vorweg. ich habe keine verbindliche antwort.und schon gar keine aktuelle. es tut sich in diesem bereich relativ viel. auf dem aktuellen stand zu sein, glaube ich, ist nicht nur schwierig, sondern m.m.n. auch viel zu aufwändig. naja. lasche haltung, aber muss man sich denn mit dem rechtsanwalt absprechen, nur um eine sicherheitskopie anfertigen zu dürfen? gezahlt hast du ja, von da her hast du die "nutzung" der daten doch abgegolten. wenn du die quitung noch hättest...
wie handhabe ich das. vor rund 10-15 jahren hat die namhafte schweizer it-zeitschrift infoweek in etwa folgendes geschrieben: wenn man cds, videos und dergleichen rund 7 menschen zugänglich macht, ist das nicht strafbar, weil in etwa mit so vielen realen freunden könnte man seine sachen auch austauschen.
das gilt/galt wohl aber nur für die schweiz. leuchtete mir ein und deshalb hab ich mir nachher auch nie mehr einen kopf gemacht. bei den alten kassetten war das ja quasi legal, da man bei jeder kassette als "kopierentschädigung" etwas abdrücken musste. ich dachte, mittlerweile würde das bei hds und so auch so gehandhabt. war mal zumind. in diskussion. naja. ein leidiges thema.
könnte man die kopierschützer nicht mit einer gegenklage eindecken, weil sie die nutzung "meiner" dvd/bluray so einschränken, dass ich sie nicht (als sicherheitskopie, falls sie beim umzug verloren geht ;) ) oder nur eingeschränkt brauchen kann? abgegolten hast du ja nicht den tonträger, sondern die nutzung des films/der musik. und dass der inhalt jetzt nicht auch auf deinem usb-stick laufen dürfte, (wohlgemerkt mit zusatzaufwand und in schlechter qualität) ist ja wohl für einen durchschnittskonsumenten nicht nachvollziehbar. du hast ja für die nutzung des films bezahlt.
[nachtrag]
hat jetzt nichts mit deiner frage zu tun ist aber trotzdem interessant und sehr ernüchternd betreff datenschutz aus einer anderen perspektive: http://www.itmagazine.ch/artikel/art_details.cfm?aid=12021
für tablets und handys wollen sie eine "kopierabgabe" einfordern. na. dann dürfte aber ein kopierschutz aber im gegenzug nicht mehr "legal", zumind. nicht mehr gerechtfertigt sein: http://www.itmagazine.ch/artikel/art_details.cfm?aid=49613
[nachtrag 2]
schon klar. wenn man aber nicht soviel reist, dann würd man sowas aber nie erwarten. und auch wenn *du* dich zu schützen weisst, ist das doch trotzdem impertinent. aber gut, mit dem argument "gegen terrorismus" meinen sie alles tun zu dürfen. und viele lassen es sich einfach gefallen. aber hier schweifen wir ziemlich ab von deiner frage ;)