Frage:
Auto verkauft - Händler zahlt nicht - Kredit am Hals - Was tun ...?
janzjut
2009-10-12 03:26:28 UTC
Eine Freundin von mir ist in einer misslichen Lage. Eigentlich ist es für mich klar, aber weiß einer hier etwas mehr - vielleicht gar die Rechtslage?

Also: Freundin A hat ein Auto (als Neuwagen gekauft, 1,5 Jahre) auf Kredit. Um Ihr Schuldenberg zu minimieren verkauft Sie es an einen Autohändler, der über die Lage Bescheid weiß. Also wird ein Kaufvertrag geschlossen, in dem drin steht, dass das Auto im August mit allem übergeben wurde und der vereinbarte Kaufpreis direkt an die Bank überwiesen wird. Da de Kaufpreis unter der gesamten Kreditsumme liegt, einigen sich beide mündlich und leider ohne Zeugen, dass die Dame Ihren Betrag zur Ablösesumme zuerst zahlt und den Verkäufer darüber informiert. Daraufhin soll der Händler seinen Betrag zügig anweisen, damit er den Brief bekommt.
Sehr schnell geht auch die Abmeldung des Autos bei der Freundin ein. Sie weist das Geld sofort an und schreibt per Email, dass sie ihren Part getan hat. Also scheint es erst seinen Weg zu gehen.

Doch von der kreditgebenden Bank kommt keine Post wie erwartet mit der Ablösung. Also hakt die Freundin nach: Die Bank hat keinen Zahlungseingang verbucht. Anruf an Autohaus: Der Händler habe die Email nicht erhalten, er würde jetzt aber sofort bezahlen.

Sie wartet und fragt die Bank kurze Zeit später nochmal. Wieder kein Geldeingang. Anruf an Händler: Wegen Verkaufs des Autohauses angeblich Verwirrungen und so weiter. Betrag wird sofort angewiesen, wenn neuer Besitzer da ist. Freundin drängt ihn zu einer Email und versteht es nicht. Er schreibt per Email, dass er es die Woche darauf anweisen will.
Sie wartet großzügig den Zeitpunkt ab und ruft noch einmal an, da immer noch kein Geldeingang zu verzeichnen ist. Diesmal sagt er, dass er gerade nicht kann und er in einer halben Stunde zurückruft. Doch er ruft nicht zurück. Also setzt sie ein Schreiben auf "Letzte außergerichtliche Mahnung" an, wo sie den Verkäufer per Mail und auch per Einschreiben direkt die Geschäftsführung auffordert, dass sie zu zahlen haben und evtl. Nachteile aus dieser Nichtzahlung an das Autohaus als Schadenersatz eingefordert werden. Plötzlich sagt der Verkäufer per Mail, dass sie mit der Geschäftsführung einen Termin vereinbaren soll. Sie antwortet nur, "sie war bereits mehr als gesprächsbereit, jetzt sei das Autohaus am Zug". Dabei meinte sie zu mir, da ließ sie für sich die Möglichkeit offen hielt, angerufen zu werden. Denn die Mail von dem Händler empfand sie als frech - was ich sehr gut nachvollziehen kann.

Jetzt ist die Frist ohne Zahlung abgelaufen - sie wird wohl zum Anwalt gehen müssen, obwohl sie kaum Geld hat.

Was denkt Ihr da zur Rechtslage? Hat sie da Chancen, auf Ihr Recht zu kommen?
Der Kredit läuft ja weiter auf Ihren Namen und nun fordert die Bank weitere Raten von ihr ...
Sechs antworten:
Berkana
2009-10-12 03:38:03 UTC
Für die Bank gilt der Vertrag der mit der Freundin aus gemacht ist, die haben mit der Übereinkunft zwischen Freundin und Händler nix zu tun.

Gerichtlich wird wohl nur der schriftliche Vertrag verwertbar sein, da es für den verbalen Kontrakt keine Zeugen gibt. Da der Händler gemäß Vertrag das Auto erworben hat, muss er auch zahlen, der Vertrag ist bindend. Bei einem Rechtsstreit wird die Freundin zwar das Geld für den RA vorlegen müssen, aber i. d. R. muss der Unterlegene bei Gericht die Prozesskosten tragen.

Ein normaler Brief ist immer besser als eine Mail.

Deine Freundin sollte nun die Drohung wahr machen und zum Anwalt gehen sonst macht sie sich lächerlich und unglaubwürdig und das Autohaus tanzt ihr weiter auf der Nase herum.
Peter K
2009-10-12 23:57:20 UTC
Wer etwas verkauft - so wie hier Deine Freundin - muß dem Käufer auch das Eigentum an der gekauften Sache verschaffen. Bei einem Kfz heißt das natürlich das Fahrzeug selbst plus allen dazugehörigen Papieren ( Kfz-Schein ) - Sollte der Kaufvdertrag zusätzlich zum Inhalt haben, daß der Kaufpreis erst fällig wird, wenn für das Fahrzeug einneuer Kaufinteressent vorhanden ist - hat DeineFreundin dann schlechte Chancen, wenn der Händler den Wagen in der Vergangenheitwie "sauer Bier" angboten hat - sie sollte aber in jedem Falle mit allenDomukenten einen Anwalt aufsuchen, der dann vor Ort die rechtlichen Aspekte überprüfen und entsprechenden Rat erteilen kann -
.**.
2009-10-12 09:12:56 UTC
Deine Geschichte hat einen wesentlichen Schwachpunkt: Die Bank wird den Brief erst dann herausrücken, wenn die komplette Kreditsumme gezahlt wurde. Also: entweder hat der Käufer den Brief noch nicht, ist deshalb derzeit zwar Besitzer des Wagens, aber nicht Eigentümer und kann den Wagen auch noch nicht ab- oder angemeldet haben. Oder Deine Freundin hat grundlegende Teile der Geschichte nicht erzählt.
Raik
2009-10-12 04:14:21 UTC
natürlich hat sie gegen den Händler einen Anspruch auf Rückzahlung des Geldes. Nur ob bei diesem viel zu holen ist?



Sie sollte sich schnellstmöglich einen Anwalt suchen. Vielleicht kann man vom Vertrag zurücktreten und sich dann wenigstens das Auto wieder sichern. Sonst sieht es nicht gut für sie aus.
anonymous
2009-10-12 05:02:30 UTC
Mhh gehe zu einem anwalt OK

viel glück
Stefan H
2009-10-12 04:14:44 UTC
Irgendwie liest sich das alles wie eine Hausaufgabe!





In diesem Sinne....


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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