Frage:
Wie lange muss man ein Paket aufheben?
anonymous
2006-11-07 15:17:13 UTC
Also ich habe das Paket von einem anderen Mieter aus dem Haus angenommen...Nun hat er sich aber schon was länger nicht gemeldet..Wielang muss ich das Paket denn jetzt aufheben, bis der Inhalt mir gehört oder ich es wegschmeißen muss....
Er macht auch nicht die Tür auf und man sieht ihn praktisch nie.
Acht antworten:
Werner J.
2006-11-07 17:22:14 UTC
Du bist für die sorgsame Behandlung, Aufbewahrung und Übergabe an deinem Nachbarn verantwortlich.



Rechtlich bist Du eine Geschäftsführung ohne Auftrag eingegangen § 677 BGB.



Eine Aufbewahrungspflicht gibt es nicht. Jedoch wirst Du das Paket nur los;

wenn Du das Paket zurücksendest an den Absender, mit Einschreiben-Rückschein.



Lass von der Post vermerken: " Empfänger nicht anzutreffen "



Somit hast Du den Beleg der ordnungsgemäßen Rückführung in der Hand.



Mit Aufgabe bei der Post steht diese in der Verantwortung.

____________________________________



Schau dir mal den Briefkasten des Nachbarn an, wurde er in letzter Zeit geleert?



Wenn ja, hinterlasse unter Zeugen (weiterer Nachbar) eine Nachricht.

Wenn nein, mache dir Gedanken ob dem Nachbarn was zugestoßen sein könnte.



Kommt vielleicht schon ein süßlicher Geruch aus seiner Wohnung? Dann Info an Polizei.



mfg

W.J.

Steuerfachwirt u. freier Buchhalter
knoelle_od
2006-11-07 15:38:32 UTC
Hi, ich muss da auch sagen, das Paket gehört nicht dir. Es ist bei der Post so - dass weiss ich, weil ich da 2 Jahre am Schalter gearbeitet habe - das, wenn ein Paket nicht zugestellt werden kann, kommt es hinten ins Regal für maximal 7 Tage, gleichzeitig bekommt der Empfänger eine Orange Karte in den Briefkasten, worauf steht, dass das Paket in der Postfiliale zur Abholung bereit steht, dass für die genannten 7 Tage. Wenn der Empfänger das Paket bis dahin nicht abholt, wird es wieder zurückgeschickt an den Absender.

Du hast das Paket für deinen Nachbarn angenommen. Wenn der Paketzusteller korrekt arbeitet, hat er gleichzeitig eine Orange Karte in den Briefkasten Deines Nachbarn geworfen, worauf steht, das du mit deiner Unterschrift das Paket für ihn angenommen hast (damit haftest du für die Deutsche Post oder DHL für das Paket in vollem Umfang - Pakete sind versichert mit 500,-- Euro, das heisst, wenn du es wegschmeisst oder einfach öffnest, bist du dem Absender 500,-- Euro schuldig). Also überlege, was du tust. Falls dem Empfänger die Karte irgendwie durchgeflutscht ist, hänge - wie schon jemand hier sagte - bitte einen Zettel an seine Tür oder Briefkasten. Falls das alles nicht funzt, dann bringe das Paket wieder zur Post - Retoure "Empfänger zahlt". Damit hast du alles getan und auch Versicherungsmässig deinen Kopf aus der Schlinge gezogen. Retoure ist möglich und macht jede Postfiliale. Keinesfalls öffnen und auch nicht als EIGENTUM sehen und schon gar nicht wegschmeissen - tu das bitte nicht. Folge meinem Rat und mache es so..........VLG Regina
S. C. Harper
2006-11-07 16:05:02 UTC
Du hast die Verantwortung für die Zustellung übernommen. Dieser wirst Du nicht gerecht, indem Du das Paket in den Hausflur stellst. Der einzige Weg, die Verantwortung wieder abzugeben ist, das Paket an den Absender zurück gehen zu lassen. Ansonsten bist Du für den Verlust/Schaden/Diebstahl verantwortlich zu machen. Wer auch sonst?!



P.S.: Riecht es im Treppenhaus schon nach Verwesung? Vielleicht erst, wenn der Versorger mangels Zahlungen den Strom abstellt.
fordprefect_60435
2006-11-07 15:52:48 UTC
Also, wenn bei einem Nachbarn von mir schon seit zwei Wochen der Briefkasten überliefe, würde ich mir doch mal Gedanken machen, ob hinter seiner Wohnungstür auch wirklich alles in Ordnung ist ... Vielleicht ist ihm ja was zugestoßen, und er bräuchte dringend Hilfe? Lieber mal die Hausverwaltung benachrichtigen, oder notfalls gleich die Polizei ...



Kann natürlich auch ganz harmlos sein, und der Mann ist einfach nur in Urlaub gefahren ...
?
2016-12-17 11:06:26 UTC
Grundsätzlich darf er nichts wegwerfen. Aber nach Umzug etc geht halt manches verloren. Vielleicht wird es in der Werkstatt von einer Ecke in die andere geräumt. Du brauchst in diesem Fall viel Geduld, es wird sich schon anfinden. Wöchentlich vorbei gehen.
Moses
2006-11-08 01:04:08 UTC
werf einen Zettel in seinen Briefkasten.Wenn er sich nicht meldelt.Paket zurueck schicken.
HOKE
2006-11-07 15:38:34 UTC
Ich denke du bist nicht verpflichtet ewig drauf aufzupassen, wie lange ist wohl nirgens gesetzlich geregelt. Wenns jetzt 14 Tage bei dir steht und es ist dir im Weg stells ihm einfach vor die Tür.
absolutly Paris,lets have fun
2006-11-07 15:22:05 UTC
Zettel an die Türe

wenn sich niemand meldet, zurück an den Postboten

das Paket und der Inhalt wird niemals dir gehören und wegwerfen darfst du es auch nicht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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