Zuerst mal juristsich: mit 16 Jahren ist ihr Sohn beschraenkt geschaeftsfaehig, er kann Geschaefte im altersueblichen Rahmen schliessen (Zeitung kaufen, Essen, ....) , besondere Geschaefte sind "schwebend unwirksam", sie beduerfen der nachtraeglichen Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Diese scheinen sie offensichtlich nicht zu geben.
Allerdings hat genealogie.de den Vertrag gutmuetig geschlossen, ihr Sohn hat offensichtlich falsche Angaben gemacht. Genealogie hat im guten Glauben gehandelt und hat damit einen Anspruch auf Schadensersatz, der duerfte bei den Euro 60 liegen.
Jetzt praktsich:
Im ersten Schritt wuerde ich genealogie schriftlich mitteilen, das ihr Sohn ohne Ihre Zustimmung den Vertrag geschlossen hat und sie auch im nachhinein die Zustimmung verweigern. Das Sie damit den Vertrag als nichtig betrachten. (Unbedingt als Brief und Einschreiben damit sie einen Beleg haben, das sie Widersprochen haben und Kopie behalten).
Genealogie muss dann reagieren, d.h. Ihnen mitteilen, das man auf der Zahlung besteht.
Dann koennen sie immer noch zur Verbraucherberatung gehen und diede einschalten.
Ich denke, es besteht Hoffnung, das Geneaolgie nicht wegen Euro 60 einen Brief schreiben wird und die Sache ruhen lassen wird.
Sie sollten sich alledings ueberlegen, wie sie solche Abschluesse in Zukunft verhindern koennen.
Viel Glueck.