Frage:
privatkäufer möchte mich anzeigen?
anonymous
2013-01-05 13:44:33 UTC
ich habe mit eine privaten kleinanzeige ein gerät verkauft ,alles per e-mail geklärt und heut hat er das gerät bei mir abgeholt ,er hat es sich nicht genau angeschaut beim kauf,nur das gerät angenommen und bezahlt.nun schreibt er mir e-mails das was fehlt und fehler sind,hab ihn geschrieben das ich das gerät was so funktionierte bei mir,ausgebaut uns so weggelegt habe.jetzt will er mir weiß machen das was fehlt und ich ihm schrott verkauft haben soll,es stand alles in der kleinanzeige drin,da alles vor dem ausbau einwandfrei funktionierte.nun möchte er sich friedlich einigen oder wie er schreib"oder wollen wir es anders klären".
da ich mir kein fehler bewusst bin möchte ich nicht vom verkauf zurücktreten oder sonstiges.
da er mmir schon zum 2.mal kam mit "oder wollen wir es anders klären" fühle ich mich nun bedroht,was ich ihn auch schon geschrieben hab.
was kann ich tun? was wenn er eine anzeige macht?
ich habe kein fehler gemacht und alles nach besten gewissen angegeben
Fünf antworten:
Habu
2013-01-05 14:11:08 UTC
Mach dir keine Sorgen . Es gild bei Privatverkäufen immer > Gekauft wie gesehen <

So wie ich den Text lese hat er wirklich die Absicht dich unter Druck zu setzen

und hat mit der Ansage > oder wollen wir das anders klären< vielleicht die

Absicht dich sexuell zu nötigen^^ . Schreib ihm noch eine eine einzige Mail

das du zur Polizei gehst und Anzeige erstattest wenn er dich nicht in Ruhe lässt.

Wenn es wirklich soweit kommt , dann mach auch deine Anzeige entsprechend.
?
2013-01-06 08:17:24 UTC
das ist eigendlich ein alter hut.manche versuchen nach dem kauf noch geld rauszuholen.und fangen an zu drohen.
Komet
2013-01-06 12:59:20 UTC
Der Käufer hätte alles beim Abholen prüfen müssen. Hat er nicht. Seine Schuld.



Der Kauf ist abgeschlossen. Hättest du es per Post zugeschickt, würd ich sagen 'sei vorsichtig, ein Rechtsstreit kann teuer werden'. Aber in diesem Fall hat der Käufer auf sein Recht, die Ware zu prüfen, verzichtet. Solange er dir nicht nachweisen kann, dass du wissentlich defekte Ware verkauft hast, hat er keine Chance. Beim Abholen gilt beim Privatverkauf 'kaufen wie gesehen'.



Auf dir drohende Frage 'oder sollen wir das anders klären?' würde ich nur noch ein kurzes 'wenn Sie das für nötig halten, meinetwegen.' antworten.
anonymous
2013-01-05 21:48:05 UTC
Du hast nicht falsch gemacht!Mit der Anzeige wird er eh nicht weit kommen!Den er ist selber verflichted aufzupassen was er für Ware kauft! Also brauchst du keine angst haben!
?
2013-01-06 03:28:02 UTC
Deinerseits besteht kein Handlungsbedarf. Lass , sofern überhaupt etwas kommt, alles auf dich zukommen. Und "Anzeigen" sind hier von beiden Seiten fehl am Platz, ja sogar unmöglich.

Das ist eine reine zivilrechtliche Angelegenheit, deren Fortgang Du gelassen entgegen sehen kannst.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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