es gibt unterschiedliche Testamentformen:
Ordentliche Testamente:
Handschriftliches, eigenhändiges Testament (Privattestament)
mit Datum u. Unterschrift (falls mehrere Testamente im Haushalt vorliegen zählt das mit dem aktuellsten Datum)
Öffentliches Testament: vor einem Notar.
Außerordentliche Testament:
Nottestamente: Drei-Zeugentestament, Bürgermeistertestament, Seetestament.
Außerordentliche Testamente z.B. für eine Klinik = 3-Zeugentestament, wenn der Betroffene nicht mehr selbst schreiben kann, kann er dies mit 3 Zeugen mündlich tun.
Allerdings dürfen die Zeugen nicht die im Testament bedachten Personen sein. Also keine Ehegatten, Kinder, Eltern, Minderjährige. Wenn der Erblasser nicht mehr in der Lage ist zu unterschreiben muss dies ebenfalls mit Begründung im Testament festgehalten werden.
Falls der Erblasser 3 Monate nach Austellung des Testamentes noch lebt, wird es ungültig