Frage:
Rechtsproblem - Kann die Polizei oder sonst wer, bereits getätigte Anrufe zurückverfolgen und abspielen ?
Niko Petliakis
2012-05-02 07:49:26 UTC
Hallo liebe Community,

ich habe ein privates Rechtsproblem. Ich habe im Internet eine private Kleinanzeige aufgegeben in der ich eine Kamera und 2 Objektive verkaufe. Letzte Woche hat sich eine Frau bei mir gemeldet, da ich aber bei der Arbeit war, ging das Gespräch recht schnell und hastig über die Bühne. In der Anzeige hatte ich einen Festpreis von 460 Euro stehen. Die Frau fragte ob noch was am Preis gemacht werden kann. Zwar sagte ich ihr dass meine absolute Schmerzgrenze 450 Euro wären, aber dennoch der Preis von 460 Euro fest ist. Sie sagte ich solle die Kamera zurücklegen, sie würde am Sonntag vorbeikommen. Ich sagte ihr das kann ich nicht machen, wenn dann muss sie die Kamera schon kaufen denn wer zuerst kommt, malt zuerst und wenn jetzt jemand mehr bietet weil er die Kamera unbedingt haben möchte, schlage ich gerne zu. Heißt also Anzeige drin gelassen. Am nächsten Tag konnte ich ein Objektiv über eBay verkaufen. Habe dieses dann sofort aus der Kleinanzeige gelöscht, der Preis aber ist der selbe geblieben. Sonntag kam dann die große Schwester und die 2 kleineren Brüder, aber nicht die Mutter vorbei (die Kamera war für den Sohn bestimmt). Erwähnte dass ich nun ein Objektiv verkauft hatte und schlug ihnen 450 Euro vor. Alle 3 willigten ein. So jetzt meldet sich die Frau heute nochmal und fühlt sich ein wenig verarscht von mir. Nach ihrer Meinung entstand bereits bei der Aussage ,,legen Sie die Kamera für mich zurück" ein gültiger mündlicher Kaufvertrag. Außerdem ist sie der Meinung wir hätten bereits am Telefon einen Preis von 450 Euro ausgemacht, was aber nicht der Fall war, da ich explizit nochmal erwähnte dass dennoch 460 Euro fester Preis sind. So nun fordert sie von mir eine Nachbesserung und droht mir mit Gericht da ihrer Meinung nach ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist, der feste Preis von 450 Euro UND die 2 Objektive. Sie meinte vor Gericht ist es möglich das Telefongespräch nochmals anzuhören da die Polizei/Regierung jedes Telefonat überwacht und speichert. Jetzt meine Frage: Kann das die Polizei wirklich machen ? Werden wir wirklich so dermaßen überwacht ? Meine zweite Frage wäre: Hat die Frau wirklich Anspruch auf einen Kaufvertrag ? Woher will sie dem Gericht beweisen wer was am Telefon ausgemacht hat ? Das ist schließlich eine rein private Sache. Sie könnte ja auch am Samstag Abend anrufen und sagen sie kommt die KAmera doch nicht abholen. Dann könnte ich sie auch verklagen. Ich hätte auch am Samstag abend sagen können ,,möchte die Kamera doch behalten". Solange sie ja nicht bezahlt oder wenigstens eine Anzahlung tätigt, kann sie ja nicht derart auf einen Kaufvertrag beharren. Was meint ihr dazu ?

PS. Die Schwester war älter als 18, die 2 Brüder minderjährig. Der Bruder zahlte das von seinem eigenen Geld, stimmte auch dem Preis von 450 Euro ein.
Sechs antworten:
chrissy
2012-05-02 08:26:25 UTC
Diese gute Frau will Dich einschüchtern und redet dummes Zeug.

Deine Telefongespräche werden doch nicht abgehört.

Selbst wenn sie selber das"Kaufgespräch" aufgezeichnet hätte,kann sie damit nichts anfangen,denn sie hätte sich strafbar gemacht.

Du hast Dich völlig korrekt verhalten,also lass`die Alte doch labern.
Sprendlinger
2012-05-02 15:57:58 UTC
Es werden keine Gespräche aufgezeichnet. Nur die TAtsache, dass gesprochen wurde und wie lange
mzi
2012-05-02 15:28:02 UTC
Hi,



das ist Quatsch. Die Polizei oder sonstige Behörden haben sicherlich besseres zu tun als jedes Telefongespräch aufzuzeichnen und auszuwerten.

Von einem konkreten Verdacht einmal abgesehen.



Wenn du die rechtliche Seite genauer wissen willst, stelle deine Frage bei Juraforum rein. Beachte hierbei das du einen fiktiven Fall daraus machen musst.

Also: Angenommen Person X will per Kleinanzeige ..... verkaufen. Wäre eine telefonische .....





Gruß
anonymous
2012-05-02 15:03:19 UTC
ich glaube das muss eigentlich schriftlich vereinbart werden



lass dich nicht verarschen erkundige dich bei irgendwelchen jus studenten oder sogar anwälten über die rechtliche lage

viele menschen behaupten sie hätten recht ohne zu wissen wer recht hat, lass dich nicht von ihr einschüchtern
anonymous
2012-05-04 21:43:22 UTC
lass dir keinen bären aufbinden..... telefonate können nur in strafrechtlichen delikten mit viel aufwand zurückverfolgt werden und die polizeit wird dich nicht überwachen da du sicher kein schwerverbrecher bist ect...



grundsätzlich ist es so, das auch ein mündlicher kaufvertrag gemäß BGB bestandt hat, da es sich aber bei dem verkauf um ein internet verkauf handelt, hätte sie genauso gut abspringen können und du hättest dann da gestanden.... gerade im i-net heißt es wenn man nicht gelich kauft, wenn weg dann weg...



setz dich entspannt in dein sessen und schau die sesamstraße *zwinker.... sie kann dir nichts....



sie müßte dich erst einmal anzeigen bei der polizei damit diese tätig wird und mit welcher begründung soll eine strafrechtliche verfolgung gegen dich in die wege geleitet werden sie hat nichts schriftliches in der hand und hier steht aussage gegen aussage... des weiteren wenn sie vor gericht geht, ist es das amtsgericht und die arbeiten dort für die dame nicht umsonst weil sie so ein toller mensch ist, sondern sie müßte gegen die klage erheben und muss sämtliche kosten bis zu einer verhandlung selbst tragen und ich bin mich sicher das ist ihr die kamera für bei diesem betrag nicht wert...



ich lach mich gerade weg.. in meiner gesamten rechtsanwaltslaufbahn habe ich solch einen quatsch noch nie gehört.... aber na ja man kann ja träumen



wenn sie der meinung ist es war ihre kamera hätte sie etwas anzahlen müssen so wäre es ein bindende willenserklärung zwischen käufer und verkäufer gewesen...



also cool bleiben alles ist gut
Sunshine423
2012-05-02 14:51:23 UTC
Ja, kann sie.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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