Frage:
Kann mein Chef mich zwingen, die Festplatte zu bezahlen und die Schuld auf mich zu nehmen?
EOF
2011-05-14 01:48:11 UTC
Ich mache ein Praktikum in einem PC-Laden, wo auch Reparaturen gemacht werden. Gestern sollte ich eine Festplatte ausbauen, weil ein Kunde einen neuen PC wollte, aber die alte Festplatte noch als zweite Festplatte im neuen Computer haben wollte. Das habe ich auch gemacht und die Festplatte anschließend neben den Computer auf den Tisch gelegt. Nach einer Weile ist dann der Chef reingekommen (die Werkstatt ist ein separater Raum hinter dem Laden) und hat einen weiteren Computer auf den Tisch gestellt und nach hinten geschoben und dabei wohl übersehen, daß ich da die Festplatte hingelegt hatte, so daß sie hinten vom Tisch runtergefallen ist. Danach ging die Festplatte jedenfalls nicht mehr und jetzt will der Chef, dass ich sie bezahle und dem Kunden sage, dass ich sie kaputt gemacht hätte.

Darf der Chef das wirklich verlangen? Eigentlich kann ich doch gar nichts dafür, aber der Chef meinte, ich hätte die Festplatte nicht auf den Tisch legen sollen, sondern oben auf den Computer, damit man sie sofort sieht und weiß, wozu sie gehört. Vorher hat er mir das aber nicht gesagt! Und was könnte passieren, wenn ich vor dem Kunden so tue, als ob ich den Fehler gemacht hätte, wie der Chef es will (der Kunde kommt erst Montag zum Abholen, weil wir eigentlich noch die Einstellungen von der alten Festplatte übertragen sollten)? Denn dann hätte der Chef ja quasi einen "Zeugen" (der Kunde ist übrigens Anwalt, also wahrscheinlich ja auch glaubwürdig). Kann er mich dann zwingen, die Festplatte zu bezahlen? Oder soll ich es vor dem Kunden besser abstreiten, auch wenn der Chef etwas anderes behauptet?
Dreizehn antworten:
razalhanut
2011-05-14 01:57:13 UTC
Völliger Blödsinn!!!!

Solange Du nichts bewußt beschädigt hast und auch dann ist es fraglich einen Mitarbeiter dafür haftbar zu machen

Dafür gibt es eine Betriebshaftpflicht die solche Schäden abdeckt.

Manche Chefs haben große defizite in Unternehmensführung und Verantwortung, Fürsorge der Mitarbeiter und Rechtswissen.

Daran kann man aber sehr wohl erkennen wie unsicher Dein Chef in Geschäftsfragen ist,



Um Dich haftbar zu machen müsste er per Protokoll dir eine Anweisung gegeben haben die Festplatten nicht auf den Tisch zulegen, erst dann könnte eine Mitschuld in Frage kommen, und nur bei wiederholter unachtsamkeit wäre es möglich dich haftbar zumachen. MÖGLICH aber eher unwahrscheinlich!!



Das zahlt die Betriebshaftpflicht!!
2011-05-14 08:51:46 UTC
Natürlich kann der Chef dich nicht dafür haftbar machen. Da es nicht mit Vorsatz war, kommt seine betriebliche Versicherung für den Schaden auf.
Janet M
2011-05-14 08:51:26 UTC
Du bist Praktikant, keine Fachkraft!

Ich würde die FP nicht bezahlen!
Ernani-Masnardi
2011-05-14 08:56:51 UTC
Nein du mußt die Festplatte nicht bezahlen , im Grunde weiß dein Chef das auch
Sebastian#
2011-05-14 09:11:16 UTC
Wenn der Kunde Anwalt ist, sei einfach so dreist und sage genau was passiert ist. der Wird dann schon wissen das dich da keine Schuld trifft und der Laden für den Schaden aufkommen muss !

