Frage:
Anzeige wegen "Beleidigung per SMS" erhalten - was nun?
anonymous
2011-12-28 18:39:44 UTC
Huhu,

also zur Geschichte... damals 2007 lerne ich ein Mädchen kennen, und ja... irgendwie fand ich sie damals schon ganz toll und nett. Dann haben wir irgendwann auch das erste mal zusammen Telefoniert usw. das übliche halt. Dann im Juni 2011 kam ich mit ihr zusammen, war auch alles ganz super soweit, dann ende Juli 2011 hat mich eine "Bekannte" von ihr, wenn ich es so nennen darf/kann hintergangen und gesagt das ich nur wegen Sex mit dem Mädchen zusammen wäre etc. was absolut nicht stimmt, naja leider hat sie ihr das geglaubt und schluss gemacht, nach einem klärenden Gespräch war sie dann bereit die Beziehung weiter zu führen aber am nächsten Tag (03. August 2011) hab ich erfahren das sie plötzlich mit einem anderen zusammen ist, der Junge Mann konnte mich sowieso noch nie leiden weil er immer eifersüchtig war, weil er keine Chance bei ihr hatte, da sie mit mir zusammen war. Naja... dann im August oder September hat er mich plötzlich angezeigt da ich das Mädchen und ihn angeblich per SMS beleidigt haben soll aber in meinem Postausgang und so ist keine einzige SMS an die zu finden... auch beim Netzbetreiber denk ich wird man keine finden. Ende November hab ich dann ein Brief von der Polizei erhalten das eine Anzeige wegen Beleidigung per SMS gegen mich vorliegt, ich hab die Aussage verweigert und mich bei dem Mädchen entschuldigt, falls ich sie wirklich irgendwie beleidigt haben sollte, sie sagte mir die Beleidigung kam über das Portal SMSgott.de und weil wir damals krach hatten... den rest kann man sich denken. Nun gut, dann mitte Dezember hat plötzlich die Polizei hier geklingelt und meinte: Es liegt eine Anzeige gegen Sie vor wegen Beleidigung per SMS und Ausspähen von Empfindlichen Daten, ich hab erstmal groß geguckt und gedacht das es wohl ein übler Scherz sein soll, dann hat er mich befragt ob ich Ausbildung hab, was ich zur Zeit mach (Arbeit, Schule oder so), wie viel ich Monatlich verdiene, ob ich allein oder bei Eltern wohne usw. o.o ich hab dem gesagt das ich niemals irgendwelche Daten ausgespäht habe oder beleidigt habe und das ich mich entschuldigt habe bei dem Mädchen. Dann musste ich noch unterschreiben das die Angaben zu meiner Person korrekt sind und ich die Aussage weiterhin verweigere. Ich mein, man kann auch gerne überprüfen ob ich jemals Daten ausgespäht habe, da wird man nichts finden da ich sowas nie getan habe, geschweige denn weiß wie sowas funktioniert und wegen dieser Beleidigung... ich kann mich da absolut nicht dran erinnern das ich sie mal per SMS oder so beleidigt haben soll, entweder war ich da betrunken oder einer hat sich ein üblen Scherz erlaubt. Jetzt bin ich wieder mit dem Mädchen befreundet und sie wollte alles zurück ziehen, da sie auch nichts mehr mit dem Kerl zu tun hat der mich für SIE anzeigte, sie hat auch kurz nochmal kontakt mit ihm aufgenommen und ihn gebeten die Anzeige zurück zu ziehen aber er will die weiterlaufen lassen. Ich weiß nicht was ich noch tun soll oder was nun passieren wird, ich will kein Anwalt nehmen, weil der zu teuer ist und ich mit 19 noch keine halbe Millionen Euro verdiene um alles bezahlen zu können. Mehr als entschuldigen, falls ich es unbewusst wirklich getan habe kann ich leider nicht.

Nun meine Frage:
Was wird nun weiter passieren?
Muss ich mit einer Gerichtsverhandlung rechnen?
Hab ich eine Strafe zu erwarten?

Ich will ehrlich gesagt nicht vorbestraft sein, ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, die Anzeige da ist meine erste die ich je erhalten habe. Das Mädchen sagte sie hat auch keine lust auf Gerichtsverhandlung usw. Naja.. wie ich oben schon erwähnte, gab es damals ziemlich heftig krach zwischen uns wegen Eifersucht, lügen usw. wie das halt so ist wenn eine Beziehung auseinander geht.

