Frage:
Wer ist für die Umsetzung eines Bebauungsplanes (speziell Bepflanzung) verantwortlich?
Charlie
2006-07-06 02:58:52 UTC
Wenn man ein Haus von einem Bauträger kauft und im Vertrag nicht explizit die Umsetzung der Bepflanzung im Sinne des Bebauungsplans auf den Käufer übertragen wird, dann ist doch der Bauträger für die Umsetzung zustänig, weil er ja die Baugenehmigung mit der Auflage erhalten hat, den Bebauuungsplan (inkl. Bepflanzung) umzusetzen, richtig?
Vier antworten:
lil
2006-07-06 03:18:35 UTC
Ein BPL für die Bepflanzung, na das wäre aber mal was ganz neues ... ich glaube du missverstehst da etwas, denn meiner Meinung nach gibt es keinen gesonderten BPL für Bepflanzungen ...



Zu deiner Frage ... du kannst es drehen u wenden wie du magst, so wie du es schilderst ist niemand im Vertrag genannt, der für die Umsetzung der Bepflanzung zuständig ist ... d. h., du hast dich mit dem Bauträger in Verbindung zu setzen und diese Vertragslücke (nennen wir sie einmal so) zu schließen ... denn irgendwer wird der Verantwortliche sein .. Bye...
Mu6
2006-07-07 02:36:41 UTC
Eigentlich liegt die Sache ganz einfach. Betreffs der Bepflanzung gilt die Planzordnung des jeweiligen Bundesland. Wenn man von einem Bauträger ein Objekt übernimmt heißt es im Kaufvertrag "das man es übernimmt wie es liegt und steht". Ab Unterschriftzeitpunkt sind sie also Grundeigentümer und somit verantwortlich. Wenn es nich der Pflanzordnung entsprach- vor Vertragsabzeichnung- hätten der Käufer die herstellung eines "ordnungsgemäßen Zustands" anmahnen müssen, ggf den Preis gedrückt oder den Kauf nicht getätigt. Bebauungsplan und die damit verbundenen Regeln, beinhalten nicht Automatisch die komplette Aussenanlagengestaltung. Es wird schon einmal, von Fall zu Fall , auferlegt "ortstypische Gehölze" zu Pflanzen im Bebauungsplan und der Genehmigung, aber die jeweilige Pflanzordnung ist wieder eine andere Abteilung.
jrsouthtexas
2006-07-06 03:31:36 UTC
Hallo, ich bin da leider anderer Meinung. Der Bebauplan gilt selbstverständlih für alle auch für den späteren Käufer des Objektes.

Auch wenn ich das noch nicht gehört habe das selbst die Bepflanzung geregelt ist - aber wenn das im B.-Plan so steht ist das so - natürlich ist die Rechtmässigkeit des B.-Plans vorausgesetzt. Wie da bei Wiki steht: "Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan trifft der Bebauungsplan rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung (§ 10 Baugesetzbuch)"



Würdest du recht haben wäre dann der B.-Plan sinnlos weil alle Bauträger dann schnell kurz nach Fertigstellung das Objekt an irgendwelche Stromänner verkaufen würden um dann z.B. teure Ausführungen laut B.-Plan nicht ausführen zu müssen.



Glaub mir die sind so hier ein Bsp.: Mitte bis Ende der 90er Jahre warben Bauträger damit das sie für die Eigentumswohnungen (als Gekdanlage gekaufte) einen bestimmten (recht hohen) Mietpreis garantieren würden. Man bekam dann auch ein unterschriebenes Dokoment - allerdings nicht vom BT. sondern einer anderen GmbH. Diese GmbH´s wurden nur mit der Mindestkapitaldecke ausgestattet (damals 50.000,- DM). So nun konnten die WE nicht vermietet werden - die Käufer forderten Geld und Ratz Fatz war das Dokument mit dem garantierten Mietpreis nur noch Müll da die GmbH direkt in die Pleite ging.
Raptor
2006-07-06 03:20:39 UTC
Hallo,



nein, deine Aussage ist nicht richtig.



Ein Bebauungsplan wird von den Kommungen erstellt und ist eine Planung, wie ein Baugebiet aussehen soll - aber keine feste Vorschrift.



Wenn jemand ein Haus kauft, dann kauft er es so wie es bereits dasteht, - bzw. so wie es im Plan eingezeichnet und im Kaufvertrag beschrieben ist - und nicht so, wie der Endzustand lt. Bebauungsplan sein soll.



Bitte aber nicht einwenden, dass die Bäume im Plan eingezeichnet sind - genauso könnte im Plan ein Auto auf einem Stellplatz stehen.



Außenanlagen sind in der Regel nicht Gegenstand eines Kaufvertrages für ein Haus.



Wenn deine Vermutung richtig wäre, wäre der Verkauf eines unbebauten Grundstückes ja auch nicht möglich - der Käufer könnte ja verlangen, dass das Haus lt. Bebaungsplan dazugehört.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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