also meine erste Frage ist, wie ist die Wohnung denn an dich vermietet worden? mit einer Küche als Raum? wenn ja, frage ich mich allen Ernstes, wie der Vermieter erklären möchte, dass ein Herd in einer Küche nicht vorgesehen ist... o.O
solltest du jedoch reine Wohnräume zuzüglich Badezimmer angemietet haben, wird es sicherlich schwerer, denn dann könnte sich der Vermieter darauf beruhen, dass zu dieser Wohnung keine Küchenräumlichkeiten gehören, vorgesehen waren und du dies ja auch - mit der Unterschrift - so akzeptiert hast...
je nach Mietvertrag würde ich natürlich dementsprechend pochen... zumal er dich darauf hingewiesen haben müsste, dass zu dieser Wohnung keine Küche, Kochgelegenheiten gegeben sind... DANN...
Edit: nun ja, dann wird dein Vermieter es schwer haben, diese Aussage zu erklären, dass ein Herd in einer Küche nicht vorgesehen ist... denn eine Küche ohne eine Kochgelegenheit ist KEINE Küche...
ich würde mir den Aufbau des Sicherungskastens genau anschauen und wenn die Küche als Raum nur eine einzige Sicherung hat... nach den neuen Varianten (also keine ollen Drehsicherungen)... tja, dann würde ich mich schleunigst um rechtliche Hilfe bemühen, denn dann gehst du jedesmal das Risiko ein, dass die Sicherung rausknallt, sobald Herd UND weiteres gleichzeitig in Betrieb ist... und DAS musst du als Mieter nicht hinnehmen...