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.
Sieben antworten:
anonymous
2011-12-28 21:22:42 UTC
Deine Story ist sehr konfus da Du nicht wirklich weißt, ob Du nun Beleidigt hast oder eben nicht und dann noch eine Entschuldigung aussprichst, obwohl Du eben nicht weißt ob Du Beleidigt hast.



Na ja lassen wie es so mal stehen. Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt und wenn kein "öffentliches Interesse" besteht, wird die Staatsanwaltschaft das nicht verfolgen und auf den privaten Klageweg verweisen.

Was viel schwerer wiegt ist der Vorwurf " Das Ausspähen von Daten," welcher ganz sicher von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt wird.



§ 202a StGB Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.



Ich an deiner Stelle würde warten was von der STAW kommt und dann reagieren.



Ach ja die Aussage hast Du nicht verweigert, denn ( o.o ich hab dem gesagt das ich niemals irgendwelche Daten ausgespäht habe oder beleidigt habe und das ich mich entschuldigt habe bei dem Mädchen. Dann musste ich noch unterschreiben das die Angaben zu meiner Person korrekt sind und ich die Aussage weiterhin verweigere.)



Das ist eine Aussage zum Sachverhalt der Dir vorgeworfen wird. Die Aussage verweigern ist: Man gibt Name und Adresse als auch Geburtsdatum an und schweigt zum Tatvorwurf.



Hier der Link was da auf dich zukommen könnte: http://de.wikipedia.org/wiki/Aussp%C3%A4hen_von_Daten



tj
anonymous
2011-12-29 09:58:27 UTC
Es liegt bei der Staatsanwaltschaft, darüber zu befinden, wie sie weiter vorgehen will. Sollten die Ermittlungen keinerlei Beweise (außer der Aussage des Anzeigeerstatters) für die angeblichen Delikte ergeben, dann wird sie das Verfahren voraussichtlich einstellen. Der Staatsanwalt würde sich ziemlich zum Brot machen, wenn er mit völlig leeren Händen vor dem Richter stünde, und das macht kein Staatsanwalt, der sich nicht die nächsten 15 Jahre mit dem Abstauben der Akten im Gerichtsarchiv befassen will.
Rick T.C
2011-12-29 04:44:57 UTC
SAg mal war die Polizei in Zivil bei dir und hast du dir nicht evtl. den Ausweis zeigen lassen? Wenn das zutreffen sollte dann hat man dich verarscht. Alles schon vorgekommen......
anonymous
2011-12-29 04:08:10 UTC
Also wenn die SMS existiert hat die Polizei sie sicherlich schon gelesen. Denn die bekommen sowas mit Links raus. Bei smsgott muss man doch seine mailadresse oder handynummer angeben, oder?

Aber wenn du sagst du hast diese sms nicht geschrieben, hast du sie nicht geschrieben, fertig aus! Ich glaube nichteinmal das das wirklich vor gericht gehen wird. schick doch mal einen brief an den staatsanwalt. Das habe ich auch gemacht. ich wurde mal wgeen etwas angezeigt das nicht wahr war. Dann habe ich einen brief mit einigen hintergrunddaten geschrieben. damit der versteht mit welchen absichten die mich anzeigen. und schwupps die anzeige war eingestellt :) Vllt hast du das glück ja auch !! Viel glück..und nen guten rutsch



mach dir nicht so viel gedanken, da passiert nichts :-D (wenn du es nicht warst)
Rive Gauche
2011-12-29 06:18:46 UTC
Die Sache ist ganz einfach, wenn die Person (in dem Falle Deine Ex) an einer Verfolgung der beleidigung nicht interessiert ist und die Anzeige zurückzieht ist die Sache erledigt.

Ihr damaliger Freund kann da Nichts ausrichten, jemanden stellvertretend verklagen geht nur wenn die Ex Minderjährig ist, dann durch die Eltern oder einen gesetzlichen Vormund.

Von daher wird das Verfahren eingestellt, sobald Deine Ex ihre Anzeige zurückgezogen

hat. Ein besonderes öffentliches Interesse beim Streit zwischen Teenagern befürwortet kein Staatsanwalt der Verstand ist, die haben Besseres zu tun.
?
2011-12-29 03:11:04 UTC
Wenn du sie nicht beleidigt hast,dann musst du dir keine Sorgen machen.Und ne halbe Million kostet das auch nicht.
Lord Wapping
2011-12-29 06:13:14 UTC
Man kann nur verurteilt / bestarft werden wenn einem eine Straftat nachgewiesen werden kann. Wenn Du nie eine solche SMS geschickt hast und keine Daten ausgespaeht hast dann kann man Dir das auch nicht nachweisen. Ende der Story.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...