Frage:
Muss ich wirklich beim Scheidungstermin vor Gericht persönlich anwesend sein?
SLIMtronics
2006-07-01 15:15:41 UTC
Eigentlich möchte ich ich in Japan mit meiner Zukünftigen auf die Scheidung hier in Deutschland warten und dort schon mal z.B. einen Job suchen usw.
Geht das so? Oder muss ich bloss wegen dem Gerichtstermin noch mal zurück nach Deutschland fliegen? Und was passiert wenn ich da gerade nicht kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe, falls Ihr es wisst...
Neun antworten:
Big Andy
2006-07-01 15:45:48 UTC
Ganz so einfach ist es mit dem Fernbleiben vom Scheidungstermin nicht. Voraussetzung ist, dass alle für eine Scheidung relevanten Punkte VORHER geklärt sind.

Das geht in der Regel nur mit einer notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung, wobei in bestimmten Fällen auch noch die Zustimmung des Familiengerichtes erforderlich sein kann. Was für dich in Frage kommt bzw. was dich betrifft, das kann dir nur dein Anwalt oder ein Notar genau sagen.

So, das sollte genügen, sonst mache ich mich noch wegen verbotener Rechtberatung stafbar " g ".
anonymous
2006-07-05 05:05:29 UTC
Das Gericht in D KANN das persönliche Erscheinen anordnen. Sind alle relevanten Punkte einvernehmlich geklärt, kann eine schriftliche Erklärung dem Gericht gegenüber als Zustimmung zur Scheidung genügen. Ladefähige Adresse sollte bekannt gegeben werden, und der eigene Anwalt dabei sein. Bei Einigkeit kann die Scheidung auch sofort rechtsgültig werden.
zombiemutti1976
2006-07-02 00:08:06 UTC
An deiner Stelle würde ich persönlich zum Termin erscheinen

Wenn bei der Ladung drauf steht - persönliches erscheinen - dann kann selbst dein Anwalt nicht nur so da auftauchen ohne dich

weil der anwalt ist ja nicht persönlich deine person
fredericus_secundus
2006-07-01 22:37:11 UTC
Wenn Du einen eigenen Anwalt hast musst Du nicht bei der Verhandlung anwesend sein, wenn er vor Gericht Deine Interessen vertritt. Aber meiner Meinung nach ist eine persönliche Anwesenheit schon nötig. Es könnte ohne weiteres sein, das bei der Verhandlung Probleme auftauchen können die im Vorfeld nicht geklärt wurden und die Dein Anwalt ohne Deine Zustimmung nicht lösen kann (eigene Erfahrung). Also wäre es auch in Deinem Interesse vor Ort zu sein, oder zumindest erreichbar zu sein.

Ein Aufenthalt in Japan ist, also was diese Thematik betrifft, nicht unbedingt von Vorteil.

Gruß

Fredericus2
anonymous
2006-07-01 17:57:57 UTC
Es wäre zwar besser weil Du dann Deine Meinung persönlich vertreten kannst, aber es reicht durchaus wenn Dein Anwalt erscheint.

Dein Anwalt MUSS aber erscheinen!
Nasenbär
2006-07-01 17:41:59 UTC
hier solltest du deinen anwalt nochmals interviewen. dieser kann dich evtl. auch ohne deine anwesenheit vor gericht vertreten, - aber das musst du, wie gesagt, vorher mit ihm abstimmen, ob dies juristisch möglich ist
konstar
2006-07-01 15:37:45 UTC
Bei meinem eigenen Termin war ich nicht anwesend, mußte jedoch vor einem Richter eine Aussage machen bzgl. der Scheidung.
johnifocus
2006-07-01 15:20:53 UTC
du musst nichts außer sterben lass dich von deinem Anwalt vertreten
anonymous
2006-07-01 15:20:42 UTC
Es gibt mit Japan ein Rechtshilfeabkommen. Daher wirst du, nach Antrag in Deutschland, nicht extra nach Deutschland kommen müssen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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