Hallo,
das sind ja nun 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte. Das einfachere Problem: Nach 2 Jahren noch Schadenersatz geltend zu machen ist rechtlich ausgeschlossen.
Der Vermieter hat maximal 6 Monate nach Übergabe der Wohnung Zeit, um irgendwelchen angeblichen Schadenersatz geltend zu machen. Ist die Übergabe z.B. am 28.12. gewesen, obwohl das Mietverhältnis bis zum 31.12. dauerte, läuft die Frist für den Vermieter am 27.06. des folgenden Jahres ab. Das gilt auch für den Mieter, wenn er besondere Aufwendungen hatte, die er ersetzt haben möchte und der Vermieter dadurch die Wohnung nach Auszug zu einem höheren Mietpreis vermietet hat.
Eine andere Regelung gilt nur, wenn in einem vorhandenen Wohnungsübergabeprotokoll Mängel anerkannt wurden und die Beseitigung von Dir zugesichert wurde.
Im Allgemeinen handelt es sich aber um gewöhnliche Abnutzung durch Mietgebrauch, für die ganz allein der Vermieter zuständig ist.
Bevor der Vermieter jedoch so eine Rechnung aufmacht, muss er (innerhalb der 6 Monate) dem anderen Teil Gelegenheit geben, die Mängel selbst und fachgerecht zu beheben und hat ihn unter Fristsetzung aufzufordern, dies zu tun.
Hier kannst Du also ganz gelassen sein - der Vermieter kommt mit seinen Forderungen nicht durch.
Was Dein jetziger Vermieter abzieht, verstößt fast schon gegen Treu und Glauben. Du kannst in Deiner Wohnung (fast) alles machen, wenn es der allgemeinen Verkehrssitte entspricht, vor allem kannst Du zu jeder Tages-und Nachtzeit Besuch empfangen.
Du kannst Dich gegen ihn wie folgt zur Wehr setzen:
- Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei
- Anzeige wegen der Verletzung der Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn er versucht, gewaltsam in Eure Wohnung einzudringen (da reicht der Fuß schon in der Tür) und wenn er 100 x der Vermieter ist.
- Anzeige wegen Nötigung bzw. Stalking bzw. Mobbing (je nach den Ausfällen, die er sich leistet).
- Klage auf Unterlassung - das ist am wirkungsvollsten und kann auch mit einer Einstweiligen Verfügung sofort durchgesetzt werden. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe.
Du siehst, Du hast eine ganze Menge an Möglichkeiten. Deshalb keine Angst und vor allem nicht einschüchtern lassen, denn Kinder dürfen auch laut sein und spielen, weil das zum Kindsein dazu gehört. (solche Hampelmänner und Giftzwerge sind meine Lieblingsfeinde - mir läuft die Galle über).
Bleib stark - vor allem für Dein Kind - wünscht Dir
B.B. Verwalterin