Frage:
Strafzettel trotz Parkscheins. Wie kann man Widerspruch einlegen?
Luke
18 years ago
Ich habe im Bereich eines Parkscheinautomaten geparkt. Ich habe dann auch gleich (von dem etwa 15 Meter entfernten Automaten) mir einen Parkschein geholt und von außen gut sicht- und lesbar auf das Armaturenbrett gelegt. Meine Begleitperson kann mir das bezeugen.
Als ich dann später zum Auto zurückkam stellte ich überrascht fest, einen Strafzettel über 5,-€ wegen parkens "ohne gültigen Parkschein" bekommen zu haben. Der Parkschein war aber garantiert noch gültig (und zwar bis zum nächsten früh) und auch garantiert gut leserlich angebracht.
Auf dem Strafzettel steht 15:10 Uhr bis 15:17 Uhr. Auf meinem Parkschein allerdings 15:15 Uhr als Ankunftszeit. Und von 15:10 bis 15:17 war garantiert weit und breit keine Politesse in der Nähe! Die hätte ich ja unweigerlich gesehen!

Ist es klug Einspruch einzulegen? Ich habe gehört, dass da wesentlich höhere Kosten auf einen zukommen können.
Die 5€ sind nicht das Problem (für einen Schüler trotzdem sehr ärgerlich), aber mir geht's ums Prinzip!
Dreizehn antworten:
Laredo
18 years ago
Widerspruch mit Beifügung einer Kopie des Parkscheins. Gib bloß das Original nicht aus der Hand. Dann ist die Sache erledigt, da die Zeitangabe auf dem Knöllchen nicht stimmt 15:17 Uhr passt nicht mit der Angabe auf dem Parkschein 15:15, dies allein ist Beweis, dass das Knöllchen unberechtigt ist.
drahthuhn
18 years ago
Dass man ueber Parkscheine diskutieren muss, grenzt ja schon an Wahnsinn! Nicht missverstehen, was Dir passiert ist und wie Du naturgemaess darauf reagierst, zeigt davon, wie gehirngewaschen wir schon sind.

Wieviele Steuern kostet denn Dein KFZ im Monat?

Wieviel Mineraoelsteuer bezahlst Du bei jedem Tanken?

Wohin gehst Du einkaufen, wenn Du mit dem Auto hinfaehrst?

Wieviele Steuern bezahlst Du fuer Deinen Einkauf, der erst durch das grandios versteuerte HINFAHREN moeglich wurde?

Wieviel Versicherungssteuerblabla......

Siehst Du?

Die sollten uns noch Geld GEBEN, wenn wir unsere Muehlen irgendwo parken. Noch dazu auf Plaetzen, die in den meisten Faellen sowieso von Steuergeldern errichtet wurden!
trucker2384
18 years ago
Leg Einspruch ein und mach ne Kopie vom Parkschein, leg diese mit dazu...Da auf dem Strafzettel 15:10 - 15:17 steht und Dein Parkschein ab 15:15 gültig war ist eindeutig nachgewiesen, daß Du in diesem Zeitraum den Parkschein gelöst hast.

Daß Du keine Politesse gesehen hast wundert mich nicht - die lauern mittlerweile überall...und zwar in Zivil, damit se nicht erkannt werden. Dann nutzen sie jede Sekunde, um Ihre "Quote" zu erfüllen!
Stefan H
18 years ago
Das Knöllchen ist das Angebot eines Verwarnungsgeldes, das die deine Gemeinde / Stadt mit diesem Knöllchen macht.



Wenn du es zahlst verzichtet die Gemeinde auf die weitere bearbeitung des "Falles"



Auf deinem Knöllchen müsste stehen, dass du das Verwarnungsgeld nicht zahlen brauchst und wenn innerhalb von 2 Wochen kein Geldeingang bei der Stadtkasse voeliegt, die dann einen Bußgeldbescheid bekommen wirst, bei dem du auch Stellung nehme kannst.



