Du bist für die sorgsame Behandlung, Aufbewahrung und Übergabe an deinem Nachbarn verantwortlich.
Rechtlich bist Du eine Geschäftsführung ohne Auftrag eingegangen § 677 BGB.
Eine Aufbewahrungspflicht gibt es nicht. Jedoch wirst Du das Paket nur los;
wenn Du das Paket zurücksendest an den Absender, mit Einschreiben-Rückschein.
Lass von der Post vermerken: " Empfänger nicht anzutreffen "
Somit hast Du den Beleg der ordnungsgemäßen Rückführung in der Hand.
Mit Aufgabe bei der Post steht diese in der Verantwortung.
____________________________________
Schau dir mal den Briefkasten des Nachbarn an, wurde er in letzter Zeit geleert?
Wenn ja, hinterlasse unter Zeugen (weiterer Nachbar) eine Nachricht.
Wenn nein, mache dir Gedanken ob dem Nachbarn was zugestoßen sein könnte.
Kommt vielleicht schon ein süßlicher Geruch aus seiner Wohnung? Dann Info an Polizei.
mfg
W.J.
Steuerfachwirt u. freier Buchhalter