Wenn es darum geht, Fernsehsendungen von frei empfangbaren Sender aufzunehmen, ist die Rechtslage erfreulich eindeutig: Jeder darf solche Sendungen aufnehmen und dauerhaft behalten. Ob die Programme auf die gute alte Videokassette, auf eine Festplatte oder direkt auf eine DVD aufgezeichnet werden, spielt keine Rolle.
Es gilt die Regel, die auch für andere private Kopien gilt: Solange die Quelle der Aufzeichnung rechtmäßig ist, darf man für den privaten Gebrauch Kopien herstellen. Für Sendungen der in Deutschland sendenden Stationen trifft das in der Regel zu. Selbst wenn es ausnahmsweise nicht zuträfe, würde das an der Zulässigkeit der Privatkopie im Zweifel nichts ändern. Denn die ist nur dann nicht gegeben, wenn die Quelle der Sendung für den Nutzer offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Da der Nutzer nicht erkennen kann, wie die Quellen einer Sendung zustande gekommen sind, ist es für ihn generell nicht „offensichtlich“, ob dies rechtmäßig oder rechtswidrig erfolgt ist.
Raus mit der Werbung? Kein Problem
Auch die Aufnahmen zu bearbeiten, ist für den privaten Gebrauch kein Problem. Wer lästige Werbung herausschneiden möchte oder seinen Kindern bestimmte Filmszenen nicht zumuten will, kann mit Schnittsoftware nach Herzenslust an den Videos herumschnipseln.
Komplizierter ist die Lage allerdings, wenn man die Sendung nicht selbst aufgenommen hat, sondern eine Aufzeichnung aus einer Tauschbörse laden möchte. Dann gelten die Regeln, die im iRights-Text über Tauschbörsen beschrieben sind (Link am Ende der Seite). An dieser Stelle nur so viel: Da die Vorlage, die vervielfältigt wird, in der Regel nicht „offensichtlich rechtswidrig“ sein dürfte, werden Downloads für den Privatgebrauch derzeit meist zulässig sein.
Weitergeben erlaubt, verbreiten verboten
Auch die Frage, ob man diese Aufzeichnungen weiter geben darf oder nicht, wird durch die Privatkopie-Regeln beantwortet. iRights.info bietet dazu ausführliche Informationen (Link am Ende der Seite). Daher hier nur das Wichtigste: Jeder darf einzelne (nach einer alten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können das bis zu sieben sein) Kopien von Fernsehsendungen für den rein privaten Gebrauch von persönlich verbundenen Personen - dazu gehören Freunde und Familienangehörige - herstellen und weitergeben. Allerdings darf man diese Aufzeichnungen weder verkaufen, noch über Tauschbörsen anbieten. Beides ist durch die Privatkopie-Regeln nicht gedeckt.
Bezahlfernsehen und Video on Demand
Etwas anderes ist es, wenn man Sendungen aus dem Bezahlfernsehen aufnehmen will. Zwar gilt auch hier, dass man zum privaten Gebrauch kopieren (also Sendungen aufnehmen) darf. Allerdings gilt das nur solange, wie zu diesem Zweck kein Kopierschutz umgangen wird. Das Signal wird beim Pay-TV grundsätzlich verschlüsselt ausgestrahlt, so dass man die Sendungen nur rechtmäßig anschauen kann, wenn man den Sender abonniert und ein technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen hat, um die Programme zu entschlüsseln - zum Beispiel eine Smartcard. Es ist nicht erlaubt, diese Verschlüsselung zu umgehen, etwa indem man eine Smartcard „knackt“. Wer aber einen rechtmäßigen Zugang hat, in der Regel durch ein Abo, darf Sendungen nicht nur anschauen, sondern auch aufnehmen - genau so, als würden sie von frei zugänglichen Sendern ausgestrahlt.
Wieder anders sieht es aus bei so genannten „Video on Demand“-Diensten. Einige Firmen bieten an, sich Filme über das Internet zu bestellen, um sie dann zuhause auf dem Computer oder Fernsehgerät anzuschauen. Diese Videos sind in den meisten Fällen mit einem Digitalen Rechtekontroll-Management versehen, das verhindern soll, dass der Film kopiert werden kann. Ein „effektiver“ Kopierschutz darf aber nicht umgangen werden, um sich eine Kopie zu machen – auch dann nicht, wenn sie nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden soll. Es ist zwar noch nicht durch die Rechtsprechung geklärt, wann ein Kopierschutz als effektiv einzuschätzen ist, aber man kann davon ausgehen, dass es in der Regel nicht erlaubt ist, derartig kodierte Filme zu kopieren.
Kopierschutz auch für Fernsehsendungen?
Derzeit wird innerhalb der World Intellectual Property Organisation (WIPO) darüber beraten, ob auch für Aufnahmegeräte für frei empfangbare Fernsehprogramme eine Art Kopierschutz zwingend vorgeschrieben werden soll. Dabei würden von einem bestimmten Zeitpunkt an nur noch Videorekorder verkauft werden dürfen, die bestimmte Vorgaben der Sender umsetzen. Dazu würde ein Signal, das mit dem Fernsehprogramm ausgestrahlt wird, dem Videorekorder beispielsweise zu erkennen geben, dass die laufende Sendung nicht aufgezeichnet werden darf.
Sollte sich die WIPO auf eine solche Bestimmung einigen, würde sich wahrscheinlich auch Deutschland daran halten. In den USA hatte die Regulierungsbehörde für die Telekommunikation (FCC) eine vergleichbare Regelung unter dem Namen „broadcast flag“ bereits erlassen. Sie wurde zwar anschließend vor Gericht wieder kassiert, aber nur aus formalen Gründen. Derzeit wird im US-Kongress über eine Gesetzesänderung verhandelt, die die „broadcast flag“ legalisieren soll.
20.04.05 , Matthias Spielkamp
Meine Meinung:
Viele denke ich mal sind deiner Meinung, aber unsere Meinung wirt ja nie gefragt, ob ich filme downloade oder über einen DVD-Recorder oder so zusammen schneide ist zwar dasselbe, aber es gibt bestimmt wieder andere Hintergründe die was anderes aussagen, bleib beim aufnehmen, das ist Gott sei dank noch nicht illegal:-)
Tschü