Frage:
Mietkürzung...?
kati0382
2007-06-28 02:06:30 UTC
...bei Schimmel an den Fenstern?

Wir haben folgendes Problem: Wir haben Schimmel an den Fenstern. Ich bin inzwischen so weit, daß ich jeden Tag die Rahmen usw abwischen muß, weil sonst der Schimmel sofort wieder auftaucht. Letztens waren wir eine Woche im Urlaub und da waren sämtliche Rahmen schwarz.

Unser Vermieter will sich dessen nicht annehmen und sagt, es wäre Sache der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung sagt wieder, daß der Vermieter sich darum kümmern muß.

Können wir die Miete kürzen, bis das Problem (von wem auch immer) behoben wird?
Acht antworten:
anonymous
2007-06-28 02:09:12 UTC
Ja, eine Mietkürzung ist möglich. Da jeder Fall ein Einzelfall ist, sind auch die Kürzungen recht unterschiedlich.



Bist Du ver.di-Mitglied?

Als Gewerkschaftsmitglied bekommst Du eine kostenlose Beratung von einem Rechtsanwalt.



Ansonsten wende Dich mal am besten an einen Mieterschutzbund...



---



@ Opel - hatte grad hier ein Hänger am PC. Der Text war aber schon drin. So kam das...

@ Opel 2 Die Problematik ist bekannt, jedoch reagiert keiner. Eine Kürzung ist daher angebracht
katerchen
2007-06-28 02:45:21 UTC
Wenn die Luftfeuchte so hoch ist liegt ein Lüftefehler vor.



Ein Hygrometer sollte in der Wohnung sein zur Kontrolle.

mehr als 70% Feuchte sollen es nicht sein



Miau
anonymous
2007-06-28 02:12:15 UTC
an den fenstern kann es eigentlich nur daran liegen das keine Dampfsperre in den Wänden ist



es ist die feuchtigkeit die ihr ganz normal abgebt die sich dann dort wo es kalt ist, und das sind nunmal die fenster, absetzt



hole dir essigsaure Tonerde reibe damit die Rahmen ab dann wird es aufhören



solte es wiederkommen den Vermieter schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen mit einer Frist von 4 Wochen wenn er bis dort nichts getan hat könnt ihr mindern wieviel sagt der Mieterschutzbund oder gleich ein Anwalt für Mietrecht



@Sevim : erst nur ein . damit man 1. Antwort ist :-))

und außerdem muss man dem Vermieter Zeit geben den Mangel zu beseitigen

erst dann darf man mindern
horsch
2007-06-28 08:04:46 UTC
Die Hausverwaltung ist überhaupt nicht Dein Gesprächspartner. Zwar sind die Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehörig aber dennoch hat sich Dein Vermieter darum zu kümmern.

Ich würde sofort (ohne weitere Ankündigung, der edarf es nämlich nicht) allerdings mit entsprechender Begründung die Miete um 50% kürzen.

Entsprechend dem Urteil des AG Leverkusen, Urteil v. 25.9.1980, 28 C 215/80, WuM 1981, U 9, dort wegen undichter Fenster und Feuchtigkeit in der Wohnung.

Warte mal ab, wie schnell der reagiert! Dazu solltest Du einen Fachanwalt konsultieren!
Chrissy
2007-06-28 03:30:21 UTC
Hallo...der normale Weg ist der :

1. Den Mangel der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter schriftlich per Einschreiben anzeigen und um Beseitigung bitten.

2. Erfolgt binnen 2-3 Wochen keine bzw. unbefriedigende Reaktion, die Hausverwaltung bzw. Vermieter nochmals schriftlich per Einschreiben unter FRISTSETZUNG zur Beseitigung des Mangels auffordern mit der Ankündigung einer Mietminderung.



Wird die Frist nicht eingehalten kann die Miete prozentual gekürzt werden, über die Höhe mußt Du Dich erkundigen. Da gibt es eine Liste, die Du im Internet finden müßtest.



Da sich in diesem Fall die Hausverwaltung und der Vermieter die Kompetenz gegenseitig zuschieben, sollte hier das Schreiben an b e i d e gehen.



Gruß Chrissy
iland1310
2007-06-28 03:28:56 UTC
Setze dem Vermieter und der Hausverwaltung eine Frist . Mache 2 Schreiben fertig für jeden eins , schicke es per Einschreiben / Rückschein , damit du was in den Händen hast . Halten sie die Frist nicht ein , mindere die Miete . Ich glaub bei Schimmel kannst du um 50 % mindern . Lege dir aber das geminderte Geld auf ein Sparbuch . In dem schreiben würde ich schreiben : Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 15.7. die Mängel in der Wohnung zu beheben . geschieht das nicht werde ich die kaltmiete um 50 % mindern. Du sollst mal sehen wie schnell die reagieren . Hilft das alles nicht würde ich einen anwalt einschalten . Es gibt Prozesskostenhilfe die man beantragen kann. Oder du holst dir bei Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt . Dann ist die Beratung auch kostenlos.

Viel Glück
star
2007-06-28 03:15:54 UTC
mietkürzung ist möglich, doch ihr müßt die miete auf ein extra konto oder sparbuch legen(sprich das geld was ihr von der miete zurück haltet).

trotzdem so schnell wie möglich zum mieterbund und alle unterlagen uber die korrospondenz mit dem vermieter mitnehmen, der mb kümmert sich dann darum
Onkel Bräsíg
2007-06-29 08:47:51 UTC
Schimmel "abwischen" ist witzlos und pflegt die betreffenden Kulturen nur zusätzlich - Hier müssen schärfere Geschütze ran! Auch hier im Bad ist der Rahmen schon mal dunkelweiß und die Fensterbank gelegentlich schwärzlich. Aber ich ziehe ja auch aus!

Nach Ankündigung kann gekürzt werden.



http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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