Frage:
Diskorauswurf wegen Kappe rechtlich korrekt?
?
2012-02-08 08:23:22 UTC
Hallo zusammen!
Da ich vor einiger Zeit in der Disko vom Türsteher angesprochen wurde, dass ich meine Kappe ausziehen soll, da ich sonst aus der Disko verwiesen werde habe ich folgende frage.
Ist es rechtlich überhaupt möglich jemand aus einem Club rauszuschmeißen, obwohl man sich völlig normal und freundlich verhält, aber eine Kappe trägt?

Ich kann verstehen, dass Türsteher Leute rausschmeißen, die im Laufe des abends ihre t-shirts ausziehen oder ähnlichen Unsinn, der andere Leute provizieren kann, aber das tragen einer kappe kann doch kein Grund für einen rauswurf sein oder?!

Vielen Dank für eure Antworten
Fünfzehn antworten:
anonymous
2012-02-08 23:49:25 UTC
Was hier wieder mal, an falschem Abgesondert wird ist..........



Selbstverständlich hat der Hausherr in einer Diskothek ein Hausrecht – allerdings gibt es hier mitunter gewisse Einschränkungen. So darf, wie sonst auch, nicht willkürlich jemand des Hauses verwiesen werden, der sich nicht hat zu schulden kommen lassen, also insbesondere die Hausregeln beachtet hat. Auch die Hausregeln unterliegen einer gewissen Kontrolle. Dabei ist heute das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eines der grössten Probleme.



Zu Einlasskontrollen bzw. zur “Türsteher-Problematik” hat das AG Bremen (25 C 0278/10) einen sehr beispielhaften Fall entschieden. Der Sachverhalt ist bekannt: Eine Clique ist unterwegs und möchte in eine Disco. Während die gesamte Clique die Disco betreten darf, ist einer dabei, der nicht rein darf. Und rein zufällig hat der eine dunklere Hautfarbe. Genau das lag dem AG Bremen vor – und es gab Schmerzensgeld für den Betroffenen.



Hintergrund ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das sicherlich vor allem im Rahmen von Bewerbungsgesprächen eine Rolle spielen dürfte. Aber: Es gibt darüber hinaus noch einen wichtigen Anwendungsfall, der m.E. unseren Alltag nur ganz langsam erreicht. Dazu muss man den §19 AGG lesen, der lautet:



Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die



1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder

2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,



ist unzulässig.



Was lernen wir?, genau, einfach so jemanden rausschmeißen aus einem öffentlichen Lokal, ist nicht, auch wenn man das Hausrecht innehat.



Hier der Link: http://www.discorecht.de/hausrecht-hausverbot-diskothek-urteil/



tm
anonymous
2012-02-08 16:29:13 UTC
Der Disco-Besitzer hat Hausrecht.

Das heißt

er bestimmt wer rein darf und wer nicht,

dabei ist es egal ob er nach Kopfbedeckung,

Jeansmarke, Haarfarbe, Sprache, usw. usw. auswählt.
anonymous
2012-02-08 16:25:52 UTC
...der hat eben den knigge aufmerksam gelesen...



...in geschlossenen räumen setzt der herr den hut ab.....!!
stefan1531
2012-02-08 16:31:31 UTC
ja. Der Diskobetreiber hat das Hausrecht. Die Entscheidungsgewalt gibt er an die Security bzw. Türsteher ab. Die dürfen Dich rausschmeissen, wenn denen Deine Nase nicht passt.
anonymous
2012-02-08 16:44:26 UTC
Hausrecht - der Türsteher übt dieses für den Besitzer aus und kann auch ohne Angabe von Gründen verweigern. Das Tragen bestimmter Kleidung ist aber ein guter anerkannter Grund dafür - ganz abgesehen davon gehört es zum guten Benehmen, in Räumen keine Mützen etc. zu tragen.
Spock mit Burka
2012-02-08 16:25:22 UTC
selbstverständlich.
apfelmus
2012-02-09 10:44:59 UTC
Ja.
anonymous
2012-02-09 10:36:08 UTC
Rechtlich gesehen war das korrekt. Hausrecht ist das Stichwort.



Kleidung ist Geschmackssache, und jeder sollte das tragen dürfen, was ihm gefällt. Wobei ich diese verkehrt herum oder schräg auf halb acht gesetzten Baseballcaps auch nicht abkann...ist aber egal jetzt.



Was bei diesen Türstehern vor der Disco zu 95 % abgeht, ist die reine Machtausübung. Nichts in der Birne,ABER ne Security-Uniform, etwas Kanaksprak, Wichtigtuerei hoch zehn, bescheuerte Bartmuster an den Backen, Dukomsirnetrein - das Machtwort, was dem Ego ja soooo gut tut.
Ralf E <><
2012-02-08 18:55:41 UTC
Der Discobesitzer hat Hausrecht. Er braucht nicht zu begründen warum er jemanden des Hauses verweist.
Kapaun
2012-02-08 17:22:02 UTC
Schon mal was von Hausrecht gehört? Für den Rauswurf reicht es schon, dass ihm deine Nase nicht passt.
.**.
2012-02-09 08:44:57 UTC
Eine Disko ist rechtlich gesehen ein privater Raum, in dem der Inhaber u. a. die Kleiderordnung festlegen kann.
kalle
2012-02-09 01:29:13 UTC
HAUSRECHT

klar können die das, wenn denen dein gesicht nicht passt, bisste draussen.

Rechtlich geht da garnix.
Komet
2012-02-09 06:36:37 UTC
Der Disko-Besitzer (repräsentiert durch den Rausschmeißer) muss dir noch nicht einmal einen Grund nennen für de Rauswurf. Wenn er dich auffordert, seinen Besitz zu verlassen, bist du verpflichtet, dem Folge zu leisten.



Nennt sich "Hausrecht".



Nach dem gleichen Recht kannst du Menschen deiner Wohnung verweisen und ihnen Hausverbot erteilen.
Wilken
2012-02-08 17:50:55 UTC
Ja, der Betreiber übt sein Hausrecht aus.
Professoressa
2012-02-08 18:01:57 UTC
Ja, das ist rechtrlich korrekt. Der Diskobetreiber hat das Hausrecht, welches durch seine Security ausgeübt wird. Demzufolge kann er reinlassen wen und warum er will oder eben auch nicht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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