Frage:
Nutzen Sie das Wissen von Millionen von Nutzern?
Uwe B
2008-11-28 04:06:27 UTC
Antrag auf Kontofreigabe,
vielleicht sind hier ja auch einige Richter unter den Experten. Ich frage mich, wie das sein kann, dass sich ein Inkasso-Büro XY einen Titel kaufen kann und damit legal dem Bürger das Leben zur Hölle machen darf? Wer macht solch kranke Gesetze? Wo kann ich einen Antrag auf Änderung dieses Gesetzes stellen? Oder ist das für normale Bürger nicht möglich? Müssen wir uns weiterhin von selbst ernannten Rechtsanwälten legal terronisieren lassen? Als juristische Person kann man sich also, ähnlich wie ein Kaufmann, zu den Titel "juristische Person" als Rechtsanwalt einkaufen? Was kostet das bei dem zuständigen Amtsgericht?
Danke für die Antwort im Vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Behrendt
Fünf antworten:
13lom049 german CB station
2008-11-28 04:28:44 UTC
das sind Dinge die ich mich auch gefragt habe. Besonders bei Inkassounternehmen wie Valideo und co.

Ich habe eine Nachbarin gegen die ein Titel vollstreckt wurde. Ihr Konto läuft auf eine fremde Person. Trotzdem wurde das Konto aufgrund Ihres Titels gesperrt. Somit konnte der Freund auch keine Überweisung mehr tätigen. Es wurde Klage gegen den Gläubiger erhoben.

mfg
anonymous
2008-11-28 04:13:42 UTC
Rechtsanwalt darf sich nur jemand nennen, der beide juristischen Staatsexamen bestanden hat und als Rechtsanwalt zugelassen wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Juristische Personen sind keine Menschen, sondern z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, eingetragene Vereine. Die können sich aber nicht "Rechtsanwalt" nenne, höchstens "Rechtsanwaltskanzlei", wenn dort einer oder mehrere Rechtsanwälte arbeiten. Was genau du jetzt mit "Titel kaufen" meinst, ist mir schleierhaft. Jedenfalls kann sich niemand einfach den Titel "Rechtsanwalt" kaufen.
Kwazulu
2008-11-28 04:29:37 UTC
Hallo.



Mir ist nicht ganz klar, was gemeint ist.

"Rechtswanwalt" ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung.

Rechtsanwalt darf sich gem. § 4 BRAO nur nennen, wer die Befährigung zum Richteramt (= zwei jur. Staatsexamen) oder einen vergleichbaren europäischen Absschluß besitzt und demnach gem. §§ 6ff. BRAO zugelassen ist.

Die Berufsbezeichnung "Rechtswanwalt" wird nicht verkauft.



Die Bezeichnung "Kaufmann" wird übrigens auch nicht verkauft. Entweder man ist "zwangsweise" Kaufmann, weil der Betrieb eine entsprechende Größe erreicht hat, § 1 HGB, oder man erhält diese Bezeichnung, weil man sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lässt, § 2 Abs. 1 HGB, auch wenn der Betrieb entsprechende Größe noch nicht erreicht hat; wobei das idR in der Praxis eher nur Nachteile bringt. Aber das nur nebenbei :)



Bezüglich des Begriffs "juristische Person" gab es wohl ein Mißverständnis. Dabei handelt es sich nicht um Personen, die einen juristischen Berufs ausüben. "juristische PErson" ist ein juristischer Fachbegriff und meint -im Gegensatz zu natürlichen Personen- einen Träger von Rechten und Pflichten, der kein Mensch ist.

So kann beispielsweise eine GmbH als ganzes (juristische Person) und nicht deren einzelne Gesellschafter als Adressat von Normen verklagt werden. Aber das nur nebenbei.



Wenn es um Forderungstitel geht: Wer eine offene Forderung gegen jemanden anderes hat, kann diese Forderung verkaufen. Das ist sein gutes Recht, wenn dieser Gläuber zu dem Schluss kommt, dass er so eher noch an wenigstens etwas Geld kommt, als wenn er die Forderung direkt beim Schulder eintreiben müsste.

Oft besitzen kleinere Betriebe gar nicht die Möglichkeiten, Forderungen von Dauerschuldnern rentabel einzutreiben.

Daher verkaufen sie sie (natürlich oft zu einem weit geringeren Betrag als die Forderungssumme), um ihren Verlust zu minimieren.



Gesetzgebungsinitiativen erfolgen durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesriegierung;durch Petitionen kann man entsprechende Initiativen anregen.

Wer eine Gesetzesänderung begehrt, sollte demnach entweder sich mit einer Petition bemühen oder Kontakt zu seinem persönlichen Wahlkreisabgeordneten vor Ort aufsuchen.



mfG

Kwazulu
Schneggchen
2008-11-28 04:27:20 UTC
Irgendwie hab ich Probleme, eine klare Frage zu erkennen, aber ich versuche mal, das, was ich rausgelesen habe, zu beantworten:



Wenn Du ein Gesetz ändern lassen möchtest, kannst Du beim Deutschen Bundestag eine Petition dazu einreichen. Das geht auch online und zwar hier:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html



Inwiefern macht Dir ein Inkassobüro mit einem Titel das Leben zur Hölle? Mit einem Titel wie in deinen Ausführungen zu juristischen Personen kann es doch eigentlich nichts zu tun haben, oder?



Falls Du einen Vollstreckungstitel meinst, so ist das durchaus legal. Ob nun der Gläubiger gegen Dich vollstreckt oder sich die Mühe spart und den Titel an ein Inkasso-Büro weitergibt, kommt aufs gleiche raus. Kann man vermeiden, indem man keine Schulden macht.
anonymous
2008-11-28 13:20:41 UTC
Nicht allein die Gesetze sind "krank" sondern auch die Schuldner, die sich weigern, berechtigte Forderungen zu erfüllen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...