Grundsätzlich kannst du natürlich einen Widerspruch einlegen. Diesen kannst du bei der Behörde einreichen, die das Verwarnungsgeld ausgesprochen hast.

Steht aber alles auf dem Knöllchen.

Am besten und am Einfachsten ist es, wenn du das Knällchen und deinen Parkschein nimmst und zu deinem Bürgerbüro oder direkt zum Ordnungsamt gehst und dort "vorsprichst". Das kostet nichts und ich denke, dass man auf deine Sachlage problemlos eingehen wird.



In diesem Sinne....
?
18 years ago
Was ist das denn für ein Parkschein, der gültig ist "bis zum nächsten früh"??

Reich den Schein doch einfach mit Deinem Widerspruch zusammen ein, dann kannst Du doch belegen, daß der Strafzettel nicht stimmt.
eingebildeterpopper
18 years ago
also, in einem solchen fall gehe ich direkt mit dem parkschein zu dem zuständigen ordnungsamt, bisher hat sich diese massnahme immer als erfolgreich gezeigt. gruss, der eingebildete popper.
> Beate <
18 years ago
Wenn Du den Parkschein als Beweis hast, kopiere ihn und lege ihn Deinem Widerspruch bei.

Natürlich könnte der Schein auch von einem anderen sein, aber dafür hast Du ja Zeugen, die Du auch gleich mit angibst. Ich denke, dass der Strafzettel aufgehoben wird (schon alleine wegen der geringen Summe).
steffi
18 years ago
ich wuerde auf jeden fall einspruch erheben weil das kann jan icht sein wenn du nen parkschein dir kaufst und du dann nen strafzettel bekommst... mach dir ne kopie vom parkschein und schick den mit den einspruch weg
Cassandra
18 years ago
Es ist mir passiert, daß ich wegen Parkvergehens einen

Strafzettel bekam, als ich mich mit meinem Wagen im Ausland befand und gar nicht in der Stadt parken konnte, wo das Vergehen angeblich stattgefunden haben sollte.



Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, einfach

Rechtsanwalt aufsuchen.



Allerdings befand sich nach Deiner Beschreibung zwi-

schen 15:10 und 15:15 Uhr kein Parkschein im Fenster.

Der Weg vom Parkautomaten bis zum Fahrzeug könnte

2 Minuten oder länger gedauert haben.



Das ist problematisch, vielleicht sollte man doch die 5 Euro

bezahlen und sich nicht lange herumärgern.



Denn mit (empfehlenswertem) Einschreiben usw. kostet

es dann u.U. mehr als die Sache wert ist..



Außerdem könnte das Ordnungsamt glatt behaupten, Du

hättest gesehen, wie der Strafzettel an Deinem Fahrzeug

befestigt wurde und Du hättest erst daraufhin einen

Parkschein gelöst.
Onkel Bräsíg
18 years ago
Selbst bei zwei Strafzetteln gleichzeitig (passiert in Stuttgart) ist ein WIderspruch schwierig und aufwändig!
gothicghoster
18 years ago
Hallo !

Du wirst ein richtiges Schreiben noch bekommen .

Dort wird erklärt und wird dir auch die Möglichkeit gegeben , dich zu dem Vorfall zu äußern !

Zeugen sind gut und auch eine Kopie vom Parkschein .

Mach dir keine Sorgen zu den Prozeßkosten .

Wenn Du wirklich im Recht bist , werden keine Kosten auf dich zukommen .

Falls es zum Prozeß kommen sollte , was ich nicht glaube !



MfG
nur ich
18 years ago
Ich würde an Deiner Stelle keinen Widerspruch einlegen. Zahl die 5 Euro und ärgere dich zurecht. Aber für 5 Euro lohnt sich der Aufwand nun wirklich nicht - auch wenn ich deinen Ärger gut verstehe. Nur würdest du immer den kürzeren ziehen. Gegen solche Kopfgeldjäger hast du keine Chance.
Big Tom
18 years ago
Widerspruch einlegen und Klage wegen Betrug androhen.

Zusätzlich noch einen Rechtsanwalteinschalten.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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