Frage:
Ist das Zurückhalten von fremder Post eine Straftat?
Komet
2009-12-08 22:31:32 UTC
Mein ehemaliger Partner hält meine Lohnsteuerkarte zurück, die ja Ende November verschickt wurde (leider wenige Tage bevor ich den Nachsendeantrag für meine Post gestellt habe). Er will sie nur unter verschiedenen Bedingungen rausrücken. Dies kann ich durch Screenshots nachweisen (er hat es mir über ICQ geschrieben).

Kann ich ihm sagen, dass ich ihn anzeige, wenn er sie mir bis Übermorgen nicht zukommen lässt? Oder ist es gar keine Straftat. Immerhin wurde die Karte an unsere gemeinsame Adresse geschickt, wo ich auch noch bis Ende November gemeldet war. Alle andere Post hat er an mich weiter geleitet, deshalb hab ich mir nichts dabei gedacht. Und nun sitzt er drauf und stellt Forderungen. Ich brauche sie aber für die Arbeit.
Alternative wäre, dass ich mir einfach eine neue geben lasse, was ja 5 Euro kostet und mich zutiefst ärgern würde.
Fünfzehn antworten:
?
2009-12-08 22:44:42 UTC
Grundsätzlich würde das den Strafbestandteil der Unterschlagung erfüllen.

Es könnte ihm noch andere Post vorliegen, von der Du keine Kenntnis hast z.b. Rechnungen, dadurch könnten Dir bei nicht Bezahlung hohe Mahnkosten entstehen.



Dein Ex-Freund versucht Dich nur zu provozieren. Wenn Du eine Anzeige bei der Polizei erstattest hast du nicht nur noch Laufereien, sondern stehst irgendwie immer noch in verbindung mit deinem Ex.



Beiße lieber einmal kurz in den sauren Apfel und ziehe einen Schlußstrich mit der Beziehung, gerade so kurz vor Weihnachten würde ich mich an deiner stelle nicht erpressen lassen.

Das neue Jahr steht auch vor der Tür, also mach was daraus.













.
Judy
2009-12-08 22:44:33 UTC
Das Briefgeheimnis muss er nicht verletzt haben, da man dem Brief auch von außen schon ansehen kann, dass da die Steuerkarte drin ist (typische Farbe, die man durch das Adressfenster sehen kann), Besonders, da er selbst wahrscheinlich auch so einen erhalten hat.

Würde mir ne neue holen, um Ärger zu vermeiden und er kann dich nicht mehr damit erpressen.



Die Polizei hat eigentlich wichtigere Aufgaben, als Dir die Steuerkarte zu besorgen.
Pustinette
2009-12-08 22:43:21 UTC
Ob Straftat hin oder her. Scheinbar seid ihr nicht im Guten auseinander gegangen.

Meinst Du nicht, es würde ihn viel mehr ärgern, wenn Du die fünf Euro ausgibst und Dir eine neue ausstellen lässt, ohne auf seine Forderungen einzugehen? Da hast Du für kleines Geld wenigstens etwas Ruhe.
anonymous
2009-12-08 22:57:48 UTC
Das mit Verletzung des Briefgeheimnis ist richtig. Allerdings muss dein Ex auch aufgemacht haben. Anzeigen kannst du ihn jedenfalls wegen Verletzung des Briefgeheimnisses und Unterschlagung.

Allerdings erlässt niemand einen Durchsuchungsbefehl nur wegen dieser Steuerkarte. Wenn sich dein Ex stur stellt, kann man zwar die Herausgabe gerichtlich erwirken. Bis das dann wirklich alles greift, ist so viel Zeit vergangen, bis du die Lohnsteuerkarte wahrscheinlich nicht mehr brauchst.

Also zeige ihn an, damit er die Konsequenzen tragen muss und gebe die 5 Euro für eine neue Karte aus.
anonymous
2009-12-08 22:45:17 UTC
Sicher ist das Ganze sehr ärgerlich was er da mit Dir macht.

Ich würde aber an Deiner Stelle einfach zum Amt gehen und sagen,

Du hast sie nicht bekommen...warum auch immer.

Es ist immer mal möglich, dass Post verloren geht.

Selbst, wenn Du dann etwas bezahlen musst...manche Männer sind

immer auf Stress aus. Nimm ihn den Wind aus den Segeln und sieh das

alles locker. Es lohnt sich nicht, wegen sowas viel Aufhebens zu machen.

