Wenn man ein Haus von einem Bauträger kauft und im Vertrag nicht explizit die Umsetzung der Bepflanzung im Sinne des Bebauungsplans auf den Käufer übertragen wird, dann ist doch der Bauträger für die Umsetzung zustänig, weil er ja die Baugenehmigung mit der Auflage erhalten hat, den Bebauuungsplan (inkl. Bepflanzung) umzusetzen, richtig?