Ob ein ansehen/anhören eines gecachten Materials (eines aktuellen Kinofilms im .flv oder divx-Format) z. B. bei youtube als Straftat zu sehen ist, hängt schonmal von der Rechtslage und des jeweiligen Landes ab.
Hier gehts rund:
http://books.google.de/books?id=5butdsq25lEC&pg=PA172&lpg=PA172&dq=download+nicht+fl%C3%BCchtige+kopie&source=web&ots=-hcQKQNnKd&sig=oJPDexU9ONowBRe7f8ZiCZ3Hwk4&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=2&ct=result
Deine Aussage, die einen Stream ja schon als illegal darstellt, impliziert auch das der Browser eine permanente Vervielfältigungsmachine ist, die urheberrechtlich geschütztes Material runterlädt (im Cache). Die Konsequenz: Browser gehören verboten, und im Internet surfen ist permanent illegal, jawohl! So einfach ist es aber nicht....
Was ich dir damit sagen will ist das du eine Sache zuviel unterstellst, obwohl diese nicht eindeutig geklärt ist [ansonsten zeige mir die Passage in den Gesetzestexten]:
"wo sie illegal im Internet Filme ...anschauen können,"
könnte man auch ersetzen durch:
""wo sie illegal im Internet Bilder ...anschauen können,"
=> Google bietet in der Bildersuche teilweise urheberrechtlich geschütztes Material zum Betrachten an, ist das Betrachten dieser, weil nunmal im Cache des Browser, als Download anzusehen und somit illegal?
In dem Bewußtsein also, das Google urheberrechtliches Material anbietet:
Was sind das für Leute, die auf die Seite www.google.XX oder ähnliches verlinken?
Die zweite Frage ist zwar grenzwertig, aber das war's auch schon. Ob die Antwort als grenzwertig anzusehen ist, das ist wiederum ein anderes Thema.
Die erste Frage hat aber nicht zum Ausdruck gebracht ob es sich um einen illegalen Download handelt, von daher deplaziert. Du hast dir also mindestens ein megaschlechtes Beispiel ausgewählt, denn es gibt auch freie Filme die man runterladen kann ["in dubio pro reo"].
"Was sind das für Menschen, die sich offen hinstellen und (indirekt) fragen, wie und wo man am besten klaut?"
Das sind meistens Menschen die nichts oder kaum was haben. Der Vergleich mit einem Downloader hinkt aber total, denn wer fragt wie man am besten klaut hat sicherlich nichtmal das Geld für's Internet...
"Über dein Argumentation kann man mit nur dem Kopf schütteln."
Sie ist vollkommen sachlich. Was für dich offensichtlich ein Download ist, ist für den Juristen kein Download. Ein Download ist dauerhafter Natur.
"google.de als ebenfalls offensichtlich rechtswidrig darzustellen ist schon ein harten Tobak."
Das ist aber deine Argumentation in Bezug zu Filmen, Serien, Fotos, sonstigen Ausschnitten ect. die bei Google, Youtube usw. gelten müssten. Du sagt quasi, das wenn jemand das da hochgeladen hat, und ich das per Zufall anschaue und daher im Browsercache landet, illegal ist. Ein Download ist nunmal eine ->dauerhafte<- Speicherung. Wäre dem nicht so, müsste man ja auch Youtube für Deutsche sperren/den Link dazu hier zensieren, denn ein Großteil der hochgeladenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
"Browser verboten. Noch größerer Blödsinn."
Genau, das folgt aber aus deiner Aussage.
"wünscht er es nur gegen Bezahlung oder gar nicht, kann er es per Kennwort schützen und so vor der Allgemeinheit schützen."
Da gab es doch mal was...
http://www.abendblatt.de/daten/2007/11/08/814009.html
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_071107_lghh_psykoman.htm
Tja, sogar mancher Richter sieht also anders. Was für eine "Überraschung".
"Bilder bei google: Im Gegensatz zu Filmen hat der Rechteinhaber ausdrücklich erlaubt"
Nur weil eine Robots.txt fehlt? Vielleicht wußte der Rechteinhaber nicht davon, das über Robots.txt die Ausschlusmöglichkeit besteht? Und wenn, manche Suchmaschinen halten sich nicht an diese Datei...mit dem Upload ist noch lang nicht die Willenserklärung des Rechteinhabers gegeben, diese Datei überall wiederzugeben zu können (z. B. in Foren)
"Außerdem erlaubt er Rechteinhaber durch das öffentliche Zuschau stellen die Betrachtung."
Eh irrelevant, da es um die Vervielfältigung (hier im Cache) geht. Aber der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, gewisse Sachen auszulassen:
http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html
"Entschuldigun,g aber eine Argumente würden jeden Juristen zum lachen bringen."
Ein Teil dieser "Argumente" sind Folgerungen deiner Aussage/Meinung. Actio = Reactio quasi. Lachen wird da kein Jurist, bedauere. Mit myspace lässt sich das sogar prima erklären...