Weil es zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland nur als vorübergehende Verfassung gedacht war. Bei einer Wiedervereinigung mit der DDR sollte eigentlich eine neue Verfassung geschrieben werden.
In der alten Präambel (Vorwort) des Grundgesetzes hieß es noch:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk in den Ländern
Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. "
Da aber die Wiedervereinigung nicht auf der gedachten Weise stattfand, sondern über einen "Hintertür" im Grundgesetz, blieb uns das Grundgesetz erhalten. Die einzige Änderung, die das Grundgesetz wegen der Wiedervereinigung erfuhr, betraf die Präambel. Dort nämlich wurden in der Länderliste die "neuen" Bundesländer aufgenommen und Hinweise auf das geteilte Deutschland und damit der Auftrag zur Wiederverinigung gelöscht.
Das Grundgesetz hat aber trotz alledem Verfassungsrang. Also haben wir schon eine Verfassung - sie heißt nur nicht so ;)