>Natürlich kann der Vermieter auch ohne Anwalt vor Gericht gehen.
Dem Gesetz nach richtig in der Praxis gibt es aber Fälle wo es nicht möglich ist zB. wenn man unterstellterweise Mittellos ist und sich sogar bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten läßt:
http://justiz.ju.funpic.de
Obwohl ich das für absolut rechtwidrig halte.
Desweiteren ist in der Gerichtspraxis das Ansehen der Person von höchster Wichtigkeit.
Wenn man Rechte als nicht anwaltlicher Vertretener geltend macht, dann kann es schon mal sein, dass man damit von vornherein abgewiesen wird wobei nur allein der Briefkopf entscheidend ist.
Tätige ich meine Eingaben mit Anwaltsbriefkopf, dann gewinne ich gleiche Verfahren zu 100% in 80-90% der Fälle (Das ist die Quote, die man in dem Bereich erreicht, wenn man zu 100% Recht hat und sich nicht den kleinsten Fehler vor Gericht erlaubt.). Nehme ich in gleichen Fällen genau den gleichen Schriftsatz aber nun ohne Anwaltsbriefkopf gewinne ich nur noch etwa 20% der Fälle zu 100% und dabei versuchen dann auch fast alle Richter in der mündlichen Verhandlung völlig irre Protokolleinträge von mir zu generieren mit denen meine Ansprüche abzuweisen sind. Dh. ich werde zB. zu Tatsachen unterstellend befragt, die keiner von uns beiden Prozeßparteien in die Verhandlung eingeführt hat, die aber meine Ansprüche schwinden lassen.
Je höher man allerdings in der Gerichtshierachie kommt zB. ab Landgericht wird das meiner Erfahrung nach immer schlimmer, weil die Leute da noch hochelitärer sind und sich mit minderwertigem Pöbel nicht abgeben wollen.
Bei eigenen Eingaben ab Landgericht ist mir folgendes wiederfahren:
Man bekommt dann schon mal von Richtern gesagt, dass man ein Stück Scheise ist.
Bei Eingaben, die Bürger selbst vornehmen ist hypothetisch anzunehmen, dass diese fehlerhaft sind und man damit keine Rechte begründen kann.
Es wird einem das Protokoll gefälscht oder Erklärungen verfälscht aufgenommen bzw. andere weggelassen.
Es werden versprechungen in der mündlichen Verhandlung gemacht, die dann gelten würden, wenn man einen Vergleich schliesst und das wird einem zu 100% zugesichert (ist auch übliches Vorgehen um Vergleiche zu erreichen, denn der Anwalt erhält eine höhere Gebühr und das Gericht spart richtig arbeit). Diese Versprechungen werden nicht in das Protokoll aufgenommen und auch nicht eingehalten.
Der Tatbestand wird gefälscht um ein rechtlich schwachsinniges Urteil dadurch rechtlich zu legetimieren.
Bei schweren Rechtsfehlern von Richtern der unteren Instanzen gegen die man Rechtsmöglichkeiten tätigt oder wenn man bei gröbster Befangenheit einen Befangenheitsantrag stellt, kann es sein, dass man zu psychologischen Untersuchungen geschickt wird um eine vollkommene Unfähigkeit feststellen zu lassen, dass man überhaupt bei Gericht vortragen könnte. Allein das man das als minderwertiger Mensch glaubt zeugt schon davon, dass man an schweren geistigen Krankheiten leidet:
http://www.youtube.com/watch?v=yqdPF5dEz8o
http://justiz.ju.funpic.de
Stahlbetonbau am AG-Minden:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/archive/911.html#913
Gelegentlich kommt es natürlich aber auch vor, dass man korrekt behandelt wird.
Um eine Forderung mit dem Mahnbescheid geltend zu machen muß man diesen an das zuständige Mahngericht senden. Das geht auch online, siehe:
Mahnbescheid für Geldforderungen: http://justiz.ju.funpic.de
Der Gegner kann dann Widerspruch einlegen.
Falls er es nicht macht, kann man einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Dann kann der Gegner noch Einspruch einlegen (Zählt als erstes Versäumnisurteil, soweit er dann noch im Gerichtsverfahren noch ein weiteres Versäumnisurteil erhält ist er im Grund rechtskräftig verurteilt).
Soweit eines von beiden getätigt wird hat man 6 Monate Zeit Klage einzureichen, wobei einem Kosten vom Mahnbescheid auf die Gerichtskosten angerechnet werden. Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung als um max. 6 Monate.
Sind die 6 Monate um und die Forderungen noch nicht verjährt, dann kann man halt wenn man will einen neuen Mahnbescheid beantragen.
Statt Mahnbescheid kann man Klage natürlich auch stets einreichen.
Zum verfassen der Klage kann man sich in einer Unibibliothek für Rechtswissenschaft oder in der Bibliothek von manchen Gerichten ein Prozeßformularbuch (zB. Beck'sches Prozezeßformularbuch) zur Hilfe nehmen.
Wenn man seine Klage begründet hat, dann sollte man jemand anders die Klage zur Durchsicht geben und fragen ob er alles versteht und sich Notizen machen was nicht verstanden wird.
Was er nicht versteht, dass sollte man verbessern, denn der Richter ist ja auch nur ein Dritter, der den Sachverhalt gar nicht kennt und diesen auch verstehen muß.
Im Zivilverfahren gilt die sogenannte objektive Wahrheit, die sich aus den beiden subjektiven Wahrheiten der Prozeßparteien zusammen setzt und der Richter darf nichts anderes berücksichtigen als das was die beiden Parteien vorgetragen und zum Gegenstand der Verhandlung
>Die Kosten für den Gerichtsprozess, sind sehr gering, liegen bei max 200 Euro, die dann auch dein verurteilter Mieter tragen muß, sowie deine Unkosten.
Bei einem Streitwert von über 1500 EUR hätten wir 327,70 Anwaltskosten + 195 Gerichtskosten (mit Urteil). Grundsätzliches Kostenrisiko erster Instanz als min. 850,40. Zweite Instanz 1838,88 EUR (ohne Beweiskosten bzw. Lohn- oder Fahrtkosten).
Ich hatte schon mal einen Rechtsstreit wo es um 400 DM ging und hinterher über 1000 DM an Juristenkosten entstanden sind, weil fast alle Gerichtsfehler oder Befangenheitskosten etc. werden letztlich den Parteien auferlegt.
Die Kosten gibts natürlich nicht von einer Partei ersetzt, die nicht solvent ist und zB. kein Einkommen über 1000 EUR (Vollstreckungsgrenze) aus Arbeitslohn erhält.