Frage:
Welcher Artikel des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit?
Jose
2006-06-30 07:22:14 UTC
Welcher Artikel des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit?
Zwei antworten:
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2006-06-30 12:47:56 UTC
In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art.5 Abs.1 S.2 verankert:



"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Slartibartfast
2006-07-03 19:09:14 UTC
Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist richtig, aber dazulesen muss man auch Art. 5 Abs. 2: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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