Frage:
Muss ich einen Strafzettel bezahlen, der falsch ausgefüllt ist?
anonymous
2009-03-13 03:50:18 UTC
Ich stand in der Müggenkampstraße bei Hausnummer 8 im Parkverbot, habe Polizisten angetroffen, einen Strafzettel bekommen und mich dann entfernt. Jetzt kam der Bescheid per Post, in dem ich beschuldigt werde, in der Osterstraße bei Hausnummer 8 geparkt zu haben.

Die Osterstraße führt auf die Müggenkampstraße, Osterstraße 8 ist aber mehr als einen Kilometer von der Müggenkampstraße 8 entfernt.

Ich werde also eines Vergehens beschuldigt (Parken in der Osterstraße), dass ich nicht begangen habe, statt mir mein tatsächliches Vergehen in Rechnung zu stellen.

Muss ich nun zahlen? Was kann / sollte ich tun?
Zehn antworten:
anonymous
2009-03-13 04:01:32 UTC
Tja, dann würde ich mal Widerspruch einlegen, dass du dich zu diesem Zeitpunkt in dieser Straße gar nicht warst und dementsprechend nicht das "Delikt" begangen haben kannst.



Aber erzähl den bloß nicht ,dass du falsch in einer anderen Straße geparkt hast.
rohrbruch
2009-03-13 10:56:58 UTC
Das fetzt. Widerspruch einlegen, mit der Begründung zum Zeitpunkt des Vergehens nicht in besagter Strasse geparkt zu haben.

Aber keine Erkärung zum tatsächlichen Fall abgeben.
Opi
2009-03-13 11:03:47 UTC
Fristgerecht Einspruch einlegen ohne den Verweis auf die andere Straße. Wo man nicht geparkt hat muß man auch nicht zahlen.
Hubi
2009-03-13 11:11:07 UTC
Hallo,

grundsätzlich gilt, juristisch gesehen, immer noch: Geschrieben ist geschrieben!

D.h. sobald in einer OWi-Angelegenheit ein falscher Tatbestand aufgeführt ist, dieser keine Gültigkeit hat, somit wurden Sie fälschlicherweise beschuldigt. Sie müssen jedoch innerhalb der zweiwöchigen Frist unbedingt reagieren, jedoch lediglich EINSPRUCH einlegen. Ihren Absender, Empfänger, Datum, ganz wichtig: Az.: angeben und Ihr Text: hiermit lege ich gegen obiges OWI

EINSPRUCH

ein. Nachweislich befand ich mich am ...Datum, Uhrzeit nicht mit meinem Fahrzeug in der Osterstraße und weise somit Ihre Anschuldigung zurück.



Dann warten Sie einfach ab, was da noch kommt. Erst wenn ein Bußgeldbescheid oder ein Verfahren kommt, würde ich denen mitteilen, dass Sie nicht in der Oster, sondern in der Müggenkampstr. standen und darauf hinweisen: Geschrieben ist geschrieben und somit wurden sie falsch beschuldigt. ich hatte das auch schon und siehe da, es kam nie wieder etwas, das ist jetzt zwei Jahre her.

Viel Glück.
Mogli
2009-03-13 10:54:44 UTC
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb zweier Wochen Einspruch einlegen,
Ulk
2009-03-13 10:58:46 UTC
Hört sich stark nach Hamburg an :-) Du kannst dich doch zum Sachverhalt im Anhang des Schreibens äußern und warte mal ab, ob noch was kommt. Bei mir haben sie bei einem ähnlichen Fall nach dem zweiten Schreiben aufgegeben, der "Tatbestand" liegt ja auch nicht vor (Osterstraße). Gut wären Zeugen.
eulenspiegelxx
2009-03-13 14:28:21 UTC
Da der Tatbestand stimmt und nur die Straßennamen verwechselt wurden (Irrtum des Beamten) und einen berichtigten Anhörungsbogen bekommen hast, wirst Du um die Bezahlung nicht herumkommen. Der Polizeibeamte kann ja bezeugen, daß Du falsch geparkt hast, zumal eer Dich persönlich angetroffen hat. Ich wäre an Deiner Stelle auch sauer wegen der schlampigen Arbeitsweise des Beamten. Aber ich würde zahlen, weil es teurer wird. Nimm nur einmal an, Du stiehlst etwas im Media Markt X und wirst erwischt. Du wirst vernommen und bekommst eine Vorladung (mit Anklageschrift) zum Gericht. In der Anklageschrift steht, daß Du im Media Markt Y etwas gestohlen haben sollst. Sonst stimmt der Sachverhalt. Glaubst Du, daß Du ungeschoren davon kommst? Vertrau mir und erinnere Dich an mich, wenn es für Dich teurer wird, weil Du den anderen geglaubt hast.
anonymous
2009-03-13 12:07:08 UTC
Ich würde zähneknirschend bezahlen, der Einspruch wird teurer.

Hatte in München einen ähnlichen Fall, der Richter sagte, ich

solle den Einspruch zurücknehmen, sonst wirds teurer, auf meinen

Einwand, das wäre Erpressung, sagte er das solle ich sofort

zurücknehmen, sonst wirds noch viel teurer, habe ich zurückgenommen,

mußte also den Strafzettel und Gerichtskosten zahlen, der als Zeuge

anwesende Polizist wurde vom Richter angewiesen, seine Zettel

sorgfältiger auszufüllen, das wars dann. Lustigerweise habe ich

nach dem Gerichtstermin einen Strafzettel wegen Parkens auf dem

Gehweg (ein Hinterrad auf dem Randstein) vorgefunden.
anonymous
2009-03-13 10:57:45 UTC
Aber ist es gerechtfertigt wenn sie Müggenkampstrasse geschrieben hätten?

Dann zahlst du auch. Das ist ein Formfehler und wie ich herauslese bist du abgeschleppt worden oder?

Komm zahl das und mach nicht lange rum. Ob da jetzt Müggen oder Oster steht, ist doch nicht von Belang.

Dann schreiben sie einen neuen Bescheid wo dann die Müggenk.-str. steht.

Was macht es für einen Unterschied?
JBChampion
2009-03-13 12:24:09 UTC
Ein einfacher Anruf bei der Polizei genügt oft schon, sonst einfach Brief hinschiecken


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...