anonymous
2014-02-27 04:35:50 UTC
1)
Wie weit ist man dann für vollzähligen/richtigen/unbeschädigten Zustand des Inhalts verantwortlich ?
2)
Wie lange muß man die angenommenen Dinge bei sich aufbewahren ?
3)
Was soll/darf man damit nach der gesetzlichen Frist tun ?
4)
Inwieweit macht man sich strafbar wenn es sich um illegale Dinge handelt, vorausgesetzt man öffnet nicht und weiß also nicht was man angenommen hat ?
(Das können sein Diebesgut, Rauschmittel, illegales Pornomaterial, Waffen, indizierte Musik oder Literatur usw. )