Schone Deine Nerven.
mabasoft01
2009-12-08 23:30:38 UTC
Sag ihm, daß Du zur Polizei gehst und Strafanzeige stellst, wenn Du die fehlende Post nicht innerhalb 8 Tagen bekommst.

Wenn das nichts hilft, musst Du wohl in den sauren Apfel beißen und Dir eine neue Lohnstuerkarte ausstellen lassen.

Wenn Dein Freund es verdient hat, hart angefasst zu werden, solltest Du das mit der Strafanzeige dann auch noch realisieren.
kurt j
2009-12-08 22:38:38 UTC
da die steuerkarte meines wissens persönlich adressiert wird hat dein ex partner das briefgeheimnis verletzt und du kannst ihn anzeigen, oder zumindest mit einer anzeige drohen oder denn sofort mit der polizei die steuerkarte bei ihm holen und dann die anzeige starten.
anonymous
2009-12-09 10:19:34 UTC
Es ist jedenfalls keine Straftat. Im Gegenteil, wenn er die Karte "zurückbehält" tut er Dir damit sogar einen Gefallen - er hätte sie ja auch wegwerfen können.



Ich verstehe schon, daß Du Dich ärgerst, und psychologisch ist das ein völlig klarer Fall. Aber Deine Frage war nach Strafbarkeit, und hier ist die Antwort ganz klar nein, das ist nicht strafbar.



Schick einen Freund vorbei, wenn Du das nicht selbst machen willst, und laß ihn die Karte abholen bei Deinem Ex. Aus die Maus.
anonymous
2009-12-09 01:45:55 UTC
Es ist Unterschlagung und Du hast ein Recht auf die Herausgabe. ein Strafverfahren würde jedoch wwahrscheinlich eingestellt werden. a
You Know Who
2009-12-08 22:48:52 UTC
Ich würde ihn anzeigen, und zwar aus mehreren Gründen.



1. Er hat die Karte unterschlagen

2. Er erpresst Dich

3. Wenn Du Dir eine neue Karte ausstellen lässt, dann hat er die alte trotzdem immer noch, Wer garantiert Dir, dass er sie nicht missbräuchlich nutzt und Du hinterher noch mehr Ärger hast, vor allem, wenn er jetzt schon so etwas versucht?

4. Er hat es durch sein Verhalten provoziert und meines Erachtens verdient, dass er Ärger bekommt.
anonymous
2009-12-10 07:47:26 UTC
Na klar ist es eine straf tat wan darf so was nicht;
Garten B
2009-12-09 01:50:02 UTC
Ja klar das ist ein Straftat.

1Eine Fremde Sache ( Brief ) zu behalten oder ohnne willen des Besitzer ist ein Stratat .

siehe StGB hier in Internet.
.**.
2009-12-09 01:22:45 UTC
Die 5,-- € sind doch ein Pappenstiel gegen den Ärger und den Zeitaufwand, Dir die ursprüngliche Karte von Deinem Ex einzuklagen. Die Lohnsteuerkarten werden auch nicht Ende November verschickt. Sie werden jeweils am 20.09. mit der an diesem Tag gültigen Meldeadresse gedruckt und dann bis Ende Oktober zugestellt. Wenn man dann nicht mehr unter der Adresse wohnt und auch der Name nicht mehr am Briefkasten steht, geht die Karte zurück und wird an die aktuelle Anschrift verschickt. Ganz unschuldig wirst Du also auch nicht an dem Dilemma sein.
Wilken
2009-12-09 01:02:49 UTC
Ja, das wäre eine Postunterschlagung.
nena
2009-12-09 11:07:01 UTC
Bedrihe ihn einfache mit einem Brief , wenn er die St.karte nicht zurück gibt , muss er mit mehrere Verfahren rechnen.

Körperverletzung, dass du psychisch belastet bist.

Datenmissbrauck, wenn er aufmacht steht dein Daten drin, wer weis was er damit vor hat.

Urkunde missbrauch, wer weiss , was er damit macht.

Behalt des Eigentums... etc.

vieleicht er bekommt angst und gibt er sie.

Alle Verfahren werden eingestellt, wenn Du Anzeige machst, weil die Behörden haben mit anderen Sachen genug zu tun.

Tip:

Heute kommt in ZDF 20:15 XY ungelöst.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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