Du bekommst kein Gehalt das man dir kürzen kann, also weiger dich einfach zu zahlen. Er wird dich sicher nicht verklagen...
2011-05-14 08:59:56 UTC
Nein, auf gar keinen Fall. Du kannst nicht für die Unachtsamkeit deines Chefs aufkommen. Die Ausrede, die Festplatte auf den Computer legen ist arm.



FG
Mockli
2011-05-14 12:12:02 UTC
Du bist nicht haftbar für Schäden die letztendlich Dein Chef und nicht Du verursacht hast. Schiebt er die Schuld vor dem Kunden auf Dich, so kläre den Sachverhalt in aller Ruhe auch vor diesem Kunden auf. Falls er solche Geschäftspraktiken sogar vor einem Anwalt praktiziert wirst Du ja wohl nicht bei ihm weiter arbeiten wollen. Ich denke aber dies war nur ein Gefühlsausbruch Deines Chef`s weil er nicht aufgepasst und dabei einen Schaden verursacht hat. Ist aber kein Grund einem Mitarbeiter die Schuld zuzuschieben
2011-05-14 09:36:59 UTC
da du praktikant bist und nicht feste kraft in diesem betrieb bist und sogar noch unentgeldlich arbeitest, kann kann der chef von dir die erstattung nicht verlangen, da er als arbeitgeber verantworten muss was du machen kannst und das fehler entstehen können er kann jedoch verlangen das du diese bezahlen musst, würde ich dir an deiner stelle aber nicht empfehlen, weil er würde gerichtlich damit auf gar keinen fall mit durchkommen...



des weiteren hat er für genau solche fälle eine versicherung die schäden übernimmt die er am eigentum seiner kundschaft zerstört hat soll er diese bitte einschalten und den schaden melden....





du bist auch nicht verpflichtet, dem kunden irgendetwas mitzuteieln, da du praktikant bist !! das ist erst einmal fakt der chef muss sich gegenüber äußern, da der diesen auftrag als inhalber des geschäfts angenommen hat





mach dich nicht verrückt und lehn dich entspannt zurück die rechtsprechung sagt "schaden versicherung melden"
Mii🐼
2011-05-14 09:10:34 UTC
Selbst wenn du die Festplatte unbeabsichtigt kaputt gemacht hättest, brauchst du sowas nicht bezahlen.
Kapaun
2011-05-14 16:00:45 UTC
Keinesfalls.
2011-05-14 11:53:34 UTC
► überlege mal was das wort " Praktikum " bedeutet, nein für den entstandenen schaden mußt du nicht aufkommen, sollte dein arbeitgeber dich aber trotzdem dafür haftbar machen bleibt für dich immer noch der gang zum arbeitsgericht, dazu wird er es aber nicht kommen lassen.
o[_] Dennis [_]o
2011-05-14 09:20:40 UTC
Nein, darf er nicht. Haftbar machen kann er Dich nur, wenn Du entweder vorsätzlich etwas kaputt machst oder wenn Du Arbeitsanweisungen gezielt missachtest. In dem Fall wäre es selbst dann zweifelhaft, wenn er Dir VORHER gesagt hätte, dass Du die Festplatte auf den Computer legen sollst. Solange Du sie nicht hochkant direkt an die Tischkante gestellt hast oder an einer anderen Stelle, an der jedem die "Absturzgefahr" einleuchten müsste, kann er gar nichts machen. Höchstens wenn Du mehrfach seine Anweisungen nicht befolgst. Für Schäden kommt die Versicherung des Ladens auf, solange niemand absichtlich etwas beschädigt hat (und man dies nachweisen kann).
2011-05-14 16:56:42 UTC
NEIN bei so einem Chef würde ich mein Praktikum SOFORT abbrechen er darf dich nicht dazu zwingen die schuld auf dich zu nehmen du kannst ja nichts dafür aus er es gibt im landen eine bestimmte regel die forsch reibt empfindliches material von der arbeitsfläche wecke zu räumen

und du sie auch kantest ansonsten nicht


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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