Frage:
Lohnfortzahlung einklagbar? Bitte um Rat?
david
2010-10-29 06:38:57 UTC
Hallo,

ich brauche einen Rat bezgl. einer Rechtsfrage, die ein wenig ausführlicher ist. Ich versuche mich knapp zuhalten:

Meine Frau gab aus wichtigen Gründen unseren kleinen Hund(ein Jack-Russel-YorkshireMix) für einen Abend in die Obhut einer Freundin. Dabei wurde sie mehrmals ermahnt, den Hund niemals unangeleint laufen zulassen.

An diesem Abend passierte folgendes: die Freundin ging mit unseren Hund Gassi, leinte diesen nicht an. Eine weitere Hundehalterin mit einem großen Mischling kam entgegen.

Die beiden Hunde hatten eine kleine Auseinandersetzung, woraufhin die andere Hundehalterin mit ihren Händen einschritt, und versuchte, unseren Hund wegzuziehen. Dabei wurde sie in den Finger gebissen. Die Schuldfrage ist hierbei noch ungeklärt.

Nun forderten die Anwälte dieser Hundehalterin von meiner Frau ein Schmerzensgeld von 3000 Euro, zzgl. Kosten für Fahrten zum KH und weiteres.
Obwohl meine Frau nicht an dem Vorfall anwesend war.

Wir haben uns Rechtsbeistand gesucht und werden gegen diese Forderung angehen.

Nun der wichtigste Teil:

Nun kam ein Schreiben von der Arbeitsstelle dieser Hundehalterin. In dem Schreiben steht, dass sie 6 Wochen!! krankgemeldet ist, aufgrund der Verletzung.
Ihre Firma fordert nun 5000 Euro der Lohnfortzahlung von meiner Frau(bzw. uns).

Ist das gerechtfertigt? Die Firma ist doch ohnehin verpflichtet, ihrer Mitarbeiterin bis zu 6 Wochen Lohn fortzuzahlen?
Neun antworten:
Lisa P
2010-10-29 06:49:21 UTC
Rechtsfragen kann meines Erachtens auch nur ein Rechtsanwalt verbindlich beantworten, denn Spekulationen helfen hier nicht weiter!
Sprendlinger
2010-10-29 17:31:20 UTC
Zunächst wenn dein Hund beisst, bist Du haftbar. Die Schuldfrage spielt dabei keine Rolle. Die Forderungen sind alle Rechtens, ob die Höhe stimmt kann ich nicht sagen. Für so etwas hat meine eine Hundehaftpflichtversicherung, die auch unberechtigte Forderungen ablehnt.
RHR
2010-10-29 17:43:33 UTC
Hallo



grundsätzlich kann der Arbeitgeber die geleistete Lohnfortzahlung gegen Euch oder gegen Eure Freundin geltend machen.



Du liegst ganz richtig wenn Du sagst "Die Firma ist doch ohnehin verpflichtet dem Mitarbeiter 6 Wochen Lohn fortzuzahlen"



Das ist ja auch genau der Schaden, der der Firma entsteht: 6 Wochen Lohn zahlen, ohne das der Mitarbeiter eine Leistung erbringen kann.



Bei Krankheit ist das "höhere Gewalt", aber zum Beispiel bei fremd verschuldeten Unfällen eben ein Schaden, den man sich ersetzen lassen kann.



http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/lohnfortzahlung-so-bekommen-sie-ihr-geld-zurueck-teil-2.html



Allerdings muss man sich in diesem Falle fragen, ob nicht Eure Freundin in Anspruch zu nehmen ist, weil Eure Freundin "Tieraufseher" war



§ 834 (BGB)



Haftung des Tieraufsehers



Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.



Einer von Euch haftet auf jeden Fall, ihr als Halter im Zweifelsfall auch auch ohne Schuld.



Ich glaube, das nennt sich "Gefährdungshaftung", bei Hunden ist das nun mal so.



http://www.haftpflichtversicherung.net/hundehaftpflicht/gefaehrdungshaftung.html



Gruß



Ronald
anonymous
2010-10-30 08:18:22 UTC
Habt ihr für dieses Tier eine Hundehaftpflicht? Falls ja, unbedingt melden, falls nein, sieht es düster aus.

Hier muss aber ein Anwalt diese Angelegenheit bewerten, schließlich hat die Freundin fahrlässig gehandelt.
?
2010-10-29 20:04:57 UTC
Ja,die Lohnfortzahlung ist einklagbar,nicht von Euch,aber von eurer Freundin,sie hat die Aufsichts-und Leinenpflicht verletzt.Das ist gerechtfertigt,da dies ein vermeidbarer Unfall in der Freizeit war.
Catan
2010-10-29 17:13:50 UTC
Zunächst besteht ein Anspruch aus Tierhalterhaftung gegen euch. Daher hat der Geschädigte einen Anspruch auf Verdienstausfall (entgangener Gewinn). Sofern er jedoch Lohnfortzahlung erhält und daher keinen Vermögensschaden hat, geht der Anspruch im Rahmen der Legalzession (gesetzlich geregelter Fall einer Drittschadensliquidation) auf den Arbeitgeber über:



http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html



Aber ihr könnt im Innenausgleich ggf. Regress beim Tieraufseher nehmen bzw. ein Mitverursachen des Geschädigten geltend machen.
?
2010-10-29 14:04:22 UTC
Das muss auf alle fälle zu einem Rechtsanwalt die Dame möchte Sie gerne über den Tisch ziehen

ihr Anwalt wird als erstes einmal ein Ärztliches Gutachten verlangen, wenn die Dame merkt das Sie einen Anwalt haben wird sie ganz schnell kleinere Brötchen Backen.
Janet M
2010-10-29 13:55:47 UTC
Habt ihr denn keine Hundehaftpflichtversicherung?

Auch kleine Hunde haben Zähne!



Trotz allem finde ich die Forderungen sehr überzogen!

Zu den 6 Wochen krankfeiern sag ich besser nix!



Ich denk, das wird wohl euer Anwalt für euch klären müssen.

Denn, hätte euer Hund nicht gebissen, hätte die Firma nicht auf ihre Mitarbeiterin verzichten müssen.

Das bedeutet ja in diesem Moment einen Verlust für die Firma, weil sie 6 Wochen Lohn zahlen muss, aber gleichzeitig auch den Ersatz für die kranke Frau.
piasophia
2010-10-29 13:50:52 UTC
So genau kenne ich mich leider auch nicht aus. Habt ihr eine Haftpflichtversicherung für den Hund?

Grundsätzlich sollte man aber nicht zwischen zwei kabbelnde Hunden gehen. Denke, sie trägt auch eine Mitschuld. Dein Anwalt wird es jedoch am besten wissen.

Alles Gute noch und viel Glück


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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