Marrrylou007
2008-07-14 05:08:12 UTC
Ich habe mir vor 2 Jahren bei meinem Einzug eine Einbauküche für die Wohnung gekauft. Ziemlich teuer..
Es war keine Küche in der Wohnung und der Text vom Vermieter war nur folgender "eine Küche müssten Sie sich also noch kaufen".
Ich hatte damals beim Kauf der Küche nicht unbedingt damit gerechnet, einen Wert vom Vermieter für die Küche bei einem eventuellen Auszug zu erhalten. Aber da es nun vermutlich auf einen Auszug wegen meiner zu lauten Nachbarn rausläuft, wollte ich doch einmal wissen, ob ich dafür Geld bekommen würde?
Wie ist die Rechtslage, wenn ich nun ausziehen würde, die Küche aber nicht mitnehmen würde? Ist der Vermieter verpflichtet, mir den Zeitwert zu bezahlen?
Bitte nur fundierte Aussagen, am besten mit Gesetz und Paragraph :)
DANKE