Frage:
Frage zur rechtlichen Lage? (betrifft Mieterrecht)?
anonymous
2008-05-11 14:03:39 UTC
Wir hatten bis vor einer Stunde Besuch, der aber von unserem Vermieter verscheucht wurde. Der nimmt sich nämlich das Recht, ständig bei uns zu klingen und wegen Lapalien rumzuschreien. Heute war es ihm zu laut, dabei weiß er doch, dass wir ein Kleinkind in der Famlie haben. Trotz alledem benimmt sich die Kleine nicht so, dass seine Ruhe gestört werden könnte ( der Vermieter lebt -leider- einen Stock über uns). Schließlich hat er gemeint, dass wir, wenn wir Besuch empfangen wollen, uns ja auch auf einem Spielplatz treffen können ( Geht's eigtl noch?)
Das mag wohl alles daran gelegen haben, dass er sich öfters ordentlich einen hinter die Binde kippt und dann mit solchem Benehmen ankommt.
Jetzt würde ich gerne wissen, wie bei uns die rechtliche Lage aussieht. Dürfen wir uns einschüchtern lassen, nur weil es ihm angeblich zu laut ist? Darf er uns jeglichen Besuch verbieten? Wir suchen uns jetzt natürlich eine andere Wohnung, aber bis es so weit ist, kann es Monate dauern.
Acht antworten:
Barbara B
2008-05-11 14:49:48 UTC
Hallo,



das sind ja nun 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte. Das einfachere Problem: Nach 2 Jahren noch Schadenersatz geltend zu machen ist rechtlich ausgeschlossen.



Der Vermieter hat maximal 6 Monate nach Übergabe der Wohnung Zeit, um irgendwelchen angeblichen Schadenersatz geltend zu machen. Ist die Übergabe z.B. am 28.12. gewesen, obwohl das Mietverhältnis bis zum 31.12. dauerte, läuft die Frist für den Vermieter am 27.06. des folgenden Jahres ab. Das gilt auch für den Mieter, wenn er besondere Aufwendungen hatte, die er ersetzt haben möchte und der Vermieter dadurch die Wohnung nach Auszug zu einem höheren Mietpreis vermietet hat.



Eine andere Regelung gilt nur, wenn in einem vorhandenen Wohnungsübergabeprotokoll Mängel anerkannt wurden und die Beseitigung von Dir zugesichert wurde.



Im Allgemeinen handelt es sich aber um gewöhnliche Abnutzung durch Mietgebrauch, für die ganz allein der Vermieter zuständig ist.



Bevor der Vermieter jedoch so eine Rechnung aufmacht, muss er (innerhalb der 6 Monate) dem anderen Teil Gelegenheit geben, die Mängel selbst und fachgerecht zu beheben und hat ihn unter Fristsetzung aufzufordern, dies zu tun.



Hier kannst Du also ganz gelassen sein - der Vermieter kommt mit seinen Forderungen nicht durch.



Was Dein jetziger Vermieter abzieht, verstößt fast schon gegen Treu und Glauben. Du kannst in Deiner Wohnung (fast) alles machen, wenn es der allgemeinen Verkehrssitte entspricht, vor allem kannst Du zu jeder Tages-und Nachtzeit Besuch empfangen.



Du kannst Dich gegen ihn wie folgt zur Wehr setzen:



- Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei

- Anzeige wegen der Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn er versucht, gewaltsam in Eure Wohnung einzudringen (da reicht der Fuß schon in der Tür) und wenn er 100 x der Vermieter ist.

- Anzeige wegen Nötigung bzw. Stalking bzw. Mobbing (je nach den Ausfällen, die er sich leistet).

- Klage auf Unterlassung - das ist am wirkungsvollsten und kann auch mit einer Einstweiligen Verfügung sofort durchgesetzt werden. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe.



Du siehst, Du hast eine ganze Menge an Möglichkeiten. Deshalb keine Angst und vor allem nicht einschüchtern lassen, denn Kinder dürfen auch laut sein und spielen, weil das zum Kindsein dazu gehört. (solche Hampelmänner und Giftzwerge sind meine Lieblingsfeinde - mir läuft die Galle über).



Bleib stark - vor allem für Dein Kind - wünscht Dir

B.B. Verwalterin
Frozen
2008-05-11 14:28:08 UTC
Der Vermieter darf so nicht eingreifen!!!

Wenn kein akuter Notfall vorliegt(wasserrohrbruch ect)darf er nicht die Wohnung betreten und euch schon gar nicht den Besuch verbieten!Und jedes Gericht gibt euch recht auch wegen den "Kinderlärm"Mieterbund ist der richtige Weg!Macht euch keine sorgen!

Zu dem anderen Fall gleich mitnehmen zum Mieterbund denn das ist 2 Jahre nach den auszug auch nicht rechtens aber wie gesagt der Mieterbund regelt das schon da würde ich mir keine sorgen machen!
Poppy_I.
2008-05-11 16:19:01 UTC
Dass Du Besuch haben darfst, wann und wieviel Du willst, wurde hier schon gesagt.



Zu den anderen Fall: Wenn Du ein unterschriebenes Übergabeprotokoll hast, gilt von den Moment der Unterschrift, dass alles geklärt ist. In der Regel hat man das Objekt vor Auszug renoviert (wenn das überhaupt notwendig war) und eventuelle Korrekturen werden auf dem Protokoll vermerkt.



Forderungen sind also nur zu erfüllen, wenn sie auch im Protokoll schriftlich festgehalten sind. Jede andere spätere Forderung ist nichtig!



