Susi O
2010-09-11 04:28:01 UTC
ich bin vor 2 wochen das zweite mal wegen ladendiebstahl erwischt worden. (klamotten, wert 44 €) ich habe die "bearbeitungsgebühr von 60 € bei dem besagten laden bezahlt)
heute ist ein schreiben der polizei gekommen, dass ich eben die straftat, ladendiebstahl § 242 begangen habe.
beim ersten ladendiebstahl vor ca. einem jahr war es ein warenwert von ca 25 € und wurde nicht der polizei weitergeleitet... bzw ich hab nie was davon gehört...
mit welcher strafe muss ich denn jetz rechnen?
und, hat es auswirkungen, auf andere verfahren? (also ich hab meinem chef beim arbeitsgericht und wegen sexueller nötigung angezeigt) somit sind meine wirtschaftlichen verhältnisse im moment unklar...
ich bin 25 jahre, bin nicht vorbestraft...
ich wäre um jede antwort sehr dankbar...