Frage:
Schimmel in Mietwohnung - was jetzt?
starke2010
2009-01-13 09:25:00 UTC
Wir hatten Schimmel in der Wohnung.
(Schon nach einem Monat).

1. Frage
Bin ich verpflichtet meinem Vermieter Bilder des Schimmels per Post zu schicken?
(er hat es verlangt habe ich aber nicht getan, habe stattdessen die Kündigung geschickt)

2. Frage
Wir sind jetzt ausgezogen, muss ich weiter dort Miete bezahlen?
(Mieter hat nichts gegen Schimmel unternommen)

Infos:
-Fenster dort sind völlig undicht, überall ziehts wie verrückt.
-Das Gebäude ist sehr alt und ein paar Dachziegeln haben Löcher, hab ich gesehn.
-Die Mieter nebenan leben komplett im Schimmel
-Wir haben ein kleines Kind 7Monate (unzumutbar!!)
-Der Mieter meinte am Telefon unser Lüftverhalten sei falsch
-Mieter besteht auf die letzten 2 Mieten

Frage am Rande:
Ist eine Miete "WARM" wenn ich Die Heizung selbst zahlen muss und den Strom des Wasserboilers auch?

Danke im voraus
Acht antworten:
anonymous
2009-01-13 09:33:11 UTC
Uhi... Das gleiche Spiel spielt sich auch gerad bei uns ab!!!

Also genau die gleichen Probleme wie bei dir: altes Haus etc.

Wir lüften immer und genau wie vorgeschrieben!



Haben es dem Vermieter gemeldet, hat nichts unternommen. ER ist verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen und muss dieses auch zahlen.

Nun gut, wenn der Vermieter nicht glaubt, dass dort Schimmel vorhanden ist, muss ER sich ein Bild davon machen. Beweisfotos sind Pflicht... Für euch!

Ich würde bei der Stiftungwarentest nachschauen, die haben dort einen Gutachter für. Dieses müsste der Vermieter ebenfalls bezahlen. Schimmel ist bei euch ja anscheinend kein Einzelfall.



Und zum zweiten Punkt: NEIN! Warmmiete beinhaltet Heizkosten etc. Der Vermieter kann nur eine Nachzahlung fordern, wenn mehr verbraucht wurde als meinetwegen bei 200 Euro NK einkalkuliert!
Paddy o
2009-01-17 12:13:04 UTC
Du kannst die Miete mindern! Musst Du aber beim Amtsgericht hinterlegen, damit rechtlich kein Problem entsteht. Ansonsten hast auch die Möglichkeit Mieterschutzbund> Beratung!
Stefan R
2009-01-14 17:49:24 UTC
Bisserl wenig Infos, die anderen haben es ja schon geschrieben.



Nur noch als Ergänzung:

- das wird wohl ein Rechtsstreit

- die "Warmmiete" (also mit Nebenkosten) enthalten üblicherweise alle umlegbaren Kosten, also auch Grundsteuer, Müll, Kaminkehrer, ggf. Hausmeister usw. Steht in § 3 der Nebenkostenverordnung.
Sprendlinger
2009-01-14 08:23:17 UTC
Du hättest die Bilder schicken müssen - gegen Kostenerstattung - Der Vermieter tat nichts, weil er auf die Bilder wartet. Die Kündigung ist nicht zu beanstanden, aber mit einer Kündigungszeit von 3 Monaten. Was der Grund für die Schimmelbildung ist, kann nur ein Sachverständiger feststellen. Undichte Fenster und kaputtene Dachziegel sind aber nicht der Grund für Schimmelbildung. CA 50% der Probleme werden tatsächlich vom Mieter verursacht, aber 50% sind auch Baumängel.

