Frage:
Wie kann ich mein Nachbarschaftsrecht (gegen eine zu nahe gepflanzte Hecke) durchsetzen?
H S
2008-04-05 10:18:17 UTC
Unser Nachbar hat an der Grundstücksgrenze eine Thuien-Hecke mit einem Abstand von wehniger als 0,5 Meter gepflanzt. Dies geschah schon vor mehreren Jahren, bevor wir hierher gezogen sind. Nun wohnen wir bald 3 Jahre hier. Trotz wiederholter Aufforderung zeigt der Nachbar keine Reaktion, die Hecke zurückzuschneiden, obwohl diese inzwischen eine Höhe von mehr als 2 Metern erreicht hat und die Zweige in unser Grundstück hängen.
Nach geltenden Vorschriften dürfen Bäume die weniger als 2 Meter von der Grenze stehen nicht höher als 2 Meter sein.
Wie kann ich mein Recht auf Rückschnitt der Bäume durchsetzen?
Sieben antworten:
riverhine
2008-04-06 01:51:25 UTC
Überprüfe mal beim Grundbuchamt, das kann beim zuständigen Amtsgericht geführt werden oder beim Rathaus herauszufinden, wem der Zaun auf der Grenze zum Nachbarn gehört, es muß nicht unbedingt euer Zaun sein.

Versuch mal rauszukriegen wann genau die Hecke gepflanzt worden ist, denn dieser Mindestabstand zur Grundstücksgrenze könnte neueren Datums sein, also nachdem die Hecke gepflanzt wurde und Altbepflanzungen haben in den meisten Gemeinden Bestandschutz.

Gehört der Zaun zum Nachbargrundstück tatsächlich deinem Nachbarn, dann beschädigt er seinen eigenen Zaun, dumm für ihn. Möchte er seinen Zaun falls es seiner ist, reparieren mußt du ihm aber Zugangsrecht einräumen.

Ist es euer Zaun darfst du auf unversehrtheit des zauns bestehen, der Nachbar muß dann dafür sorgen die Hecke soweit zurückzuschneiden, daß sie den Zaun nicht mehr berührt, die 50 cm müssen nicht eingehalten werden wenn dadurch die Hecke löchrig werden würde. Kann er von seiner Seite auis die Hecke nicht zurückschneiden mußt du ihm Zugang zu seiner Hecke auf deinem Grundstück gewähren, aber nur bei eigener Anwesenheit.

Grundsätzlich darfst du sogar seine Hecke beschneiden und zwar nur innerhalb deines Grundstücks und nicht über den Zaun hinweg.



Laß in ganz strittigen Fällen mal den Grenzverlauf überprüfen, es könnte durchaus der Fall sein, daß der Zaun, wem auch immer ihm gehört, entweder nicht mittig auf der Grenze sondern vieleicht zu weit auf dem eigenen oder auf dem Grundstück des Nachbarn steht. Ein Landvermesser muß dann beauftragt werden, wird bei Gerichtsverhandlungen meistens vom Gericht veranlaßt und die unterlegene Partei muß die Kosten bei Verurteilung bezahlen.



In meinem Fall gehört der Zaun zum Nachbarn meinem Nachbarn, alles was in sein Grundstück hineinragt darf er ohne besondere Erlaubnis zurückschneiden, das Obst von Bäumen oder Sträuchern gehört ihm, wenn es in sein Grundstück hineinragt. Ich habe aber auch nichts dagegen wenn er mehr aberntet als zu ihm ins Grundstück hineinragt.

Sein Zaun steht aber bis zu 50 cm auf unserem Grundstück, bisher hat mich das nicht gestört, jedoch wenn er mal schwere "Geschütze" auffahren sollte, könnte es durchaus paßieren, daß ich mal den Grenzverlauf nachvermessen lasse, dann wird er seinen Carport, die Garage und verschiedene Sichtschutzwände demontieren müssen, schließlich stehen Teile davon auf meinem Grundstück, davon weiß er aber nichts, da er das Grundstück vom Vorbesitzer übernommen hat, ohne vom Vorbesitzer über den richtigen Grenzverlauf informiert worden zu sein.

Noch besteht aber ein gut nachbarschaftliches Verhältnis, trotz Besitzerwechsels des Nachbargrundstücks. Ich habe dem neuen Nachbarn gestattet so viel Obst abzuernten wie er möchte, auch in meiner Abwesenheit, was Obstbäume anbetrifft, ich alleine kann die ganze Menge eh nicht verwerten.
Schnurrkatze76
2008-04-05 17:35:46 UTC
...echt jetzt, muss man denn wegen jedem Scheiss zum Anwalt rennen, wegen 0,5 Meter, dass sind 50 Zentimeter, oder??? Mein Gott, sowas Kleinkariertes gibt es nur in Deutschland, bedenke mal, wenn es erst Krieg zwischen Euch gibt, dann wird Euer Leben sehr unschön werden, sowas sieht man im TV sehr oft, willst Du sowas wirklich???

Wegen 50 Zentimetern???!!! Ist Euer Grundstück so klein, dass man so einen Aufstand machen muss, wegen 50 Zentimetern, mein Gott, ich fasse es nicht, wie Kleinkariert die meisten Leute in dieser Welt sind...

Ausserdem sei doch froh über die Hecke, so dass Euch die Nachbarn nicht in den Garten schauen können...

ich bin echt fassungslos ob solcher Korinthenkackerei...
Barrygirl
2008-04-05 22:41:30 UTC
hi

1.

Als erstes würde ich mit dem Nachbarn im Guten vieleicht bei Kaffee Kuchen einmal reden.

ansonsten;

2.

alles was in dein Grundstück bzw über deine grenzlinie wie zb Zaun mauer usw wächst kannst du weg schneiden sägen bzw entfernen.Ohne die Erlaubnis,den auf deinem Grundstück bist du König.

3.

Wende dich an die Gemeinde.

4.

Ansonsten lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten.

Viel glück Erfolg.
anonymous
2008-04-05 17:22:45 UTC
Nimm dir einen Anwalt und klage.
anonymous
2008-04-05 18:19:22 UTC
so schafft man sich ärger für ein ganzes Leben ist es das wehrt????
Zed Yago
2008-04-05 17:29:17 UTC
Da bleibt Dir, wie Blondes Luder schon sagte, nur der Weg zu Anwalt und Gericht. Aber mal ernsthaft: Beschatten die Thujen Deine Erdbeeren? Wir waren froh, dass der Nachbar die Hecke gepflanzt hat, so brauchten wir es nicht zu tun und haben dieserhalb viel Geld und Arbeit gespart.



LG



P.S.:By the way, Blondes Luder, warum blockst Du mich? Meine Mailfunktion ist offen, über eine Nachricht würde ich mich freuen.
Bernd
2008-04-05 17:34:52 UTC
geh mal in den Baumarkt und hole dir eine Flasche Round-up, kostet zwar um die 20 € aber man kann sie auf 1:200 verdünnen

und das Beste kommt noch, es wirkt!

wenn du es 1:10 verdünnst ist die Hecke im nächsten Jahr weg.



Die Gerichte haben schon viel zu viel mit diesem Kleinkram zu tun und der Ombudsmann ist auch eher ein nicht Entscheider (Kompromisse).


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...