Die Garantenpflicht hat jede Person, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in irgendeiner Form für pflegerische oder sonstige Handlungen bei alten Menschen zuständig ist, sei es in einem Altenheim, Pflegeheim oder auch in der ambulanten Pflege.
Diese Pflicht bedeutet, dass die tätige Person für eine eventuelle Verletzung der übertragenen Pflichten rechtlich besonders zur Verantwortung gezogen werden kann.
Eine ausführliche Abhandlung dazu steht unter
http://www.gesetzeskunde.de/Medizin-Infos/Pflege/Pflegemaengel_NRW.pdf
Der Text ist allerdings sehr lang (195 Seiten). Auf Seite 144 unten ist der wohl interessanteste Bereich.
Ansonsten empfehle ich, in Internet-Suchmaschinen die Suchworte
Altenpflege Garantenpflicht Garantenstellung Definition
einzugeben.
Leider ist vieles, was dann angezeigt wird, im schönsten "Juristendeutsch" geschrieben.