Frage:
BlueRay rippen zu Xvid. Rechtslage?
Azard Aiuf
2012-05-07 07:08:10 UTC
Okay, folgende Situation. Ich habe gerade eben die Wahl ob ich mir eine Blue Ray oder eine DVD von My Fair Lady hole, weil ich Idiot meine DVD Version beim Umzug verloren habe.

Das einzige Blue Ray Laufwerk, das ich habe, ist an meinem Computer. An meinem DVD-Player ist aber ein USB-Anschluss und er ist DivX-Fähig. Also wenn ich den Film zu einer Xvid rippe, dann kann ich ihn auch auf dem Fernseher sehen. Soweit zur technischen Seite.

Rechtlich habe ich vor ungefähr ein Jahr das letzte Mal gecheckt. Da war der Stand das dies illegal wäre, nicht aufgrund von Urheberrecht, sondern wegen Antihacking Gesetze. Dies würde unter dem Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes fallen. Tja und jetzt kommt hier meine Frage. Ist es noch immer illegal? Gab es inzwischen Urteile, die das kleine Wörtchen "wirksam" genauer definieren?
Vier antworten:
anonymous
2012-05-07 09:36:08 UTC
So lange du das nicht weiterverkaufst . kann du machen was du willst

wo kein Kläger ist. ist auch kein Richter bg11
?
2014-11-11 01:24:19 UTC
Blu-ray zu XVID rippen mit DVDFab Blu-ray Ripper, sehr einfach zu bedienen.
styxway
2012-05-08 13:56:22 UTC
vorweg. ich habe keine verbindliche antwort.und schon gar keine aktuelle. es tut sich in diesem bereich relativ viel. auf dem aktuellen stand zu sein, glaube ich, ist nicht nur schwierig, sondern m.m.n. auch viel zu aufwändig. naja. lasche haltung, aber muss man sich denn mit dem rechtsanwalt absprechen, nur um eine sicherheitskopie anfertigen zu dürfen? gezahlt hast du ja, von da her hast du die "nutzung" der daten doch abgegolten. wenn du die quitung noch hättest...



wie handhabe ich das. vor rund 10-15 jahren hat die namhafte schweizer it-zeitschrift infoweek in etwa folgendes geschrieben: wenn man cds, videos und dergleichen rund 7 menschen zugänglich macht, ist das nicht strafbar, weil in etwa mit so vielen realen freunden könnte man seine sachen auch austauschen.



das gilt/galt wohl aber nur für die schweiz. leuchtete mir ein und deshalb hab ich mir nachher auch nie mehr einen kopf gemacht. bei den alten kassetten war das ja quasi legal, da man bei jeder kassette als "kopierentschädigung" etwas abdrücken musste. ich dachte, mittlerweile würde das bei hds und so auch so gehandhabt. war mal zumind. in diskussion. naja. ein leidiges thema.



könnte man die kopierschützer nicht mit einer gegenklage eindecken, weil sie die nutzung "meiner" dvd/bluray so einschränken, dass ich sie nicht (als sicherheitskopie, falls sie beim umzug verloren geht ;) ) oder nur eingeschränkt brauchen kann? abgegolten hast du ja nicht den tonträger, sondern die nutzung des films/der musik. und dass der inhalt jetzt nicht auch auf deinem usb-stick laufen dürfte, (wohlgemerkt mit zusatzaufwand und in schlechter qualität) ist ja wohl für einen durchschnittskonsumenten nicht nachvollziehbar. du hast ja für die nutzung des films bezahlt.



[nachtrag]

hat jetzt nichts mit deiner frage zu tun ist aber trotzdem interessant und sehr ernüchternd betreff datenschutz aus einer anderen perspektive: http://www.itmagazine.ch/artikel/art_details.cfm?aid=12021



für tablets und handys wollen sie eine "kopierabgabe" einfordern. na. dann dürfte aber ein kopierschutz aber im gegenzug nicht mehr "legal", zumind. nicht mehr gerechtfertigt sein: http://www.itmagazine.ch/artikel/art_details.cfm?aid=49613



[nachtrag 2]

schon klar. wenn man aber nicht soviel reist, dann würd man sowas aber nie erwarten. und auch wenn *du* dich zu schützen weisst, ist das doch trotzdem impertinent. aber gut, mit dem argument "gegen terrorismus" meinen sie alles tun zu dürfen. und viele lassen es sich einfach gefallen. aber hier schweifen wir ziemlich ab von deiner frage ;)
Heinz
2012-05-07 09:57:19 UTC
Hallo,



nicht fragen, machen!



gruß


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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