Frage:
Ist es in Ordnung, wenn Feuerwehrleute mit ihren Autos zum Einsatz rasen?
Tahini Classic
2007-11-07 09:19:15 UTC
Heute Nacht um vier war wieder mal das Rattenrennen im gange, meine Strasse runter: Die freiwillige Feuerwehr tutete zum Einsatz, und acht Autos rasten in total wahnwitziger Manier meine enge, kurze Strasse runter, slalomfahrend zwischen geparkten Autos, um Himmels willen, wenn jemand auf der Strasse gewesen waere (die Strasse ist 100m lang und hat Stopschilder an beiden Enden; irgendwie schaffen die es alle, ihre Autos auf 100 zu bringen auf dem kurzen Stueck, kommt mir vor).
Duerfen die das? Was, wenn die dabei den Nachbarhund ueberfahren, das ist ein grosses Tier, die wuerden dermassen crashen (nicht, als haette ich's mir nicht gewuenscht, aber trotzdem).
Wie verhaelt sich das legal?
Verliert die Strassenverkehrsordnung ihre Gueltigkeit, wenn Feuerwehrmaenner zum Einsatz muessen, und alle Manoever sind erlaubt?
Zehn antworten:
Kwazulu
2007-11-08 06:28:48 UTC
Die Straßenverkehrsordnung verliert nicht ihre Gültigkeit, ihre Normen treten aber teilweise außer Kraft.



Das regelt § 35 Abs. 1 StVO, der sich u. a. auf "Angehörige der Feuerwehr" bezieht. Damit können Feuerwehrleute im Einsatzfalle die Sonderrechte auch wahrnehmen, wenn sie sich im Privat- PKW befinden.



Für die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist das Einsetzen von Sondersignalen (Blaulicht/ Martinshorn) grundsätzlich nicht nötig.



Wichtig ist hier aber § 35 Abs. 8 StVO. Demnach dürfen die Sonderrechte nur unter Ausschluß aller Gefahren für die öffentliche Ordnung in Anspruch genommen werden.

Das Gefährdungspotential eines Sonderrechtsfahrzeugs, daß die Einsatzfahrt nicht durch die entsprechenden Signale anzeigen kann, ist deutlich größer als das eines regulären Feuerwehreinsatzfahrzeuges.

Daher werden nach geltender Rechtsprechung die Sonderrechte für Feuerwehrleute im Privat- PKW stark eingeschränkt.

So wird beispielsweise Falschparken vor dem Gerätehaus oder eine geringe oder mittlere Geschwindigkeitsübertretung idR durch die Sonderrechte abgedeckt. Gefährliche Überholmanöver aber beispielsweise würden die Sonderrechte in solch einem Fall nicht umfassen und wären daher strafbar.



Strikt zu trennen von den Sonderrechten, die dem Träger zubilligen, sich in einem gewissen Rahmen (der eben bei nicht gekennzeichneten Sonderrechtsfahrzeugen erheblich kleiner ist) über die Normen der StVO hinwegzusetzen, sind die Wegerechte nach § 38 StVO.



Trägern von Wegerechten haben andere Verkehrsteilnehmer "sofort freie Bahn zu schaffen". Für die Inanspruchnahme von Wegerechten sind Blaulicht UND Martinshorn notwendig.



EDIT: Hab die Frage falsch verstanden; es geht also um Sonderrechte im Einsatzfahrzeug; da gilt das oben gesagte aber auch.

Der Rahmen der Sonderrechte ist hier also größer. Der Fahrer muß zwischen der Gefahr für öffentliche Sicherheit und Dringlichkeit der Fahrt abwägen. In keinem Fall darf er andere Gefährden.

Während er für die Sonderrechte genaugenommen nicht mal das Blaulicht bräuchte, muß er zur Inanspruchnahme von Wegerechten Blaulicht UND Martinshorn einsetzen.

Jetzt kommt natürlich die Frage auf, ob er die ganze Zeit das Horn eingeschaltet haben muß.

Sagen wir es so: Wenn er einen Unfall unter Mißachtung einer StVO- Norm baut, und es stellt sich heraus, daß er das Horn nicht anhatte, ist er dran.

Dennoch bleibt es abwägungssache. Meiner Meinung nach ist es vollkommen übertrieben, von der Ausfahrt bis zur Einsatzstelle das Horn durchlaufen zu lassen. Freiwillige Feuerwehrleute machen das aber ganz gerne (die Feuerwehrleute hier mögen mir als ehem. Rettungsdienstler diese Spitze vergeben ;)).



mfG

Kwazulu
Karlchen *
2007-11-07 17:57:16 UTC
Hierzu gibt es eindeutige Regelungen, aber die Floriansjünger und Polizei meinen sie können diese Vorschriften aus hebeln.



Alle Einsatzfahrzeuge, Polizei, Notarzt und Feuerwehr haben die gültige Straßenverkehrsordnung ein zu halten.



Auch wenn sie im Einsatz sind. sie können Singnaleinrichtungen einschalten um auf sich aufmerksam zu machen. Das Martinshorn darf nur in schwierigsten Fällen eingesetzt werden( Lärmbelästigung)



In Berlin war es so, ich habe in der Schöhnhauser Allee gewohnt. Zwei parallele Straßen, Straßenbahn, Bus, oben U-Bahn unten S Bahn.

