Frage:
Wenn man eine Lieferung für einen Nachbarn annimmt ... ?
anonymous
2014-02-27 04:35:50 UTC
Sei es ein Postpaket oder sonst Etwas ...
1)
Wie weit ist man dann für vollzähligen/richtigen/unbeschädigten Zustand des Inhalts verantwortlich ?
2)
Wie lange muß man die angenommenen Dinge bei sich aufbewahren ?
3)
Was soll/darf man damit nach der gesetzlichen Frist tun ?
4)
Inwieweit macht man sich strafbar wenn es sich um illegale Dinge handelt, vorausgesetzt man öffnet nicht und weiß also nicht was man angenommen hat ?
(Das können sein Diebesgut, Rauschmittel, illegales Pornomaterial, Waffen, indizierte Musik oder Literatur usw. )
Acht antworten:
Jack
2014-02-27 04:47:34 UTC
Zu 1

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-23510/pakete-im-garten-geld-geklaut-wer-haftet-wenn-der-nachbar-die-sendung-annimmt_aid_661421.html



Zu 2/3

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=46&t=243044



Zu 3

Auch wenn anderes angedeutet wird, würde ich es nicht einfach behalten. Irgendjemand hat schließlich Geld dafür bezahlt. Ich würde es zurück zur Post bringen.



Zu 4)

Bei offiziellem Versand durch echte Shops werden indizierte Inhalte, nicht jugendfreie Inhalte oder Waffen in der Regel nur mit Identifikationsnachweis versendet, d.h. eine Annahme durch eine dritte Person kann gar nicht möglich sein. Das geht schon so weit, dass nicht einmal der Ehepartner das Paket annehmen dürfte.

Bei illegalen Dingen solltest du rechtlich aus dem Schneider sein, wenn du nachweislich keine Ahnung hast, was im Pakt drin ist. Um allerdings zu wissen, dass es sich dabei um etwas illegales handelt, müsste es ja geöffnet werden. Wenn dir ein Paket seltsam vorkommt und es holt lange niemand ab, dann wende dich am besten an die örtliche Polizei.
🐟 Fish 🐟
2014-02-27 17:21:56 UTC
Findest du alles im BGB unter Auftrag.662 und folgende.



http://dejure.org/gesetze/BGB/662.html



Bis auf die frage 4. hier hängt es von dem illegalen Material ab. Bei manchen Dingen. Das ist immer auch eine frage der Auslegung. Als Auftragnehmer bist du normalerweise nicht im Besitz, sondern musst es in der Regel unverzüglich weiter geben. Allerdings wenn es eine Vereinbarung über eine Aufbewahrung gibt dann gelangst du in den Besitz und damit kann manches tatsächlich strafbar werden.
?
2014-02-27 09:24:34 UTC
Meine Nachbarn sind froh, wenn ich Pakete für sie annehme.

Da wird nicht lange gefragt ...
?
2014-02-27 04:58:22 UTC
Das ist ein Freundschaftsdienst, eigentlich eine Selbstverständlichkeit unter Nachbarn. Rechtlich hast du gar nix damit zu tun. Stellt man bei der Zustellung einen Schaden fest, sollte man sich mit dem Nachbarn verständigen, ob annehmen oder nicht.
anonymous
2014-11-09 21:33:57 UTC
Ich weiß, es ist schwer nicht in der Lage, Kinder zu haben ... aber nicht verzweifeln, denn es gibt Möglichkeiten, die Ihnen helfen können .. Ich schlage vor, Sie diese Methode insbesondere http://gebären.info versuchen

Es hat eine hohe Erfolgsquote!
anonymous
2014-02-27 04:47:46 UTC
Kann jetzt nicht alle Fragen beantworten,aber das hier mal:

Geht das Paket beim Nachbarn verloren oder wird es beschädigt, so ist der Kaufvertrag nicht erfüllt und der Unternehmer hat Haftungsansprüche gegen den Paketzustelldienst. Der Käufer kann vom Unternehmer den Kaufpreis erstattet verlangen. Sollte es sich um eine besonders wertvolle Sendung handeln, sollten Sie einen „versicherten Versand“ in Auftrag geben. Hierbei haftet der Paketzusteller bis zu einem bestimmten Betrag (meist bis 500 Euro).

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/04570/
anonymous
2014-02-27 04:36:51 UTC
Ja toll
anonymous
2014-02-27 04:43:33 UTC
Aus diesen Gründen nehme ich Keine an!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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