anonymous
2009-03-13 03:50:18 UTC
Die Osterstraße führt auf die Müggenkampstraße, Osterstraße 8 ist aber mehr als einen Kilometer von der Müggenkampstraße 8 entfernt.
Ich werde also eines Vergehens beschuldigt (Parken in der Osterstraße), dass ich nicht begangen habe, statt mir mein tatsächliches Vergehen in Rechnung zu stellen.
Muss ich nun zahlen? Was kann / sollte ich tun?