §13 BGB) beweispflichtig dass die Ware zugegangen ist §433 Abs. 1 Satz 1 BGB.



Das die Justiz willkürlich und unberechenbar im Ansehen der Person agiert ist eine andere Sache:

http://justiz.xp3.biz

an der man ebenso kaum etwas alleine ändern kann wenn man davon betroffen ist.



Wichtig ist also, dass man dem Unternehmer die nicht zugegangene Sendung anzeigt.



Alles andere ist dann auch abhängig davon wie schnell man den Apparat braucht etc.

Insoweit könnte man den Unternehmer auch auffordern den Apparat innerhalb einer bestimmten Frist zu liefern, gerade mit dem Hinweis darauf, dass man selbst schon feststellen konnte, dass dieser falsch ausgeliefert wurde, in einem anderen Ort usw. ...



Soweit einem ein Widerrufsrecht zusteht §355 BGB könnte man von diesem Gebrauch machen und die Sache neu bestellen. Bei einem Rückgaberecht §356 BGB wäre das nun richtig schwierig.

Ein anderes Problem wäre und ist dabei natürlich wieder das finanzielle, wenn man zB. in Vorkasse gegangen ist. ...



@schildmaid

>Falscher Empfänger nimmt nicht für ihn bestimmtes Paket auch noch an und freut sich über das "Geschenk"?



Evtl. hat sich ja der Versender vertan und es steht seine Anschrift drauf. Ich habe früher jeden Tag 5-10 Pakete erhalten. Da wußte ich gar nicht ob die wirklich alle für mich sind, wenn ich ca. 10 Sekunden dafür Zeit habe zu unterschreiben, dass ich diese erhalten habe. Wobei ich dann auch noch nur dafür unterschrieben habe, dass ich eine bestimmte Anzahl von Paketen erhalte habe ohne im Display zu sehen welche es sind und für wen diese bestimmt sind.



Der muß aber zudem dumm sein, wenn er das sogar erkennt und nicht macht.



§ 241a BGB Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.



Wenn man in Absatz 2 schaut gilt das nur nicht entsprechend wie es dort dokumentiert ist.



Ist aber die Rechnung auch noch vom Unternehmer versehentlich auf seinen Namen ausgestellt worden, dann kann er es subjektiv nicht erkennen und der ganze Kram gehört zwar nicht ihm aber der Unternehmer hat keinerlei Herausgabeanspruch etc. und er darf es dann auch vernichten oder sonst was damit machen.

Der Empfänger würde zwar nicht Eigentümer aber der Unternehmer hat keine Rechte diesbezüglich gegen ihn.
DR Eisendraht
2010-07-18 13:33:52 UTC
Der Versender kann den Ablieferungsnachweis anfordern und vorlegen. Dann geht die Sache ihren Gang. Wenn Du Glück hast bekommst Du wenigstens das Geld zurück.
anonymous
2010-07-18 10:03:01 UTC
Wie soll das funktionieren? Zusteller "verwechselt" den Ort (und stellt womöglich auch noch in einem ganz anderen Zustellbezirk zu)? - Unwahrscheinlich. Falscher Empfänger nimmt nicht für ihn bestimmtes Paket auch noch an und freut sich über das "Geschenk"? - Noch unwahrscheinlicher. Arbeiten Zusteller und falscher Empfänger in deiner Story zusammen oder wie? Oder versuchst du hier abzuklären, ob du aus einem falsch beschrifteten Paket Kapital schlagen kannst, wenn du behauptest, es sei dir nie zugestellt worden?
anonymous
2010-07-18 08:33:23 UTC
das kann passieren, wenn ein ortsteil einer stadt eine straße des gleichen namens wie deine hat. zumindest hier bei uns ist das so.

-eine stadt

-5 ortsteile, die früher selbständig waren

-3x der gleiche straßenname

-2x bewohner gleichen nachnamens in dieser strasse mit gleicher hausnummer.



ab und zu kommt das also durchaus mal vor!

oder du fährst mal zu dem falschen empfänger und verlangst dein paket zurück


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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