Hallo.
Mir ist nicht ganz klar, was gemeint ist.
"Rechtswanwalt" ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung.
Rechtsanwalt darf sich gem. § 4 BRAO nur nennen, wer die Befährigung zum Richteramt (= zwei jur. Staatsexamen) oder einen vergleichbaren europäischen Absschluß besitzt und demnach gem. §§ 6ff. BRAO zugelassen ist.
Die Berufsbezeichnung "Rechtswanwalt" wird nicht verkauft.
Die Bezeichnung "Kaufmann" wird übrigens auch nicht verkauft. Entweder man ist "zwangsweise" Kaufmann, weil der Betrieb eine entsprechende Größe erreicht hat, § 1 HGB, oder man erhält diese Bezeichnung, weil man sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt, § 2 Abs. 1 HGB, auch wenn der Betrieb entsprechende Größe noch nicht erreicht hat; wobei das idR in der Praxis eher nur Nachteile bringt. Aber das nur nebenbei :)
Bezüglich des Begriffs "juristische Person" gab es wohl ein Mißverständnis. Dabei handelt es sich nicht um Personen, die einen juristischen Berufs ausüben. "juristische PErson" ist ein juristischer Fachbegriff und meint -im Gegensatz zu natürlichen Personen- einen Träger von Rechten und Pflichten, der kein Mensch ist.
So kann beispielsweise eine GmbH als ganzes (juristische Person) und nicht deren einzelne Gesellschafter als Adressat von Normen verklagt werden. Aber das nur nebenbei.
Wenn es um Forderungstitel geht: Wer eine offene Forderung gegen jemanden anderes hat, kann diese Forderung verkaufen. Das ist sein gutes Recht, wenn dieser Gläuber zu dem Schluss kommt, dass er so eher noch an wenigstens etwas Geld kommt, als wenn er die Forderung direkt beim Schulder eintreiben müsste.
Oft besitzen kleinere Betriebe gar nicht die Möglichkeiten, Forderungen von Dauerschuldnern rentabel einzutreiben.
Daher verkaufen sie sie (natürlich oft zu einem weit geringeren Betrag als die Forderungssumme), um ihren Verlust zu minimieren.
Gesetzgebungsinitiativen erfolgen durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesriegierung;durch Petitionen kann man entsprechende Initiativen anregen.
Wer eine Gesetzesänderung begehrt, sollte demnach entweder sich mit einer Petition bemühen oder Kontakt zu seinem persönlichen Wahlkreisabgeordneten vor Ort aufsuchen.
mfG
Kwazulu