Im Mietvertrag wird keine "Warmmiete" angegeben. Manche Leute sprechen in Deinem Fall von Warmmiete, andere von "Warmmiet plus Heizung". Aber Umlagen dürfen nicht mehr pauschal verrechnet werden, deshalb kann es keine Warmmiete 8 mit und ohne Zusatz) mehr geben. Es ist nur eine Recheneinheit der Mieter.
Traumprinz
2009-01-13 20:27:48 UTC
Wenn die Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft ist bekommst Du alle Hilfe der Behörden, wie z.B. vom Gesundheitsamt mit Messungen und so. Ist die Privat vermietet musst Du einen Anwalt bemühen. Wir hatten den selben Fall und haben trotz Mieterschutzbund am Ende kapituliert. Der Mieterschutzbund in Bonn hat uns voll im Stich gelassen und dann haben wir alles gestoppt, wir haben jetzt unser eigenes Haus und wollten diese Dämonen der Vergangenheit vergessen, Vermieter sind oftmals so widerwärtig. Warmmiete ist eine Definitionsfrage.
anonymous
2009-01-13 19:41:44 UTC
Wer auf den Strom fürn Boiler verzichten kann, der spart nicht nur an diesem! Korinthenkackerei ist nicht das Thema - oder?
dwgaf
2009-01-13 18:37:32 UTC
Welcher Art war die Kündigung?

Wenn fristlos - mit welcher Begründung?



Der normale Weg wäre:



- dem Vermieter Missstände schriftlich mitteilen

- überprüfen, ob der Vermieter für die Missstände verantwortlich ist

- Frist zur Behebung setzen

- Nachfrist zur Behebung setzen mit Androhung fristloser Kündigung oder Instandsetzung auf seine Kosten

- Fristlose Kündigung nach fruchtlosem Verstreichen der gesetzten Fristen.



Ohne hinreichende Beweise und Nachweis, dass der Vermieter die Mängel zu verantworten hat, kann er dir Schwierigkeiten machen. Wenn er dich verklagt, und das Gericht deine Kündigung verwirft, musst du weiter Miete zahlen, bis die ordentliche (fristgemäße) Kündigung greift.

Deshalb sollte unter jeder außerordentlichen Kündigung die Formulierung stehen:

"Hilfsweise Fristgemäß".

Dann weißt du, dass du nach drei Monaten aus der Mühle bist.



Nun dauert es vielleicht 6 Monate bis zur Verhandlung, in der deine fristlose Kündigung verworfen wird und du musst nochmals und fristgemäß kündigen. Dann hättest du 9 Monate umsonst Miete bezahlt.

Einige Minuten googeln im Internet vor der Kündigung hätten dir sicherlich weitergeholfen. Jetzt musst du hoffen, dass der Vermieter nicht sonderlich daran interessiert ist, die Unzulänglichkeiten seiner Mietswohnungen in der Öffentlichkeit breitzutreten und auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet.



Eine Warmmiete beinhaltet übrigens die Warmwasser- und Heizkosten.
meikel
2009-01-13 18:02:12 UTC
Hallo!



Zu Frage 1



Du musst das nicht , besser waere es schon wenn du beweise haettest.

Da der nachtbar auch schimmel hat reicht dies aus weil sich die gefaehrlichen Sporen im ganzen Haus verteilen.



Frage 2

Wenn die zustaende so extrem sind das die gesundheit gefaedet ist

durch Schimmel,feuchte waende,ungeziefer,kannst du sofort ausziehen wenn der vermieter nichts unternimmt.natuerlich hast du einen vertrag den du einhalten musst letztendlich endet so etwas meistens bei gericht. Da du nichts in der hand hast waere zu empfehlen im nach hinein noch ein paar bilder zu bekommen die du notfalls einem anwalt vorzulegen auch deine schreiben zum vermieter kopieren! bei vermieten ist das falsche lueftungsverhalten standard struch.

Hasst du diese maengel nich vorher gesehen?



Bezahlst du deine heizung selber und kannst dies durch quittungen belegen ist das was du zahlst kalt Miete .tip !! hast du die wohnung neu renoviert,sind deine moebel durch feuchtigkeit oder schimmel beschaedigt,umzugkosten in eine neue wohnung durch diese zustaende kosten geld.es koennte ja sein das dies so ist .das hoert man als vermieter gar nicht gerne

Viel Glueck


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...