Frage:
Verjährung eines Strafzettels (spezieller Fall)?
Anderer_Nickname
2012-10-23 06:35:53 UTC
Servus, ich hab was ganz tolles für Euch :)

Aaaalso, Person Y ist am 15.08.2012 mit dem Auto 89km/h in einer 50er Zone in Baden Württemberg gefahren und geblitzt worden, und der Strafzettel beläuft sich auf 160€ + Gebühr und 3 Punkte und 1 Monat. Autohalter ist Person X, die auch den Strafzettel bekommen hat.
Auf dem Strafzettel stand auch, dass es sich nicht um den Eigentümer des Fahrzeugs handeln kann und ein Bogen den man mit der Anschrift des Fahrers ausfüllen sollte.
Person Y ist aus den USA aber lebt derzeit in den Niederlanden studiert dort und besitzt den amerikanischen Führerschein.

Das (also was auf dem Strafzettel auszufüllen war in dem Fall) haben wir auch angegeben und zurückgeschickt.

Nun habe ich mehrere Fragen.
1. Wie sieht es mit dem verjähren aus? Ist das Datum hierfür 3 Monate nach Tatbegehung also der 15.11.2012? (Also trotz Bescheid

2. Person Y hat bisher auch noch nichts Weiteres bekommen, so auch nicht Person X.

Würde Person Y, da sie ja aus den USA ist und derzeit in Holland lebt, überhaupt dafür belangt werden? Also agiert man ins Ausland?

3. Sollte die Person Y mit dem amerikanischen Führerschein, die derzeit (und auch zu dem Zeitpunkt) in den Niederlanden lebt dafür belangt werden, wie sieht das dann mit der Strafe aus?
3.1. Gibt es einen Führerscheinentzug?
3.2. Gibt es Punkte? Wenn ja, wo?
3.3. Wie sieht es mit der Geldstrafe aus? Wie hoch würde sie ausfallen?
Drei antworten:
peter x
2012-10-23 06:58:11 UTC
Wenn Person Y nicht zahlt , wirst Du als Halter zur Verantwortung gezogen.

Dann kommt es auch darauf an ob Y in den Niederlanden angemeldet ist , ich glaube da besteht Amtshilfe , da EU

Und der amerikanische fuehrerschein ist hoffentlich ein internationaler Fuehrerschein. US Fuehrerschein allein gilt nicht in Deutschland.
?
2012-10-23 13:55:41 UTC
1. Mit Zustellung des Anhörungsbogen wurde die Verjährungsfrist von 3 Monaten unterbrochen. Sie beträgt nun 6 Monate. Weitere Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist erneut.



2. Spielt keine Rolle



Y kann belangt werden, da es zwischen D und NL ein Abkommen gibt. Die Nationalität von Y spielt dabei keine Rolle



3.1. Nur Fahrverbot auf deutschen Straßen

3.2 gibt ganz normal Punkte in Flensburg. Wird aber nur von Belang sein, falls Y mal nach D ziehen will.

3.3 Das was im Bußgeldbescheid steht. Evtl höhere Gebühren, das weiß ich nicht.



Edit: @ Top. Das ist leider absolut falsch :-(
?
2012-10-23 13:46:51 UTC
hab mir das alles nicht wirklich ganz durchgelesen, etwas zu lang. aber wenn du ín deutschland wohnst und du dein auto irgendeinem anderen überlässt, ganz egal woher der kommt, und der nicht fassbar ist, dann bist du letztenlich dafür als halter deines autos dafür haftbar.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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