Frage:
Hat eine Firma das Recht auf privat Gelände von Falschparkern Gebühren einzutreiben?
kyo.jericho
2008-08-11 08:42:53 UTC
Der Fall:
Ich besuchte einen Freund, in dessen Mehrfamilienhaus auch eine Firma ihren Sitz hat. Später sah ich aus dem Fenster in den Hof, das ich zugeparkt war. Das war nicht weiter schlimm, weil ich noch einige Stunden bleiben wollte. Als ich dann abends an mein Auto ging, hatte ich hinter der Windschutzscheibe ein Schreiben. In diesem stand ich hätte 2 Firmenparkplätze blockiert und dafür sollte ich jeweils 11€ bezahlen.

Da diese Parkplätze nirgends gekennzeichnet sind zB mit dem Firmennamen oder einem Nummernschild oder dem Wort "Privat", habe ich das ganze ignoriert. Des weiteren war ich ja als Besucher dort und man hatte mir versichert ich könne in dem Hof parken.
Ich habe nochmal alles überprüft. Es gibt dort Parkplätze mit Nummernschildern, aber der auf dem ich stand hatte keine Schilder oder Zeichen.

Eine Woche Später habe ich ein 2. Schreiben erhalten. Die Firma hatte also mittlerweile den Halter des Wagens ausfindig gemacht und wollte jetzt die bis herigen 22€ 5€ (Halterauskunft-Gebühr der Stadt) 20€ Porto und Bearbeitung.
Wenn ich die 47€ nicht bis zum Datum XY bezahlen schalten sie ihren Anwalt ein, der mich dann verklagt.


Meine Frage ist: Dürfen die das?

Die Fakten:
Parkplatz: nicht gekennzeichnet,
ich: Besucher eines dritten Hausbewohners

noch eine Woche später habe ich ein kleines Schild entdeckt, auf dem steht, das Falschparker kostenpflichtig abgeschleppt werden. Warum haben die das dann nich gemacht?

bzw. Warum haben die nich mal kurz in allen Wohnung durch geklingelt? Hätte ihnen selber Stress erspart. (Sind auch nich viele, weil die meisten noch leer sind.)


ps.
Nur so neben bei: Habe übrigens recherchiert das "Zuparken" eine Art der Nötigung ist und das dann der eigentlich Geschädigt auch der "Dumme" sein kann.
Acht antworten:
Ello
2008-08-11 16:01:47 UTC
Also,



grundsätzlich hat der Besitzer des Geländes das Eigentums- und somit auch das Hausrecht. Somit kann er jederzeit jedem x-beliebigen den Zugang zu seinem Haus, seinem Laden, seinem Parkplatz o.ä. gewähren oder eben nicht. Dass dich der Hausrechtsinhaber abschleppen kann, hat NICHTS mit Blockierungen wie etwa Schranken oder dergleichen zu tun. Hier muss lediglich ein Hinweis hin, dass eine private Nutzung nicht gestattet ist und entspr. Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden. DANN gehen die Kosten auch auf dich. Aber auch nur für das Abschleppen.



"Gebühren" i. e. S. (verwaltungsrechtlich) darf ein Privatbesitzer eh nie erheben... Schon gar nicht (und da stimmt es mit den Schranken wieder) für ein öffentlich frei zugängliches Gelände. Lediglich Schadensersatzansprüche und Aufwandsentschädigungen etwa durch Reinigungsmaßnahmen und Abnutzungen und dergleichen für speziell deine Parkplatzbenutzung wären hier denkbar, sind aber a) nahezu unmöglich einzufordern wegen erforderlicher Nachweispflicht und müssen b) zivilrechtlich eingeklagt werden.



Einen entsprechenden Gebührenbescheid würde ich getrost ignorieren. Diese Vollpfosten probieren das einfach mal bei kA 100 Leuten im Monat und wenn nur 3 bezahlen, hat sich der Aufwand für die 100 Briefe schon mehr als rentiert. Typische Betrüger halt.



Liebe Grüße



Der Regierungsbeamte
anonymous
2008-08-11 09:08:43 UTC
Gebühren können sie nicht verlangen, aber Schadensersatz für Aufwendungen. Normalerweise hätten sie die Polizei verständigen müssen, die Dein Fahrzeug abgeschleppt hätte, sofern es behindernd geparkt gewesen wäre und die Parkplätze als Privatparkplätze gekennzeichnet gewesen wären.



Ich würde den Spieß jetzt umdrehen und bei der Polizei Anzeige wegen Nötigung erstatten, denn Gebühren erheben wollen und dann mit dem Anwalt drohen, könnte in diesem Fall eine sein.



Gehe auf die Polizei und erstatte Anzeige, kostet Dich nichts außer einer kleinen Mühe. Aber schreibe es nicht der Firma, sonst könnte man Dir im Falle einer falschen Wortwahl, die sehr gerne geschieht, wiedrum Nötigung vorwerfen.
anonymous
2008-08-11 13:06:16 UTC
Grundsätzlich kann eine Privatperson/Firma keinen Strafzettel ausstellen. Wenn Du auf einem Privatparkplatz geparkt hast, kann der Eigentümer höchstens Schadensersatz für die "Eigentumsstörung" geltend machen. Hierfür ist es aber notwendig, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.
anonymous
2008-08-11 10:33:27 UTC
So wie du schreibst, war es nicht ersichtlich, dass es sich um Firmenparkplätze handelt und wenn es ersichtlich ist, können sie trotzdem hier keine Gebühren einfordern. Bezahle einfach nicht. Die drohen und sind auf Dummenfang aus. Klappt bestimmt auch so oft genug, rechtswidrig an Geld zu kommen.
Jürgen NRW
2008-08-11 10:28:42 UTC
Mach dir keine Sorgen. Wenn der Eigentümer von diesem Parkplatz nicht möchte, dass dort Fremde parken, muss er die Zufahrtsmöglichkeit verhindern. Macht er dieses nicht, darf er deinen Wagen nicht mal abschleppen lassen bzw er muss die Kosten dafür selber tragen. Auch diese privaten Knöllchen sind nicht erlaubt. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Auch der Anwalt wird da nichts machen können. Vor Gericht würde eine Klage gar nicht erst angenommen. Auf gut Deutsch. "Die spinnen völlig". Mein Schwager hatte so etwas mal auf einem Tankstellengelände. Da ist dann auch nichts passiert.
Andrea
2008-08-11 08:49:10 UTC
Was sagt denn der Hausbewohner dazu? Der müßte es doch am Besten wissen.

Ist etwas schwierig als Außenstehender zu beurteilen. Wenn es gleichzeitig Firmen- und Mieterparkplatz ist, dürften sie es eigentlich nicht. Wenn aber bei den Mietern es geregelt ist, das bestimmte Parkplätze zu der Firma gehören, dürfen sie es schon.
Verdinand .
2008-08-11 08:59:14 UTC
Nein.

Sie können dich abschleppen lassen, aber für "Gebühren" fehlt eine vertragliche Grundlage. Das ist in einem Parkhaus anders. Das ist auch Privatgelände, aber dort schließt du einen Vertrag.

Einfach so "Gebühren" verlangen geht definitiv nicht.

Wirf den Wisch einfach ins Altpapier.
anonymous
2008-08-11 09:05:24 UTC
recht hat der,der im recht ist aber recht bekommt der, der sich das finanziell leisten kann.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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