Die Restkaution muss bis spätestens 1/2 Jahr danach zurück erstattet worden sein. Und zwar darf nicht die ganze Kaution einbehalten werden, sonder nur ein Teil, der noch zu erwartende Nebenkosten (Heizung etc.) abdeckt. Dieser Teil der Kaution darf auch nur dann einbehalten werden, wenn eine Abrechnung zum Zeitpunkt der Übergabe nicht möglich ist (z.B. wenn die Höhe der Heizkosten erst später zu erfahren ist).
Berkana
2008-05-11 14:21:31 UTC
Also Ihr dürft sooft und solange Besuch haben wie ihr wollt. Generell: ih rkönnt in Eurer Wohnung tun und lassen was ihr wollt, solange es nicht im Konflikt mit den Gesetzen steht.

Wenn Ihr wirklcih so oft zu laut wäret, könnte er auch das Ordnungsamt bemühen...

Die Forderung der ehemaligen Mieterin hat sehr lange auf sich warten lassen. Wer war bei der Wohnungsübergabe dabei? Gibt es unabhängige Zeugen? Bilder? ...

Ich würde mir da keinen Kopf machen, erstens sind in der BRD die Rechte der Mieter sehr stark und zweitens, wenn Ihr zum Mieterschutzbund geht, dann bekommt ihr von denen bestimmt auch nicht nur hilfreiche Hinweise sondern auch einen guten Spezialisten als RA
Sprendlinger
2008-05-12 01:33:29 UTC
Zuerst nach Abnahme kann keine Forderung mehr gestellt werden, wenn es nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurde.

Besuch kann Euch Euer Vermieter nicht verbieten. Kleinkinder haben außerdem fast "Narrenfreiheit". Fangt mit ihm keinen Krach an, es bringt nicht. Er soll seine Beschwerden schriftlich vortragen. Sucht mit Ruhe eine neue Wohnung. Wenn er kündigt, habt Ihr immer noch genug Zeit um zuziehen. Ruhe behalten, Ihr seit im Recht.
rondecuba2502
2008-05-11 22:48:44 UTC
Zu Eurem Vermieter der Euch Besuch verbieten will.

a) er darf Euch im normalen Rahmen keinen Besuch verbieten ( normaler Rahmen wird überall unterschiedlich gewertet) zwischen 9 Uhr morgens und 22 Uhr habt ihr gar kein Problem es sei denn Ihr seit wirklich laut und dann würden sich wahrscheinlich auch andere Nachbarn beschweren ( meist komt dann die Polizei)

b) nach 22 Uhr dürft Ihr auch Besuch haben aber da ist dann Zimmerlautstärke angesagt also die Musikanlage leise normale Gespräche sind natürlich erlaubt

Zu Eurem ehemaligen Vermieter wenn Ihr eine saubere Übergabe gemacht habt und das unter Zeugen kann Euch der alte Vermieter gar nix, ihr solltet aber eine Übergabebescheinigung haben auf der klar und deutlich steht es sind keine Schäden,oder sonstiges vorhanden habt Ihr eure Mietkaution damals zurückbekommen ?

Sonst hätte diese erstmal zurückbehalten werden müssen



Aber evt. geht mal zum Amtsgericht dort gibt es Rechtspfleger die stellen einen Beratungsgutschein aus mit diesem Gutschein könnt Ihr Euch zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen und ein Beratungsgespräch führen und dieser darf nicht mehr als 20 eur dafür abrechnen alles andere an Geld erhält er aus der Staatskasse



Ich würde mir wegen beiden Vermietern keine Sorge machen
anonymous
2008-05-11 14:36:01 UTC
hallo,

das recht hat er absolut nicht. ehrlich gesagt, ich würde die tür nicht mal mehr aufmachen. du darfst besuch empfangen. das ist überhaupt keine frage.

den entsprechenden link habe ich dir eingefügt, ich würde ihn im treppenhaus mal aushängen, auch wenn man keinen streit anfangen sollte, aber auch ein vermieter muss sich an die gesetze und regeln halten.ansonsten ruft selber die polizei, wenn der vermieter blau ist und terror betreibt.

das hab ich jetzt glatt vergessen, loki hat recht, ist eine wohnungsübergabe gelaufen und das problemfrei und mit unterschrift, seid ihr nichts mehr haftbar zu machen.

schöne grüsse und alles gute
anonymous
2008-05-11 14:28:36 UTC
Zum derzeitigen Vermieter :

Ihr könnt Besuch empfangen wann , so oft und zu welcher Uhrzeit ihr es wollt . Wenn Euch der Vermieter belästigt , freundlich darauf hinweisen das er das unterlassen soll oder ihr ruft die Polizei . Wenn er wieder betrunken randaliert , RUFT SIE . Die Beamten können sich dann ein Bild des Betrunkenen machen und in ev. späteren Gerichtsfall schlägt das für Euch zu Buche . Fühlst Du Dich vom Vermieter persönlich bedroht ? Körperlich bedroht vom Besoffenen ? Polizei rufen , Anzeigen ! Selbst bei Einstellung des Verfahrens bleibt der Ruf hängen ...

Zum vergangenen Fall :

Ist eine Mietsache vom Vermieter abgenommen , mit Unterschrift , seid Ihr raus . Die Kaution muß Euch - verzinst - zurückgezahlt werden . Nach der Unterschrift des Abnahmeprotokolls hat der Ex-Vermieter keinerlei Handhabe mehr .

Die Übergabe der derzeitigen Wohnung mache bitte NUR mit Zeugen . Das kann der Vermieter NICHT ablehnen , rechtlich !


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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