Frage:
Muss die jetzt die Kette zurück geben? Ein Bekannter meines Chef´s war jahrelang beruflich sehr erfolgreich.?
Alter Ego
2010-03-05 00:01:54 UTC
Im vergangenen Jahr, genauer, zu Weihnachten, hat er seiner Freundin einen Brilli an einer Kette geschenkt, bling-bling vom Feinsten, so um die 35.000 Euro.
Anfang Februar hat sich die Freundin von ihm getrennt, er hatte etwas mit einer anderen und sie hatte es herausbekommen.
Letzte Woche hat sich der Juwelier bei der Ex-Freundin gemeldet(der hat vor der Tür gestanden!, das muss man sich mal vorstellen!), und die Herausgabe der Kette/des Brilli´s gefordert.
Der Schmuck sei nie bezahlt worden, somit noch immer das Eigentum des Juweliers und sie müsse ihm die Kette herausgeben.
Die fiel natürlich aus allen Wolken, weigerte sich aber, ihm die Kette auszuhändigen und fragte ihn, woher er denn überhaupt wisse, wo sie wohne und wie sie heiße.
Er hat ihr erklärt, daß ihr Ex-Freund beim "Kauf" der Kette ihre Daten in eine sog.Mailingliste eingetragen hätte, damit sie vom Juwelier zu "besonderen events" schriftlich eingeladen werden könne.
Man hatte vereinbart, daß der Ex-Freund den Brilli an der Kette zur Ansicht habe mitnehmen dürfen, weil er nicht sicher war, ob die Kette auch gefallen würde.
(Bis dahin war er immer ein guter Kunde gewesen, der problemlos seine Rechnungen zahlte(Breitling-Uhr,anderen teuren Schmuck).
Wenn ja, würde binnen 14 Tagen nach Weihnachten der volle Kaufpreis zu überweisen.
Das ist nie passiert.
Ist der Juwelier im Recht?
Muss sie die Kette wirklich zurück geben?
Sie kann doch nichts dafür, das die Kette nicht bezahlt ist, außerdem kann sie gar nicht prüfen, ob der Juwelier die Wahrheit sagt! Und-muss man Geschenke zurückgeben, wenn der Schenkende sie nicht bezahlt hat und man das nicht weiß?
Zehn antworten:
anonymous
2010-03-05 00:08:57 UTC
Vertragspartner des Juweliers war der Exfreund. Also muss er auch zahlen. Wenn der Juwelier sein Geld zurückhaben will, dann muss er Mahnbescheid gegen den Exfreund einreichen. Wer die Kette hat, ist völlig uninteressant. Wenn sie was vom Gericht bekommt, ab zum Anwalt und sofort Widerspruch einlegen!



Edit: Ob sie das Teil zurückgeben muss, wird noch zu klären sein. Meines Erachtens greift hier der gutgläubige Erwerb.

Aber das würde ich lieber noch einmal von einem Anwalt abklären lassen, ob das in diesem Falle wirklich so ist.



@ Kaninchen... wie kommst du darauf, dass er das Geschenkte zurückfordern kann? Die beiden waren nicht mal verlobt. Welches Gesetz greift denn deiner Meinung nach, das die Rückforderung rechtfertigen würde?
schleich_er
2010-03-05 08:26:44 UTC
Auf keinen Fall an den Juwelier zurückgeben. Wenn ich die Ratschläge lese, wundert es mich nicht, dass die Betrüger immer wieder erfolgreich sind.



Deine Freundin kann nicht überprüfen, ob der Juwelier die Wahrheit sagt und ob er es überhaupt war, der die Kette an ihren Freund verkauft hat. Der Juwelier hat sich an den Käufer zu wenden. Denn nur gegen den hat er eine Forderung. Und dass der evtl. die Kette zurückfordern kann, steht auf einem anderen Blatt.
Sprendlinger
2010-03-05 13:27:43 UTC
Sie muss die Kette abgeben. Sie müsste es auch abgeben wenn es Hehlerware wäre. Sie kann nie Eigentümer werden, wenn die Sache dem Schenker nicht gehört hat. Selbst der Schenker hätte nach einer Trennung die Kette zurück fordern können, wenn er sie bezahlt hätte.
zweiholz
2010-03-05 12:27:18 UTC
Nach meiner Auffassung müsste der Ex die Rückgabe der Kette fordern...



(Vielleicht auch schriftlich oder mit Zeugen, wegen Juristerei und so, ok!)



Aber:

Was für eine peinliche Charakterschwäche dieses Mannes,

den Juwelier vorzuschicken!!!



Und warum kommt der Juwelier da nicht drauf,

hält er das für ein 'besonderes event',

plötzlich bei ihr vor der Tür zu stehen?



Alle beide voll die Granaten, also ehrlich!
Raik
2010-03-05 09:19:15 UTC
der Ehemann konnte die Kette nicht verschenken, wenn er nicht Eigentümer der Kette war. Dennoch könnte die Frau gutgläubig Eigentümerin der Kette geworden sein.



Ein Fall für http://www.frag-einen-Anwalt.de, da bekommst Du das für 20.- € kompetent beantwortet.
Kaninchenfurzfänger L.F.E.B.K.N.
2010-03-05 08:16:27 UTC
Usus ist aber auch,dass Geschenke zurück gefordert werden können.Besonders wenn sie sich in Bereichen bewegen,die ganze Familien nicht mal als Jahresbruttoeinkommen zur Verfügung haben.

Um nun nicht Anwälte mit dem Fall die Taschen zu füllen,wäre evtl.eine Rückgabe gegen einen "Finderlohn" in Höhe von 10-20% mit dem Juwelier auszuhandeln,da er ggf. einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung hat.

Die Rückgabe oder vollständige Bezahlung kann er logischerweise nur gegen den Käufer durchsetzen,welcher aber seinerseits das "Geschenk" zurück fordern darf,da es ja wohl kaum als Lohn für erbrachte Liebesdienstleistungen angedacht war.
anonymous
2010-03-05 12:28:45 UTC
Das versteht sich wohl von selbst!
Caroline
2010-03-05 12:01:53 UTC
Denke auch bei einem so großen Wert sind 20 Euro gut angelegt für eine Beratung.
herr_nixnutz
2010-03-05 08:55:24 UTC
Der Juwelier darf auf gar keinen Fall von dir verlangen, dass du (oder halt die Freundin) die Kette zurück gibst. Der Juwelier hat mit den Ex-Freund ein Vertragsverhältnis und nicht mit dir, daher muss der Juwelier sich auch mit dem Ex-Freund auseinandersetzen, wie er es macht, ist nicht dein Problem. Daher verweigere die Herausgabe der Kette und sollte er noch mal nerven, erteile Hausverbot und wenn es dann auch noch weiter macht, zeige ihn wegen Nötigung an.
Tifi
2010-03-05 08:13:16 UTC
Der Juwelier wird (tut mir Leid für deine Freundin) Recht haben.

Solange wie das Teil nicht bezahlt wurde, ist es sein Eigentum.



Aber der Macker sollte mit einer nicht unerheblichen Strafe rechnen: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html


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