um einen Strafzettel aus dem EU Ausland in Deutschland rechtskraft zu verleihen, muss dieser in der Amtssprache des Landes ausgefertigt sein, in dem der Beschuldigte seinen ständigen Wohnsitz hat.
Also auf Deutsch, ist dies nicht der Fall, hat dieser keinen Bestand. Des weiteren, sind bisher nur die Knöllchen aus Österreich und den Niederlande, auch hier Gerichtlich per Amtshilfe beitreibbar.
Was die AGB von AVIS aussagt ist ein Verstoss gegen geltendes Recht und zu negieren. Keine AGB kann geltendes deutsches Recht außer Kraft setzen. Das Kreditkartenkonto einfach so zu belasten, ausserhalb der vereinbarten Dienstleistung ( Mietauto ) ist ein Verstoss gegen deutsches Recht, egal was die AGB dazu hergibt.
Doch ist es so, das seit 2011auch Strafzettel über 70 € aus dem EU Ausland, zum teil in Deutschland vollstreckt werden können. Doch bindend ist dafür, dass dieser in Deutscher Sprache erfolgt.
ich an deiner Stelle, würde den Strafzettel bezahlen, nur nicht über AVIS, die sich als Eintreiber von ausländischen Bussgeldstellen prostituieren und dann sicher auch noch Gebühren erheben. Geld zurückholen und den Knolle direkt bezahlen. Könnte nämlich bei dem nächsten Urlaub in Italien zu blöder Situation kommen. Wen Hotel gebucht, muss ja man seinen Pass für die Anmeldung abgeben und somit weis die Polizei, wo sich dich zur Kasse beten können.
"TM"