Die "Ikea-Klausel" ist nicht etwa eine Vertragsklausel in den AGB von Ikea, wie man meinen könnte. Vielmehr ist die gesetzliche Regelung des § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB gemeint, die ihrerseits auf Art. 2 Abs. 5 Satz 2 der EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf beruht.
Danach weist eine gekaufte Sache auch dann einen Mangel auf (mit der Folge, dass der Käufer einen Nacherfüllungsanspruch und ggf. weitere Rechte hat), wenn sie zur Montage durch den Käufer bestimmt und die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist tatsächlich fehlerfrei montiert worden.
Damit soll dem Verkäufer der Einwand abgeschnitten werden, die verkaufte Sache "als solche" sei ja in Ordnung und die Montage das Problem des Käufers.
Beispiel: ein Bücherregal ist nicht nur dann mangelhaft, wenn die Rückwand angeknackst ist oder eine wichtige Schraube fehlt, sondern auch, wenn der Käufer an der Montage scheitert, weil die Anleitung aus Sicht eines durchschnittlichen Käufers unverständlich ist.