Mussten die Einsatzfahrzeuge über die Schönhauser haben sie kurz vorher das Martinshorn eingestellt und dann wieder so fort aus wenn sie über die Kreuzung waren.

Es kam auch vor wenn der berüchtigte Feierabendverkehr war das sie über die Gleise, wenn sie in Beton lagen über die Trasse der Straßenbahn gefahren sind.



Durch die Raserei der Polizei sind in Berlin schon einige

Menschen überfahren worden und das mit tödlichem Ausgang.



http://de.wikipedia.org/wiki/Sondersignal
CiaoBello
2007-11-07 17:28:43 UTC
Sekunden können Menschenleben retten.



Als Außenstehender kann man das nicht beurteilen,

die Einsatzkräfte können zu Beginn die Situation auch nicht einschätzen.

Persönlich glaube ich nicht, daß man so etwas der allgemeinen Raserlust zuordnen kann.

Sie werden das schon mit Augenmaß tun.



In der Straßenverkehrsordnung gibt es z.B. die nette Regel "Freie Bahn" schaffen.

Es ist die Erlaubnis und sogar die Pflicht, über die rote Ampel zu fahren, damit die Einsatzfahrzeuge von hinten durchkommen.

Das ist immer persönliches Risiko, zu dem man verpflichtet ist.
kurt j
2007-11-07 19:26:03 UTC
Würdest Du die Frage auch so stellen wenn die Feuerwehr so zu Deinem Haus fahren würde um Dich aus dem Brennenden Haus zu Retten??. oder beschwerst Du Dich nicht wenn es zu Lange dauert bis das sie ankommen.
anonymous
2007-11-07 17:50:23 UTC
wie wurde hier so schön gesagt "Sekunden können Menschenleben retten."

aber hallo.. und deshalb darf man auf dem Weg dahin alles plattmachen und alle Regeln übern Haufen werfen??..0_o

definitiv nicht... egal ob in Deutschland, New Zealand oder Grönland...

aber für Polizei und Rettungsleute gelten wohl die Verkehrsregeln wohl nur bedingt ...obwohl ich mir nicht vorstellen kann dass ein derart saumässiges Fahrverhalten in Deutschland erlaubt ist, auch nicht im Notfall.



☆«ђคשє ค ภเςє ๔คу»☆



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kohan68
2007-11-07 17:41:03 UTC
Ich war selber feuerwehrmann und spreche also aus erfahrung. Auf dem weg zur wache müssen sie sich genauso an die strassenverkehrsordnung halten wie jeder adere. sie sind auf dem weg dorthin durch die feuerwehr(gemeinde, stadt) versichert. allerdings nur, wenn sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.(gefährdung und behinderung anderer). Sie haben also keine sonderrechte.
bln152
2007-11-07 17:30:04 UTC
das geht in ordnung solange sie keinen gefährden, das gilt dann übrigens auch wenn sie in ihren roten autos sitzen mit den blauen lichtern.

denn auch mit sonder und wegerechten gilt:niemand darf gefährdet werden.

du siehst vieles ist auslegungssache und wird im ernstfall vom richter entschieden.

aber im grossen und ganzen dürfen sie die verkehrsregeln überschreiten, wenn sie auf dem weg zu einem notfalleinsatz sind.

da sie auf dem weg zur wache allerdings keine blaulichter und martinshorn haben womit sie andere auf sich aufmerksam machen können, müssen sie doppelt aufmerksam fahren.

als zuschauer wirk die geschwindigkeit auch immer anders als wenn man selbst im auto sitzt, wenn es überhand nimmt wende dich doch mal an den wachenleiter.

der soll seine jungs dann in gebet nehmen.
anonymous
2007-11-07 17:26:02 UTC
Hier in Deutschland (bist du nicht in Neuseeland?) ist es nicht erlaubt, weil es der Weg zur Arbeit ist. Da wird die Berufsgenossenschaft ein Wörtchen mitreden. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit müssen die nämlich betreuen.

Auf dem Arbeitsweg gelten die Straßenverkehrsordnungen. Sie sind nicht versichert, wenn sie sich nicht daran halten.
Poppy_I.
2007-11-07 17:27:15 UTC
Bei Dir mag eine andere Regelung sein. Hier in Deutschland muss schon das Benutzen des Martinshorns genehmigt werden, es ist wohl erlaubt vorsichtig bei Rot über die Ampel zu fahren (mit Blaulicht), aber es werden nicht alle Regeln außer Kraft gesetzt.



Allerdings, wer will sie wegen Ruhestörung anzeigen, wenn es sich vielleicht wirklich um einen Notfall handelt und es um Menschenleben geht?
anonymous
2007-11-08 08:07:36 UTC
Dürfen sie, denn wenn es um Leib und Leben geht ist die Strassenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt. Wer das nicht darf ist derjenige der im Schlepptau einfach mitfährt um schneller irgendwohin zu kommen. Die Jungs sind zu einem Einsatz gerufen, und da ist Eile ein Muß.



Gruß

Franky


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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