Frage:
Mein Vermieter will keine Stromsicherung auf eigene Kosten bei mir einrichten lassen?
anonymous
2011-01-11 13:07:26 UTC
Ich habe einen E-Herd für meine neue Wohnung gekauft aber in der Wohnung gibt es weder eine extra Herd-Sicherung noch einen E oder Gas-Herd Anschluß. Der Vermieter hat gesagt, dass eigentlich keinen Herd für die Wohnung vorhergesehen war und deswegen wird er diese nicht auf eigene Kosten einrichten lassen. Ist dies erlaubt? Wenn ich den Herd einfach so anschließe dann wird die Wohnung niedergebrannt wegen der extra Belastung.

Vermieter = Immobilien Gesellschaft
Neun antworten:
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2011-01-11 13:16:19 UTC
Prinzipiell ist der Vermieter derjenige der über sein Eigentum bestimmt. Allerdings muß er die Wohnung zum Vertragsgemäßen gebrauch überlassen. Tut er das nicht i st das ein Minderungsgrund. Soweit zum allgemeinen.

Die Benutzung eines Herdes kann meines Erachtens als Verragsgemäßer Gebrauch angesehen werden. Es sei denn im Vertrag steht ausdrücklich etwas anderes. Oder er hat dies bei Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt. Der Fall ist aber juristisch nicht trivial. Also hilft wohl nur ein Anwalt.

"Die Küche ist als eigener Raum" Das hilft als Info noch nicht!. Wenn im Mietvertrag steht das kein Drehstomherd angeschlossen erden kann oder die das beweisbar mitgeteilt wurde hast du keinen Anspruch auf einen Umbau.

Wenn aber kein Hinweis existiert, weder schriftlikch noch mündlich dann setz dem Vermieter eine Frist zur Einrichtung mit der Ankündigung das die Miete gekürzt wird! Das ist wichtig weil sonst keine Minderung erfolgen darf. Die Frist sollte mindestens einen Monat betragen.

Danach kannst due die Miete nach Hambuger Tabelle kürzen.

http://www.google.de/#hl=de&&sa=X&ei=TwEvTdKaDYTW4gaF1smACw&ved=0CC4QBSgA&q=%22Hamburger+Tabelle%22&spell=1&fp=72daeb4ece18e99f



Anschlissend wird der Vermieter durch Gerichtsbeschluss dazu gezwungen den Umbau auf Kosten des Vermieters vorzunehmen. Gerichtskosten, Anwaltskoasten.





Dieses Szenario erläuterst du im Vorfeld dem Vermieter und dann bin ich davon überzeugt wird er ganz schnell einem Umbau zustimmen.
Fleescher
2011-01-11 21:30:47 UTC
Wenn die Whg. mit einer Küche vermietet wurde und im Mietvertrag nicht extra - keine Küche + kein Anschluß für Herd- eingetragen ist, muß er für die Möglichkeit sorgen.. Eine Extrasicherung ist auch Standard, genau wie für die Waschmaschine. Allerdings gibt es Ausnahmeregeln, für sehr alte Häuser. Da kann es sein das der Herd nicht extra abgesichert ist.

Am besten bei den Nachbarn mal fragen, wie das bei denen ist. Dann mal beim Mieterverein vorbeigehen, kostet wohl paar Cent, aber bei so einem Vermieter, gibt es sicher noch andere Sachen und da rechnet sich das.



Whg. ohne Herd, gibt es viell. noch in Russland, aber die haben einen Ofen. :-)

Lass dir nix gefallen, viel Glück.
anonymous
2011-01-11 21:32:32 UTC
also meine erste Frage ist, wie ist die Wohnung denn an dich vermietet worden? mit einer Küche als Raum? wenn ja, frage ich mich allen Ernstes, wie der Vermieter erklären möchte, dass ein Herd in einer Küche nicht vorgesehen ist... o.O



solltest du jedoch reine Wohnräume zuzüglich Badezimmer angemietet haben, wird es sicherlich schwerer, denn dann könnte sich der Vermieter darauf beruhen, dass zu dieser Wohnung keine Küchenräumlichkeiten gehören, vorgesehen waren und du dies ja auch - mit der Unterschrift - so akzeptiert hast...



je nach Mietvertrag würde ich natürlich dementsprechend pochen... zumal er dich darauf hingewiesen haben müsste, dass zu dieser Wohnung keine Küche, Kochgelegenheiten gegeben sind... DANN...





Edit: nun ja, dann wird dein Vermieter es schwer haben, diese Aussage zu erklären, dass ein Herd in einer Küche nicht vorgesehen ist... denn eine Küche ohne eine Kochgelegenheit ist KEINE Küche...



ich würde mir den Aufbau des Sicherungskastens genau anschauen und wenn die Küche als Raum nur eine einzige Sicherung hat... nach den neuen Varianten (also keine ollen Drehsicherungen)... tja, dann würde ich mich schleunigst um rechtliche Hilfe bemühen, denn dann gehst du jedesmal das Risiko ein, dass die Sicherung rausknallt, sobald Herd UND weiteres gleichzeitig in Betrieb ist... und DAS musst du als Mieter nicht hinnehmen...
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2011-01-11 22:58:07 UTC
Eine Möglichkeit einen Herd zu betreiben muss gegeben sein, dafür hast du eine Küche mit angemietet. Wenn dort aber ein Gasanschluss zur Verfügung steht und du einen Gasherd anschließen kannst, muss er natürlich keine Möglichkeit einräumen auch noch einen Elektroherd anschließen zu können.
Sprendlinger
2011-01-12 18:04:41 UTC
Es gibt Kochplatten die an die normale Sicherung, also Steckdose, angeschlossen werden können.

Das hättest Du vor dem Vermieten feststellen oder NAchfragen müssen. Die Wohnung brennt nicht nieder sondern es fliegt die Sicherung heraus,

Deine Sonderwünsche musst Du nun selber bezahlen und nach Auszug wieder entfernen, wenn Dir der Vermieter nicht erlaubt zu verändern
Emanoel
2011-01-12 11:03:13 UTC
Ohne Herd gibts keine Küche, ohne küche ist auch keine Wohnung, höchstens gerwerblich genutzter Raum. Die schreibst aber Wohnung, und für eine solche wirst du auch einen Mietvertrag haben!?

Wie hat der Vormieter denn gekocht, mit einem 2-Platten-Herd? Oder ist der verhungert?

Deinen gekauften Herd solltest du nicht einfach so anschließen. Da bist du ja von deinem Vermieter ja schon vorgewarnt worden.

Ich bin etwas ratlos, den Vertrag hast du bereits unterschrieben, der Herd ist gekauft, jetzt klemmts, ich befürchte, da mußt du irgendwie durch!
anonymous
2011-01-12 08:27:50 UTC
Wenn die die Wohnung ohne diese Installationen angemietet hast, ist der Vermieter nicht verpflichtet so etwas zu installieren.
Berni
2011-01-11 21:33:55 UTC
Eine Wohnung ohne einen Herd gibt es nicht ! Mit dem Vermieter würde ich Schlitten fahren und mit einem Anwalt drohen. Die sind ja wohl nicht ganz dicht im Kopf.
anonymous
2011-01-11 21:31:55 UTC
Wenn die Elektroinstallation in Ordnung ist, dann brennt da nix nieder. Prinzipiell kann jeder Elektroherd an eine ganz normale Steckdose angeschlossen werden, und wenn die mit 16 Ampère abgesichert ist, dann stehen immerhin rund 3,5 kW zur Verfügung. In den allermeisten Fällen ist das völlig ausreichend.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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