Frage:
Wie lange kann man ein Produkt behalten und es dann wieder zurück geben?
bruce wayne
2011-07-25 13:02:12 UTC
Ich habe in einem Laden einen Laptop gesehen und quasi gekauft, sprich, die Rechnung wird mir per Post zugestellt, was auch flott passiert ist.

Allerdings hab ich nun Fehler in der Verarbeitung und Macken entdeckt und bin nicht bereit, dafür zu bezahlen. Der Händler möchte aber nix mehr ausbesseren und besteht so langsam auf sein Geld.

Ich will ihn lieber zurück geben und habe zum Glück immer noch keinen Cent überwiesen! Schlimmer noch, ich hab niemals einen Kaufvertrag abgeschlossen, garnix unterzeichnet, nix.

Jetzt hab ich den Rechner schon 2 Wochen zu Hause und habe Angst, das ich aufgrund dieser Zeit sogar verpflichtet werden kann, den zu übernehmen!?

Deshalb meine Frage, wie lange kann man überhaupt ohne Probleme und mit Rückgaberecht ein Produkt behalten, wenn ich es eigentlich nicht haben möchte, oder, falls möglich, ab wann kann man mir das Aufzwingen?
Fünf antworten:
anonymous
2011-07-25 13:23:13 UTC
Bei kauf im Internet oder Vergleichbares, also wenn Du keine Möglichkeit hast, das Produkt vorher zu sehen, gilt das Fernabgabegesetz. Dieses räumt Dir eine 14-tägige Rückgabemöglichkeit ein. Allerdings ist diese Rückgabe an ein paar Bedngungen geknüpft. Du darfst das Produkt prüfen, es aber nicht wie ein Eigentümer in Besitz nehmen. Das heißt für einen Laptop, Du darfst ihn vorsichtig auspacken, auf Deinen gut geputzten Schreibtisch stellen, mal einschalten, gucken, ob er geht, auch mal ein oder zwei Programme starten, und ihn dann wieder aus machen. Du darfst ihn nicht ohne Schutz irgendwo rumwerfen (Kratzer!), Software darauf installieren, damit arbeiten. Willst Du ihn zurückschicken, solltest Du ihn wieder genau so verpacken, wie Du ihn bekommen hast.



Weist das Produkt durch Dich verurschachte Gebrauchsspuren auf, kann der Händler die Rücknahme verweigern oder Dir den Wertverlust berechnen.



Aber: Du hast den Laptop gar nicht im Netz gekauft, sondern bei einem Händler. Wenn der Dir nicht freiwillig dieses Rückgaberecht einräumt (einige Laden-Ketten machen damit Werbung) dann ist er nicht dazu verpflichtet. Schließlich hattest Du die Möglichkeit, das Produkt bei ihm im Laden in Augenschein zu nehmen. Will er es also nicht zurücknehmen, mußt Du es bezahlen!
da isser
2011-07-25 20:08:36 UTC
nicht bezahlt, kein Kaufvertrag? Kannst du mir den Händler verraten, ich möchte auch kostenlos was haben, wenn das so ist wie du schreibst, dann kann der dir ja rein gar nix. Herzlichen Glückwunsch zu nem kostenlosen Laptop.



Nachtrag: auch wenn er sch.... ist
ohne.inhalt
2011-07-25 20:06:41 UTC
Der Verkäufer hat bei Sachmängeln das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Erst danach muss der Artikel umgetauscht werden, oder es kann vom Kauf zurück getreten werden.

Wenn Du den Artikel im Shop mitgenommen hast, ist es kein Fernabsatz. Da gibts normalerweise keine Rückgabe. Sry.
Chrisman
2011-07-27 19:25:33 UTC
Grundsätzlich hast Du einen Gewährleistungsanspruch, durch den Händler in den ersten 6 Monaten nach Erwerb (ein Mängelbeweis ist nicht erforderlich), danach nochmals 18 Monate über den Hersteller (hier muss durch den Käufer bewiesen werden, dass der Mangel schon vor dem Kauf da war bzw. dir Ursache vor dem Kauf schon vorhanden war.).



Ein zweiwöchiges Rückgaberecht hast du nur bei Online- oder Telefonkäufen und Haustürgeschäften, sogenannten Fremdabsatzgeschäften. Hast du die zwei Wochen überschritten oder das Gerät im Laden gekauft, musst du erstmal bezahlen.
Hausverwalter
2011-07-27 17:55:07 UTC
Auch mündliche Verträge sind gültige Verträge.

Ein Rückgaberecht gibt es nicht. Hat die Ware Mängel kann der Käufer die Nachbesserung verlangen oder ggf. vom Vertrag zurücktreten. 24 Monate Gewährleistung. Bei gebrauchte Ware kann dies auf 12 Monate gekürzt werden.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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