Überprüfe mal beim Grundbuchamt, das kann beim zuständigen Amtsgericht geführt werden oder beim Rathaus herauszufinden, wem der Zaun auf der Grenze zum Nachbarn gehört, es muß nicht unbedingt euer Zaun sein.
Versuch mal rauszukriegen wann genau die Hecke gepflanzt worden ist, denn dieser Mindestabstand zur Grundstücksgrenze könnte neueren Datums sein, also nachdem die Hecke gepflanzt wurde und Altbepflanzungen haben in den meisten Gemeinden Bestandschutz.
Gehört der Zaun zum Nachbargrundstück tatsächlich deinem Nachbarn, dann beschädigt er seinen eigenen Zaun, dumm für ihn. Möchte er seinen Zaun falls es seiner ist, reparieren mußt du ihm aber Zugangsrecht einräumen.
Ist es euer Zaun darfst du auf unversehrtheit des zauns bestehen, der Nachbar muß dann dafür sorgen die Hecke soweit zurückzuschneiden, daß sie den Zaun nicht mehr berührt, die 50 cm müssen nicht eingehalten werden wenn dadurch die Hecke löchrig werden würde. Kann er von seiner Seite auis die Hecke nicht zurückschneiden mußt du ihm Zugang zu seiner Hecke auf deinem Grundstück gewähren, aber nur bei eigener Anwesenheit.
Grundsätzlich darfst du sogar seine Hecke beschneiden und zwar nur innerhalb deines Grundstücks und nicht über den Zaun hinweg.
Laß in ganz strittigen Fällen mal den Grenzverlauf überprüfen, es könnte durchaus der Fall sein, daß der Zaun, wem auch immer ihm gehört, entweder nicht mittig auf der Grenze sondern vieleicht zu weit auf dem eigenen oder auf dem Grundstück des Nachbarn steht. Ein Landvermesser muß dann beauftragt werden, wird bei Gerichtsverhandlungen meistens vom Gericht veranlaßt und die unterlegene Partei muß die Kosten bei Verurteilung bezahlen.
In meinem Fall gehört der Zaun zum Nachbarn meinem Nachbarn, alles was in sein Grundstück hineinragt darf er ohne besondere Erlaubnis zurückschneiden, das Obst von Bäumen oder Sträuchern gehört ihm, wenn es in sein Grundstück hineinragt. Ich habe aber auch nichts dagegen wenn er mehr aberntet als zu ihm ins Grundstück hineinragt.
Sein Zaun steht aber bis zu 50 cm auf unserem Grundstück, bisher hat mich das nicht gestört, jedoch wenn er mal schwere "Geschütze" auffahren sollte, könnte es durchaus paßieren, daß ich mal den Grenzverlauf nachvermessen lasse, dann wird er seinen Carport, die Garage und verschiedene Sichtschutzwände demontieren müssen, schließlich stehen Teile davon auf meinem Grundstück, davon weiß er aber nichts, da er das Grundstück vom Vorbesitzer übernommen hat, ohne vom Vorbesitzer über den richtigen Grenzverlauf informiert worden zu sein.
Noch besteht aber ein gut nachbarschaftliches Verhältnis, trotz Besitzerwechsels des Nachbargrundstücks. Ich habe dem neuen Nachbarn gestattet so viel Obst abzuernten wie er möchte, auch in meiner Abwesenheit, was Obstbäume anbetrifft, ich alleine kann die ganze Menge eh nicht verwerten.