Frage:
Käufer behauptet das er Einschreiben nicht bekommen hat?
Plasma
2012-05-17 00:40:11 UTC
Folgender Sendunsgstatus:

Sendungsnummer: RT 0262 9711 3DE ( Verschickt am 14.05.2012)

Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit.
Er war schon bei der Post und sagt sie dort zu ihm gesagt haben das es nicht mehr da sei, einen Grund haben sie ihm auch nicht nennen können.


Er droht mir mit Anwaltskosten. Ich soll sein Geld zurück überweisen. Dann habe ich keine Ware und kein Geld. Was tun? (Kann er mich einfach so mit kosten Bedrohen?)

Ich habe in der Auktion geschrieben das ich die Ware versichere ( Die versendetete Ware hatte einen Wert von 20 €, Der Käufer hat 300 gezahlt) Ein Einschreiben ist bis 25 € versichert.(Ich habe nicht erwähnt WIE und WIE HOCH ich versichere -> Also Falsche Angaben waren das auch nicht.

Bin ich jetzt Schuld?
Acht antworten:
anonymous
2012-05-17 01:00:55 UTC
verfolge mal anhand der nummer bei der post wo das schreiben ist (kannst du im inet machen dafür hat man die nummer)....



ein einschreiben bleibt 7werktage bei der post, holt der empfänger das innerhalb dieser zei nicht ab geht es an den absender mit dem werker zb annahme verweigert zurück...



rechtlich gesehen kann er durchaus einen anwalt nehmen, du kannst jedoch anhand der nummer verfolgen was mit dem einschreiben passiert ist und ggf bei der post einen nachforschungsantrag stellen, wenn das schreiben zurück kommt...



wichtig ist, das du es an die richtige adresse geschickt hast....



entweder schickst du es nochmal raus oder erstattst die ware oder kaufpreis.....



bleib locker, wenn er das schreiben nicht angenommen hat, sein pech
Tibuschina
2012-05-17 01:00:31 UTC
geh zur post und mach nen nachforschungsauftrag. irgendwo muß das päckchen ja sein. da es verfolgbar ist, sollen sie nachprüfen, wo es ist, und warum es zurück ging. hat der käufer die abholfrist verpaßt? ist er schuld, nicht du.



ach nochwas:

kann sein, dass er das päckchen abgeholt hat, und das geld zusätzlich zurück will. prüf es unbedingt.

das wäre dann betrug und strafbar !!
herr_nixnutz
2012-05-17 02:52:36 UTC
Mal wieder so ein Ebay Betrüger. Nein nicht du sondern der Käufer! Rechtlich ist es sehr klar geregelt: Wenn ihr beide Privatpersonen seid, so trägt der Käufer das volle Transport- und Verlustrisiko und nicht der Verkäufer. Es ist sogar Aufgabe des Käufer, wie die Ware zu ihm kommt. Ständig hört man, dass die Ware vom Käufer angeblich nicht angekommen ist und der Käufer mit Anwalt, Klage usw droht. Also eben doch Betrug.



Sei aber dennoch so nett und stelle einen Nachforschungsantrag bei der Post, denn schließlich ist der Brief versichert und durch die Sendungsnummer verfolgbar. Die Post muss dir ganz sicher sagen, warum man den Brief (angeblich ) nicht dem Empfänger ausgehändigt hat.



NACHTRAG: Wenn du die Sendungsnummer eingibst, steht dort "Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit." Daher habe ich doch sehr sehr große Zweifel, dass die Post nicht herausrückt. Evtl. fehlte vom Käufer der Perso oder so. Aber die Sendung liegt eindeutig für den Käufer bereit.
Klaus
2012-05-17 05:27:56 UTC
Die Post hat ja offensichtlich versucht die Sendung zu zustellen, sonst hätte er ja keine Benachrichtigung bekommen das sie zur Abholung bereit liegt. In soweit bist Du aus der Sache raus, außerdem hast Du ja die Sendungsnummer.

Die Sendung kann natürlich erst am nächsten Werktag bei der Post abgeholt werden, vielleicht hat er das nicht beachtet und an der Post haben sie natürlich dann nichts gefunden. Andererseits ist eine Abholung nur eine Woche lang möglich, wenn er später zur Post gegangen sein sollte könnte sich das Paket auf dem Rückweg zu Dir befinden da unzustellbar.
Neo
2012-05-17 01:41:05 UTC
geh zur post und mach einen nachforschungsauftrag

wenn dei bestätigen das der verkäufer die ware bekommen hat is gut für dich

danns chick im die bestätigung und fertig
Ruth S
2012-05-17 01:36:41 UTC
Betrüger nehmen es mit der Wahrheit nicht genau.



Die beste Methode ist per Gerichtsvollzieher eine ausstehende Rechnung, eine

Mahnung, einen Widerspruch, zustellen zu lassen.

Der Gerichtsvollzieher händigt nur gegen Unterschrift aus.

Dann kann der Schuldner vor Gericht behaupten, er hätte sich gewundert aus

dem Briefumschlag nur ein weisses, leeres Blatt bekommen zu haben.

Was dann?

Alles ist dem eindeutigen Nachweis geschuldet.

Ein Richter kann sich keine Parteinahme leisten.

Drohen hat keine Folge.

Er muss Richter finden die ihm glauben.
Catan
2012-05-17 06:26:52 UTC
Wenn du schreibst du verschickst es versichert, dann heisst das selbstverständlich, dass du es über den gesamten Wert abgesichert hast. Alles andere ist lebensfremd und wird dir keiner abkaufen. Wenn du das nicht getan hat, wirst du ggf. Probleme bei der Abtretung dieser Ansprüche bekommen. Selber schuld in dem Fall!
Berni
2012-05-17 08:11:30 UTC
Gehe zur Post und lasse dir genau erklären, wo dein Einschreiben abgeblieben ist. Wurde es zugestellt, läßt sich das zurück verfolgen.

Die Ware hatte einen Wert von 20 Euro und der Käufer hat 300 Euro gezahlt ? Dann hast du ihn eindeutig angeschmiert und übervorteilt,

Das sollte eigentlich genügen, sodaß der Verkäufer dich wegen Betruges anzeigt. Was anderes hast du nämlich nicht verdient.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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