Frage:
Dart ein Carrentalunternehmen wegen eines Strafzettels meine Kreditkarte belasten?
lincoln
2011-01-03 23:38:57 UTC
Vor 6 Monaten hatte ich wohl meinen Avis Leihwagen falschgeparkt in Italien.Das Knöllchen war auf italienisch, konnte ich nicht verstehen.
Jetzt bekomme ich Rechnung von Avis mit gleichzeitiger Abbuchung von meinem Kreditkartenkonto.
Dürfen die das überhaupt ohne mein Eingeständnis?
Acht antworten:
anonymous
2011-01-04 09:28:34 UTC
um einen Strafzettel aus dem EU Ausland in Deutschland rechtskraft zu verleihen, muss dieser in der Amtssprache des Landes ausgefertigt sein, in dem der Beschuldigte seinen ständigen Wohnsitz hat.



Also auf Deutsch, ist dies nicht der Fall, hat dieser keinen Bestand. Des weiteren, sind bisher nur die Knöllchen aus Österreich und den Niederlande, auch hier Gerichtlich per Amtshilfe beitreibbar.



Was die AGB von AVIS aussagt ist ein Verstoss gegen geltendes Recht und zu negieren. Keine AGB kann geltendes deutsches Recht außer Kraft setzen. Das Kreditkartenkonto einfach so zu belasten, ausserhalb der vereinbarten Dienstleistung ( Mietauto ) ist ein Verstoss gegen deutsches Recht, egal was die AGB dazu hergibt.



Doch ist es so, das seit 2011auch Strafzettel über 70 € aus dem EU Ausland, zum teil in Deutschland vollstreckt werden können. Doch bindend ist dafür, dass dieser in Deutscher Sprache erfolgt.



ich an deiner Stelle, würde den Strafzettel bezahlen, nur nicht über AVIS, die sich als Eintreiber von ausländischen Bussgeldstellen prostituieren und dann sicher auch noch Gebühren erheben. Geld zurückholen und den Knolle direkt bezahlen. Könnte nämlich bei dem nächsten Urlaub in Italien zu blöder Situation kommen. Wen Hotel gebucht, muss ja man seinen Pass für die Anmeldung abgeben und somit weis die Polizei, wo sich dich zur Kasse beten können.





"TM"
Cupida
2011-01-04 07:46:42 UTC
Bist Du denn sicher, dass Du Dein Einverständnis nicht schon beim Abschluss des Leihvertrages gegeben hast? Hast Du Dir die Vertragsunterlagen durchgelesen?



Letzten Endes gibst Du ja zu, das Knöllchen rechtmäßig erworben zu haben und es dann auch zu bezahlen, scheint mir fair.
anonymous
2011-01-04 07:59:33 UTC
Schaue in den Mietvertrag nach, ob du da so etwas zugestimmt hast.

Ansonsten lasse es am besten gut sein. Du hast ja falsch geparkt und das Knöllchen ist doch berechtigt gewesen.

Falls es ohne dein Einverständnis war kannst du gegen diese Art und Weise klagen und das nächste mal genau hinschauen, was du da unterschreibst.

Das Geld ist jedenfalls an der richtigen Stelle hingekommen. Das bekommst du auch nicht zurück, was auch richtig ist.
?
2011-01-04 14:45:50 UTC
Nein dürfen sie nicht ...

ABER ich würde es zulassen. Ganz einfach aus folgendem Grund. Du bist AVIS zum Schadenersatz verpflichtet. Und wenn du die zahlung verweigerst dann kommen wesentlich höhere Kosten auf dich zu.
Sprendlinger
2011-01-04 08:46:04 UTC
Du hast im Vertrag die Erlaubnis erteilt. Du kannst nun gegen Avis klagen
Raik
2011-01-04 09:58:52 UTC
in der Regel dürfen die das, weil für solche Sachen die Halterhaftung gilt. Das steht sicher in den Vermietbedingungen so drin.
anonymous
2011-01-04 12:40:28 UTC
Ja, dürfen sie. Da musst du dir nur die AGB von Avis durchlesen, da steht es schwarz auf weiß, das das zulässig ist.
mzi
2011-01-04 07:43:51 UTC
Hi,



ich sehe das als sehr problematisch an, was Avis da gemacht hat.



Zuerst solltest du mal einen Blick in die Mietbedingungen werfen.



Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube zu diesem Zeitpunkt konnten Bußgelder aus dem Ausland noch nicht in Deutschland eingetrieben werden.



Ich fürchte hier wird dir ggf. nur ein Anwalt weiter helfen können.



Oder mach dich hier mal schlau: www.verkehrsportal.de



Gruß


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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