Frage:
eine Frage zum Mietrecht?
Marrrylou007
2008-07-14 05:08:12 UTC
mal angenommen, ich habe vor auszuziehen. (natürlich unter den Umständen der ordentlichen Kündigungsfrist).

Ich habe mir vor 2 Jahren bei meinem Einzug eine Einbauküche für die Wohnung gekauft. Ziemlich teuer..
Es war keine Küche in der Wohnung und der Text vom Vermieter war nur folgender "eine Küche müssten Sie sich also noch kaufen".
Ich hatte damals beim Kauf der Küche nicht unbedingt damit gerechnet, einen Wert vom Vermieter für die Küche bei einem eventuellen Auszug zu erhalten. Aber da es nun vermutlich auf einen Auszug wegen meiner zu lauten Nachbarn rausläuft, wollte ich doch einmal wissen, ob ich dafür Geld bekommen würde?

Wie ist die Rechtslage, wenn ich nun ausziehen würde, die Küche aber nicht mitnehmen würde? Ist der Vermieter verpflichtet, mir den Zeitwert zu bezahlen?

Bitte nur fundierte Aussagen, am besten mit Gesetz und Paragraph :)

DANKE
Acht antworten:
lajoliemara
2008-07-14 08:24:28 UTC
Gemäß § 539 II BGB ist der Mieter berechtigt, Einrichtung mitzunehmen, mit der er die Wohnung versehen hat. Das ist deshalb eine wichtige Regelung, weil die Küche fest mit dem Haus verbunden wird und nach anderen Normen im BGB der EIgentümer nach Verbauung auch Eigentümer der eingebauten Sache wird. Auch eine eingebaute Küche darf der Mieter also wieder ausbauen, obwohl der Vermieter mit Einbau Eigentümer der Küche geworden ist.



§ 552 I regelt außerdem, dass der Vermieter darauf bestehen kann, dass die Einrichtung in der Wohnung verbleibt, sofern a) der Mieter nicht ein berechtigtes Interesse daran hat, die Sache mitzunehmen und b) der Vermieter einen angemessenen Ausgleich zahlt.



Damit ist die Rechtslage zusammenfassend so: Du könntest die Küche ausbauen und mitnehmen; der Vermieter kann das unter Umständen verhindern. Den Vermieter ist aber nicht verpflichtet, die Küche zu übernehmen und dann einen Ausgleich zu zahlen; er kann sich aber möglicherweise selbst dazu entscheiden.
anonymous
2008-07-14 05:16:39 UTC
Nein, ist er nicht.

Er könnte sogar verlangen, dass du die Einbauküche entfernst, da du die Mietsache so zu übergeben hast wie du sie vorgefunden hast.



Meist will aber der Nachmieter selbst eine Küche haben, verhandele mit ihm über eine Ablöse
anonymous
2008-07-14 13:06:33 UTC
Such Dir nen Nachmieter, der Dir einen angemessenen Preis zahlt. Ansonsten muß die Wohnung besenrein und leer übergeben werden.

Meist kann man sich mit dem Vermieter aber einigen, das heißt, er bietet potentiellen Mietern an, das die Küche übernommen werden kann. Wenn der neue Mieter die Küche nicht will mußt Du sie ausbauen. Oder der Vermieter zahlt tatsächlich eine Ablöse, mit Küche kann er ja auch den Wert der Wohnung steigern, also auch eine höhere Miete bekommen. Es kommt also allein auf Dein Verhandlungsgeschick (Argument siehe oben) an.

Dein Mietvertrag sollte auch Auskunft geben können.



Hier noch ein Link, der eventuell helfen könnte

http://www.janolaw.de/vorlagen/konfigurator/immobilien_und_miete/mietende_kuendigung/abstand.html?pid=1056&gclid=CJOc-7CWwJQCFQQTuwodFWDTHA
anonymous
2008-07-14 05:27:54 UTC
dafür braucht Du keinen Paragraphen - der Vermieter wäre dazu u.U. verpflichtet gewesen wenn er Dir gekündigt hätte aber nicht wenn Du selbst ausziehen möchstet !!!



Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet einen Nachmieter zu wählen der bereit ist die Küche zu übernehmen oder gar Geld dafür zu geben, dennoch würde ich an deiner Stelle versuchen diesen Weg zu gehen. Sprich vorher mit dem Vermieter, biete an selbt einen Nachmieter zu suchen (also die Anzeigen zu bezahlen) und stimme den Anzeigentext mit Deinem Vermieter ab, es könnte ja sein das der z.B. gleich auch eine andere Miete nehmen möchte.



(wir vermieten selbst >20 Wohnungen und sind mit den Ideen von Mietern aber auch unseren Pflichten bestens Vertraut.



Im Übrigen ist die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund für solche Fragen von Vorteil, denn es gibt ja auch kniffeligere Fälle als diesen.
Sprendlinger
2008-07-14 05:23:47 UTC
In vielen Gegenden ist es üblich Wohnungen ohne Küche zu vermieten. Deshalb wird der Vermieter kein Interesse an der Küche haben. Du kannst ihn mal fragen, aber rechne mit einer Ablehnung. Versuche einem Nachmieter die Küche zu verkaufen, aber auch der bekommt die Wohnung auch ohne Küche. Es liegt deshalb an Dir zu welchem Preis Du die Küche anbietst. Sonst bleibt es bei der Entfernung der Küche und event. alten Zustand wieder herstellen.
2008-07-14 05:19:39 UTC
Der Vermieter muß die Küche nicht kaufen. Wenn sie der Nachmieter übernehmen will muß Du das mit dem Nachmieter ausmachen. Auch wenn Du die Wohnung gekündigt hast, ausgezogen bist aber die Küche in der Wohnung steht und weder der Vermieter noch der Nachmieter wollen sie haben muß Du noch Miete bezahlen. So lange ein Mieter die Wohnung nicht leer und besenrein übergeben hat gilt die Wohnung als vermietet, man muß also so lange Miete bezahlen bis die Küche aus der Wohnung entfernt wird.
Rive Gauche
2008-07-14 10:32:54 UTC
Am Ende: Will der Nachmieter eine Einbauküche? Dann kannst Du verhandeln. Hast Du ein gutes Verhältnis mit Deinem Vermieter? Dann auch!

Wenn es aber Streit gibt, dann mußt Du die Einbauküche auf den Sperrrmüll geben oder verkaufen!

Der Vermieter ist nicht zur Übernahme verpflichtet, das ist Deine Sache!

Aber: Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ziehst Du da den Kürzeren!

Mit dem Vermieter reden, oder die Küche verkaufen! Aber der Vermieter wird nicht Dein Makler sein!
blasius95
2008-07-14 05:14:26 UTC
du wirst die küche ausbauen müssen, oder jede ablöse annehmen müssen,selbst wenn er dir nur 200 € gibt dafür.gibt


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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