Frage:
Wie lange darf ich im Parkverbot stehen?
jele169
2013-08-16 03:21:20 UTC
Ich habe meinen Wagen auf der "falschen" Seite der Straße geparkt, dort wo nur Anwohner mit Berechtigungsschein parken dürfen. Jetzt habe ich ein Knöllchen bekommen, das ich hinter dem Scheibenwischer stecken gelassen habe, denn ich möchte das Auto noch ein paar Tage dort stehen lassen.

Ist das erlaubt? Muss ich mit weiteren Knöllchen rechnen?
Sechszehn antworten:
anonymous
2013-08-16 09:02:54 UTC
Mit dem Knöllchen haste schlechte Karten. Die Kiste mußt du

möglichst bald entfernen, sonst drohen Konsequenzen.

Aber ich habe einen Tip für zukünftiges, längeres Parken

im Parkverbot:

Die Nummernschilder mitnehmen!

Der VÜD hat schon mal ein Problem mit den Knöllchen.

Abschleppen ist so ohne weiters auch nicht möglich, denn zur

Halterfeststellung muß das Auto aufgebrochen werden -

die Gemeinde, Kreis, Stadt muß in Vorleistung gehen - macht sie

auch nicht - also ein paar Tage sind da schon drin.

Du solltest nur aufpassen, daß dich beim Abschrauben

oder Anbringen der Nummern keiner aufschreibt ;-)))))
?
2013-08-16 10:25:00 UTC
Dürfen? Gar nicht.

Können? Solange bis der Abschleppdienst kommt.
LindseyTaylorr
2013-08-16 10:36:26 UTC
Verstehen Sie genug Deutsch um das Wort VERBOT zu begreifen? Nehmen wir mal an, Sie besitzen 1 Berechtigung für 1 eigenen Parkplatz. Natürlich bezahlen Sie auch dafür. Wie reagieren SIE wenn jemand fremder sein Auto auf ihren gemieteten Parkplatz parkt?
anonymous
2013-08-16 10:26:29 UTC
Nein, das ist nicht erlaubt.

Ja, du musst mit weiteren Knöllchen rechnen - und damit, dass das Fahrzeug irgendwann abgeschleppt wird.



ps: Das Verbot heißt übrigens Verbot, weil es anzeigt, dass da was verboten ist. Das ist das Gegenteil von erlaubt.
Sina
2013-08-16 10:51:32 UTC
ja, du hast Recht!!

Parkplatz und Parkverbot sind identische Worte.
anonymous
2013-08-16 10:50:05 UTC
Demnächst kommt der Abschleppdienst und dann kannst du dein Auto von allen Seiten suchen.



Wenn PARKVERBOT steht, dann heisst es Parkverbot.



Und wenn du kein Anwohner bist, dann hat dein Auto dort auch nichts zu suchen.



Oder zahlst du vielleicht Miete für diesen Parkplatz?



Na also.



Ninka Semyaza
Markus R---
2013-08-16 12:45:55 UTC
Wie bist du denn bei so einer Frage überhaupt zu einem Führerschein gekommen?
?
2013-08-16 11:49:12 UTC
Dann bekommst du eben bei jedem Rundgang der Politessen ein neues Knöllchen dazu.
Lord M
2013-08-16 10:49:45 UTC
Im Parkverbot ist Anhalten erlaubt, Anhalten bedeutet maximal drei Minuten.

In dem von dir beschriebenen Fall musst du nicht mit weiteren Knöllchen rechnen, das Auto wird umgehend abgeschleppt: Wird ein Fahrzeug nach 24 Stunden nicht aus dem Parkverbot abgeholt, was du mit dem Knöllchen ja vortäuschen willst, lassen die meisten Städte die Fahrzeuge einfach kostenpflichtig entfernen. Statt einem Knöllchen in Höhe von bis zu 50 Euro kostet einmal Abschleppen schnell mal 200 Euro, zudem nimmt der Abschleppdienst normalerweise eine Platzmiete für das abgeschleppte Fahrzeug.



In Hamburg, Berlin und anderen Städten werden in manchen Gegenden Autos schon früher abgeschleppt. Wenn die Ordnungshüter bei einer weiteren Runde das Auto immer noch vorfinden, kommt es an den Haken. Würde es im Halteverbot stehen, kommt es dagegen sofort an den Haken.
heinz.fuchs
2013-08-16 10:43:39 UTC
wie DUMM muß man sein,eine solche frage zu stellen????

DUMMHEIT GEHT VOR FRECHHEIT!!!

PARKVERBOT!!!!!!!

verstehst du überhaupt dieses.!!!!!!!!!!!
Berni
2013-08-16 17:11:33 UTC
Du scheinst zuviel Geld zu haben. Wenn du am nächsten Tag an den gleichen Beamten gerätst, läßt der dein Fahrzeug abschleppen. Das würde dich in Hamburg dann mindestens 270 Euro kostem.
kurt j
2013-08-16 13:36:01 UTC
Nun gut lasse ihn stehen, nach dem 3. Knöllchen kommt der Wagen mit dem Kran, dann kostet die Auslöse zumindest hier um die 200,-€ und dann noch denke ich bei der 3. Verwarnung so 150,-€ ergo billiger Parken geht nicht
Marita
2013-08-16 10:58:22 UTC
Erlaubt ist es leider nicht! Wenn Du Deinen Wagen nicht dort weg fährst, wird er abgeschleppt, denn

dazu sind die Anwohner berechtigt, denn Du stehst auf einen ihrer Parkplätze. Und wenn Derjenige

sieht, das Du auf seinen Stellplatz stehst, sieht er rot!

LG
anonymous
2013-08-16 10:22:32 UTC
Dann lasse es doch einfach stehen!
Schokkoschatz
2013-08-16 14:36:55 UTC
"ein paar Tage lang" darf man sicher nicht im PARKVERBOT

stehen





möglich wäre, das es weitere "Knöllchen" gibt, bevor der Abschleppwagen, Kosten so ab ca. 250,oo € - kommt

PARKPLATZ anmieten oder Parkhaus benutzen für "ein paar Tage" wäre sicher preiswerter...
SMILE
2013-08-16 10:25:34 UTC
Alsoo wenn du das da stecken hast und jemand sieht es am nächsten Tag oder so dann denkt derjenige ok die hat schon ein Knönllchen derjenige weiß aber nicht ob es von gestern oder heute oder von 6 Monaten ist alsoo von dem her...

Aber erlaubt ist sowas ja nich ;)


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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