Tja, keine ganz leichte Frage. Spätestens mit der Geburt, das ist klar, aber nach allgemeiner Ansicht wohl früher. Aber wieviel früher? Mit der Zeugung?
Diese Frage ist sehr umstritten, und ich habe auch keine Antwort darauf. Die Rechtsordnung erkennt jedenfalls auch Ungeborenen gewisse Rechte zu, unter der Voraussetzung dass sie später lebend geboren werden können sie erben, beschenkt werden, usw.