Frage:
in unserem verein führen mitglieder ein misstrauensantrag gegen unseren jetzigen vorstand..ist das zulässig?
2007-09-03 00:46:29 UTC
gründe dafür: 1 vorsitzender ist plötzlich verstorben, 2 Kassierer hat noch alt schulden in unserem verein die mit ratenzahlung beglichen werden. 3 beisitzer ist analpabeth steht aber für jede arbeit dem verein zur verfügung..bitte nur ernstgemeinte ratschläge
Sieben antworten:
2007-09-03 01:00:12 UTC
Ein Misstrauensantrag ist immer zulaessig, wenn er in den Statuten vorgesehen ist. Meist ist dann auch festgelegt, welche Mehrheit er erhalten muss um durchzugehen (z.B. einfache Mehrheit, 2/3 Mehrheit oder Vollstimmigkeit). Auch sollte festgelegt sein, wer abstimmen darf (jedes einfache Mitglied oder nur Vorstandsmitglieder etc.)
Ironeagle
2007-09-03 01:36:12 UTC
So ganz verstehe ich Dein Problem nicht.

1.) Wenn der 1. Vorsitzende verstorben ist, gibt es entweder einen kommisarischen Nachfolger oder Neuwahlen die außerordentlich angesetzt werden (Empfehlung: Neuwahlen)

Ob dessen Amtszeit dann nur bis zur regulären Wahl geht oder darüber hinaus, ist entweder festgeschrieben oder kann vor der Wahl vereinbart werden.

2.) Wenn der Kassierer sich beim Verein Geld ausgeliehen hat und Ratenzahlung vereinbart wurde, um dies auszugleichen, gibt es keinen Grund einen Misstrauensantrag zu stellen, außer es gibt unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung, oder er macht seine Arbeit sonst auch nicht ordentlich. Daß festzustellen obliegt aber dem Kassenprüfer, der ja bei einem ordentlichen Verein ebefalls für jede Periode neu festgelegt wird.



3.) Der Beisitzer der analphabet ist ?? Wo ist das Problem. Als Beisitzer wird lediglich gesunder Menschenverstand und Einsatzwille benötigt. Jemanden deswegen ein Misstrauen auszusprechen halte ich für diskriminierend. Das Problem würde ich nur sehen wenn er Schriftführer wäre ;-)

Wenn er also engagiert ist und dem Verein gerne zur Verfügung steht, dann steigert die Position im Vorstand seine Motivation, und er fühlt sich gebraucht. Das ist für den Menschen sehr Wichtig - das gefühl gebraucht zu werden und für andere Wichtig zu sein.



Vielleicht verstehst Du jetzt warum ich deine Frage nicht nachvollziehen kann. Di schreibst leider nicht um was für einen Verein es sich handelt, aber grundsätzlich wurden die Vorstände von der Mitgliederversammlung gewählt und jeder hat sich dazu seine Gedanken gemacht. Nur weil jemand einen Fehler macht oder gemacht hat, sollte man ihn nicht gleich "absägen". ich denke die Beweggründe für den Misstrauensantrag sind wo anders gelagert, vielleicht streben einige Leute danach den Vorstand zu übernehmen um einige Korrekturen vorzunehmen oder sich wichtig nennen zu können.



Gruß

Stevie
Wilken
2007-09-03 01:10:58 UTC
Das ist in eurer Vereinssatzung geregelt, lies es da nach.

Ich sage es deshalb so vage, weil das Vereinsrecht viele Satzungsformen zulässt.
2007-09-05 00:16:22 UTC
Auch meine Glaskugel ist ratlos: Sie kennt die Vereinssatzung nicht!
2007-09-03 00:54:05 UTC
wenn begründeter verdacht besteht,ist das immer zulässig,es müssen dann ja immer die mehrheit dafür sein,das sie dagegen sind oder umgekehrt
il Dottore
2007-09-03 03:17:25 UTC
wenn der Vorsitzende gestorben ist, sollte ein neuer gewählt werden. Ein Mißtrauensantrag ist in dieser Situation eigentlich völlig überflüssig.
Traumprinz
2007-09-03 02:21:37 UTC
Was ist das denn für ein Verein? Der Club der Rechtschreibmüden?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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