Frage:
Lärmbelästigung? ...bin grad sooo wütend!?
Samantha
2008-06-21 13:09:22 UTC
Ca. 50m von unserem Haus wohnt ein Oldtimer-Liebhaber.
Tagsüber ist mir dieser Mensch egal, aber grad eben habe ich mich sehr über ihn aufgeregt.

Erklärung: Ich habe ein elf Monate altes Baby und es ist zur Zeit alles andere als einfach,den kleinen Fratz zum schlafen zu bringen.
Um ca.21.40 Uhr startete dieser Nachbar seinen Oldtimer.
Das Ding lief und lief und lief...
Und mein Baby stand wieder im Bett und weinte.

Der Nachbar hatte schon letztes Jahr immer zu den unmöglichsten Uhrzeiten sein Auto laufen. Mal auf der Strasse, mal auf seinem Grundstück. Meisstens um irgendwas zu basteln.
Und wenn ich Lärm und Laut sage, meine ich, dass jede Harley leiser ist. Kein Witz. Leider.
Gibt es für solch einen Lärm keine Richtlinien?
Ich stell mich doch um solch eine Zeit auch nicht mehr mit dem Rasenmäher etc. hin.
Werde morgen auf jeden Fall mit ihm reden.

Aber gibt es da etwas, auf das ich mich berufen kann?
Ist es erlaubt, eeewiig das Auto vor der Tür laufen zu lassen?
Acht antworten:
Mangela Erkel
2008-06-21 13:18:21 UTC
Nein, es ist nicht erlaubt.



Schau mal hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php



Zwar dürfen Oldtimer lauter sein, als neuere Autos, weil zu der Zeit, als sie gebaut wurden, andere Vorschriften galten (deshalb kaufen sich viele Harley-Fahrer alte Rahmen und bauen neue Teile dran, damit sie laut sein dürfen), aber das heißt eben nicht, dass man auch noch mehr Lärm damit veranstalten darf, als unbedingt für den Betrieb nötig ist.



Also: Warte, bis du nicht mehr wütend bist, denn das ist eine schlechte Voraussetzung für ein Gespräch. Nimm Deine Tochter am besten mit, wenn du mit ihm sprichst, dann versteht er es vielleicht besser :)
♣.pitsch-patsch.♣
2008-06-21 13:12:53 UTC
Nein ist es nicht

Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung hin (oft schwer zu verstehen, so hat es aber der Gesetzgeber festgelegt):



1. Rasenmäher mit Ausnahme von land- oder forstwirtschaftlichen

Geräten bzw. Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung von mehr als 20 kW aufweist, dürfen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BimSchV).



2. Motorbetriebene Rasenmäher, denen das gemeinschaftliche Umweltzeichen der Europäischen Gemeinschaft nicht vergeben worden ist, dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr von Privatpersonen nicht betrieben werden (§ 8 LimSchG).



3. Lärmerzeugende Arbeitsgeräte und Werkzeuge dürfen an Werktagen in der Zeit von 19 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr von Privatpersonen nicht benutzt werden, sofern hierdurch andere Personen erheblich belästigt werden können.



4. Tongeräte (Radios, Musikinstrumente etc.) dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, das unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.



5. Schutz der Nachtruhe: von 22 bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind generell Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
anonymous
2008-06-21 13:15:06 UTC
bevor du dir den kopf über die gesetzeslage machst, rede doch einfach mal mit deinem nachbarn nett und freundlich, vielleicht kannst du dann das prob. auf einfachem wege aus der welt schafften.

ansonsten gibt es ein immissionsschutzgesetz und weitere vorschriften, von denen haben wir ja in brd genügend;-)
2008-06-21 13:14:54 UTC
Ab 22 Uhr ist es Lärmbelästigung und Du kannst die Polizei rufen. Wenn der Nachbar dann immer noch keine Einsicht hat kannst Du auch eine Anzeige wegen Lärmbelästigung machen.
hellblondy
2008-06-21 13:13:48 UTC
Ab 22:00 eh nicht.



Ich würd mit dem Menschen reden und ihn drauf hinweisen, dass du ein Baby hast und wie schwer es doch ist, dieses zum einschlafen zu kriegen.



Sollte er darauf abweisend reagieren und weiter machen, so würde ich mir Hilfe von einem Rechtsbeistand holen.
Nasusgerman
2008-06-21 13:53:19 UTC
Ich ärgere mich auch immer über solche unkollegialen Nachbarn.

Ich würde mit ihm sprechen (schon im Interesse der Nachbarschaftsliebe) und ihm sagen, wenn er sich nicht an normale Lebensgewohnheiten hält, daß du dann die Polizei bitten würdest, die verdiente Nachruhe wieder herzustellen.



Wenn das dann noch nicht fruchtet, dann würde ich wirklich die Polizei bitten, sich mit dem Herren auseinanderzusetzen.

Es wird funktionieren -- ich habe das auch schon zweimal durch.
Paul E
2008-06-21 13:16:35 UTC
Nein, ist es nicht. Ich würde die Polizei rufen, schon wegen der Abgase, die unnötig ausgestossen werden - ich denke mal, der Oldtimer hat keinen Kat.

Übrigens: Auch vor 22.00Uhr darf ein Motor nicht ewig im Stand laufen!
anonymous
2008-06-21 22:55:23 UTC
Schon mal zu deinem Nachbar gegangen und einfach mit ihm geredet? Die meisten Leute sind ja gar nicht so uneinsichtig. Sag ihm doch einfach mal, dass du einen kleinen Fratz hast, der nicht schlafen kann, wenn er abends die Motoren laufen lässt und überlege dir vorher, von wann bis wann er es denn machen könnte, ohne dass es dein Kind stört.



Bleib freundlich, bis 22 Uhr macht er noch nichts, was irgendwie verboten wäre. Bring selbst auch ein bisschen Verständnis mit. Der Mann wird wohl auch tagsüber arbeiten und hat nur begrenzt Zeit für sein Hobby.



Die Polizei kannst du dann immer noch einschalten, wenn er total uneinsichtig ist, aber es sollte meines Erachtens immer der letzte Schritt sein. Sowas zerstört doch recht nachhaltig die gute Nachbarschaft.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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